Rechtslage bei flohmarkt verkauf (beide Parteien privat)?
A und B sind auf dem flohmarkt. Sie verkaufen hier Privat an einem Tisch. A beschließt bummeln zu gehen B passt auf den Stand auf und verkauft munter weiter. Ein Kunde lässt sich ein Teil von B zurück legen und zahlt schon mal 5 Euro an.
Nach ner Guten Stunde (A ist grad zurück) beschließt B nun auch eine runde bummeln zu gehen, vergisst aber völlig A über das zurück gelegte Teil zu informieren.
Ein weiterer Kunde entdeckt das zurückgelegte teil (von dem A nicht weiß das es zurück gelegt ist, und sich rein gar nix dabei denkt, dass es halt ein Stück unter Tisch geschoben ist) und kauft es A prompt ab. B kommt erst ne halbe Stunde später zurück.
Nun Kommt der erste Kunde wieder an stand und möchte das teil vollständig bezahlen und abholen. A und B erklären die Situation. Der Kunde ruft die Polizei die ihm bei Ihrer Ankunft sagen, dass sie auch nix machen könnten. A und B sowie die Polizei bitten ihn die 5 Euro zurück zu nehmen und es dabei zu belassen aber der Kunde will die nicht haben.
A, B und der Kunde tauschen Adressen aus aber nur damit der Kunde Ruhe gibt.
Nach 6 Woche schreibt der Kunde, A einen Brief (der aufgrund des Poststreiks erst nach weiteren 4 Wochen ankommt) indem er eine Frist setzt (die bereits über 4 Wochen verstrichen ist) bis wohin er einen entsprechenden schadenersatz oder einen Ersatz für den Artikel haben möchte und ansonsten vor Gericht zieht.
Ist das überhaupt möglich?
2 Antworten
Rechtstechnisch ist die Sache zwar etwas kompliziert, aber im Prinzip eindeutig.
Zunächst wäre mal zu klären, ob der besagte Tisch Person A oder Person B gehörte. Gehörte der Tisch Person B, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Person B müsste den Tisch herausgeben, was er nicht kann. Daher ist Person B dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig. Inwieweit tatsächlich ein Schaden entstanden ist, müsste vom Käufer, der die 5 Euro angezahlt, aber keine Ware bekommen hat, bewiesen werden.
Wenn Person A und Person B zusammen den Stand betrieben und beide jede Ware verkaufen durften, ist von einer gegenseitigen Vollmacht auszugehen. Dies bedeutet, Person B war berechtigt, den Tisch zu verkaufen. Auch in diesem Fall kann der Käufer von Person B Schadensersatz fordern, sofern er einen Schaden beweisen kann.
Sorry, ich war irrtümlicherweise davon ausgegangen, es handle sich um einen Tisch. Im Prinzip ist es aber auch egal, was verkauft wurde.
Mit Vorwürfen gegenüber dem Käufer wäre ich vorsichtig. Es ist wohl unstrittig, dass hier ein Kaufvertrag zustande kam, welcher von Person B nicht erfüllt wurde. Daher ist der Ärger schon verständlich.
Wie gesagt, liegt die Beweislast über einen etwaigen, behaupteten Schaden beim Käufer. Kann er diesen Beweis führen, könnte es für Person B unangenehm werden. Dieser Fall ist jedoch sehr unwahrscheinlich.
Rein rechtlich wäre B zum Schadenersatz verpflichtet - was aber in der Praxis nicht durchzusetzen ist. Es scheitert schon daran, dass ja der tatsächliche Wert unklar ist, oft selbst die Art und Beschaffenheit des fraglichen Gegenstandes unklar bleibt. Da solche Fälle vorkommen können, gibt man angezahltes Geld zurück - und das wärs. Ist eben ein "Flohmarkt" und kein etabliertes Auktionshaus. Ein Gericht wird wohl nicht grundsätzlich anders entscheiden.
Wie gesagt es ist nicht mit Absicht geschehen und der Kunde nimmt einfach nicht das Geld zurück. Sollte ich es nun einfach mal drauf ankommen lassen? Gucken was passiert? Ich mein es ist nen flohmarkt, es sind gebrauchte Gegenstände die nur nen paar Euro kosten... kann nicht verstehen warum man da so nen Fass auf macht. Ist mir als Kunde auch schon passiert aber das nehm ich mein Geld und sage thats live und nen flohmarkt...
Genauso sehe ich das auch (bin oft auf Flohmärkten unterwegs). Vielleicht gilt ja hier auch "Hunde die bellen beißen nicht". Und der "Kunde" droht nur. Um was bzw. welche Werte ging es denn. Hatte er einen echten Picasso entdeckt?
Genau das ist die Frage. Im Grunde steht dem Kunden Schadensersatz zu. Darüber brauchen wir nicht zu streiten. Der Punkt ist eindeutig.
Nur müsste der Käufer die Höhe des ihm entstandenen Schadens beweisen. Ohne den Tisch als Beweismittel dürfte das schwer werden.
Verkauft wurde "an einem Tisch", nicht der Tisch selbst. Über Wert und Beschaffenheit des fraglichen Gegenstandes, der zurückgelegt wurde, würde sowieso Uneinigkeit bestehen. So wie es aussieht, ist der Interessent an dem Artikel ein "Querulant".