Rechtslage: Laserpointer

5 Antworten

schreib ihm drunter, dass das kein pointer ist, sondern der Zielpunkt deines scharfschützengewehrs

Timmmmmmmmi  01.06.2013, 21:57

des is gut ;)

skywalker96  01.06.2013, 21:57

Like a boss

Hallo

eine Anzeige würde wohl "versuchte Körperverletzung" heißen, was anderes kann ich mir in dem Zusammenhang nicht vorstellen...

Ein normaler Laserpointer kann auch schon Schäden im Auge anrichten, es gibt aber auch weit stärkere die auch Flugzeuge blenden können!!

Solltest du also in fremde Wohnungen leuchten (mit was auch immer) lasse es unbedingt bleiben!!

Hi,

neja wenn du deinem Nachbar direkt ins Haus leuchtest (oft) kann er schon die Polizei rufen. Du könntest ihm ja auch ins Auge leuchten.

Aber wenn ihr das nicht wart, kann euch nichts passieren. Also, hab keine Angst. Ich finde dein Nachbar köntne ein bisschen Netter sein. Sag ihm einfach, dass ihr das nicht wart.

LG Tim

Fastrip 
Beitragsersteller
 01.06.2013, 22:02

Würde ich sehr gerne, aber er hatte ja nicht einmal den Mumm mir sein Anliegen ins Gesicht zu sagen, sondern schreibt es einfach auf so einen blöden Zettel. Leider kenne ich die Handschriften meiner Nachbarn nicht.

Nun ja.. Rein rechtens gesehen wäre das ,denke ich, Ruhestörung/Hausfriedensbruch. Wenn Du aber einfach sagst, dass es dir ausversehen passiert ist, kann da nichts passieren.

mathisschmidtke  22.07.2013, 12:08

Wenn das jemand glaubt...

Hallo ,

sicherlich handelt es sich um einen Irrtum? Hat denn einer deiner Nachbarn eventuell einen Laserpointer?

Keine Ahnung , ob man dafür eine Anzeige kassieren könnte? Klasse ist es auf keinen Fall!

GLG und einen Laserpointer freien Abend!