Kann man eine Anzeige bekommen, wenn man Leute mit Laserpointern ärgert?
Hallo,
Ich würde gerne auf meiner Website einen Artikel darüber verfassen. Doch leider konnte ich über Google nur fündig werden, dass es verboten ist leute mit Laserpointer zu blenden. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man mit einem Laserpointer wenn jemand auf der Straße läuft vor ihm hin und her fährt und ihn somit erschrickt. Kann man da Angezeigt bzw Belangt werden? Wenn ja bitte: Gegen welches Gesetz verstößt man und die Paragraphen bitte.
Danke
PS: Sorry für Rechtschreibung aber ich hab eine neue Tastatur
10 Antworten
Kriminell ist das nicht,vielleicht ruft trotzdem einer die Polizei.
Aber mit diesem "auf die Straße" würde ich arg aufpassen,das wird sehr schnell zu einer Straftat,und zwar zum "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" gemäß § 315b StGB,Abs 1 & 2.
ok danke :-)
Das ist Körperverletzung und wenn Jemand zu schaden kommt zahlst Du. Wenn wegen dir ein Unfall passiert, kanns sogar eine Freiheitsstrafe geben
Hast du gewusst, dass man die Leute damit nicht nur erschreckt, sondern auch das Auge schädigt? - Also Körperverletzung.
Wenn man Autofahrer, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer mit dem Laser blendet ist das "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder Flugverkehr. Es gibt nämlich auch Pappnasen, die an Startbahnen lauern und mit Laserpointern auf die Pilotenkanzel von Flugzeugen zielen.
Die Paragraphen kannst du dir selbst heraus suchen. Du weißt ja jetzt, wie die Vergehen heißen.
P.S.: Das Problem sitzt vor der Tastatur.
Jepp. Sogar enormen Ärger.
Die §§ wird dir dann der Richter vorlesen, wenn du wegen versuchter oder tatsächlicher Körperverletzung verurteilt wirst. Du kannst nie wissen ob nicht jemanden, den du nicht bemerkt hast, von der Seite in den Strahl deines Lasers läuft und damit Verletzungen im Auge davon trägt. Also wäre in dem Fall fahrlässige Körperverletzung die Straftat.
Wobei Belästigung alleine auch schon reichen würde um dich anzuzeigen.
Auch erschrecken kann strafbar sein, wenn der erschreckte durch den Schreck einen Herzinfarkt bekommt oder auch nur vor Schreck stürzt.
Die §§ dazu kannst du dir ja selbst ergooglen.
Der Staatsanwalt liest die $$ vor wofür man angeklagt wird. Der Richter erzählt dir dann für welche ´§§ man dann wirklich verurteilt wird. Was der Staatsanwalt vorliest muß sich nicht dem decken, was der Richter dann in seiner Urteilsbegründung vorliest.
Bitte lerne lesen. Ich schrieb was beim Urteil für §§ vorgelesen werden und nicht bei der Anklage.
Ja das kann man anzeigen in allen möglichen Fällen Körperverletzung usw.
aber wenn man die Person nicht geblendet hat sondern nur auf den Boden den Punkt gemacht hat?
Dann nicht direkt nur wenn er dir ins Auge pointet oder so sonst wirds schwer wenn nur auf den Boden vor dich pointet.
Die §§ nennt der Staatsanwalt in seiner Klageschrift am Anfang eines Gerichtsprozesses; nicht der Richter.