Rechtslage bei flohmarkt verkauf (beide Parteien privat)?

2 Antworten

Rechtstechnisch ist die Sache zwar etwas kompliziert, aber im Prinzip eindeutig. 

Zunächst wäre mal zu klären, ob der besagte Tisch Person A oder Person B gehörte. Gehörte der Tisch Person B, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Person B müsste den Tisch herausgeben, was er nicht kann. Daher ist Person B dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig. Inwieweit tatsächlich ein Schaden entstanden ist, müsste vom Käufer, der die 5 Euro angezahlt, aber keine Ware bekommen hat, bewiesen werden. 

Wenn Person A und Person B zusammen den Stand betrieben und beide jede Ware verkaufen durften, ist von einer gegenseitigen Vollmacht auszugehen. Dies bedeutet, Person B war berechtigt, den Tisch zu verkaufen. Auch in diesem Fall kann der Käufer von Person B Schadensersatz fordern, sofern er einen Schaden beweisen kann.

mineralixx  10.07.2015, 22:27

Verkauft wurde "an einem Tisch", nicht der Tisch selbst. Über Wert und Beschaffenheit des fraglichen Gegenstandes, der zurückgelegt wurde, würde sowieso Uneinigkeit bestehen. So wie es aussieht, ist der Interessent an dem Artikel ein "Querulant".

Interesierter  10.07.2015, 22:43
@mineralixx

Sorry, ich war irrtümlicherweise davon ausgegangen, es handle sich um einen Tisch. Im Prinzip ist es aber auch egal, was verkauft wurde. 

Mit Vorwürfen gegenüber dem Käufer wäre ich vorsichtig. Es ist wohl unstrittig, dass hier ein Kaufvertrag zustande kam, welcher von Person B nicht erfüllt wurde. Daher ist der Ärger schon verständlich. 

Wie gesagt, liegt die Beweislast über einen etwaigen, behaupteten Schaden beim Käufer. Kann er diesen Beweis führen, könnte es für Person B unangenehm werden. Dieser Fall ist jedoch sehr unwahrscheinlich. 

Rein rechtlich wäre B zum Schadenersatz verpflichtet - was aber in der Praxis nicht durchzusetzen ist. Es scheitert schon daran, dass ja der tatsächliche Wert unklar ist, oft selbst die Art und Beschaffenheit des fraglichen Gegenstandes unklar bleibt. Da solche Fälle vorkommen können, gibt man angezahltes Geld zurück - und das wärs. Ist eben ein "Flohmarkt" und kein etabliertes Auktionshaus. Ein Gericht wird wohl nicht grundsätzlich anders entscheiden.


icheben2 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 21:32

Wie gesagt es ist nicht mit Absicht geschehen und der Kunde nimmt einfach nicht das Geld zurück. Sollte ich es nun einfach mal drauf ankommen lassen? Gucken was passiert? Ich mein es ist nen flohmarkt, es sind gebrauchte Gegenstände die nur nen paar Euro kosten... kann nicht verstehen warum man da so nen Fass auf macht. Ist mir als Kunde auch schon passiert aber das nehm ich mein Geld und sage thats live und nen flohmarkt...

mineralixx  10.07.2015, 21:34
@icheben2

Genauso sehe ich das auch (bin oft auf Flohmärkten unterwegs). Vielleicht gilt ja hier auch "Hunde die bellen beißen nicht". Und der "Kunde" droht nur. Um was bzw. welche Werte ging es denn. Hatte er einen echten Picasso entdeckt?

Interesierter  10.07.2015, 22:06
@mineralixx

Genau das ist die Frage. Im Grunde steht dem Kunden Schadensersatz zu. Darüber brauchen wir nicht zu streiten. Der Punkt ist eindeutig.

Nur müsste der Käufer die Höhe des ihm entstandenen Schadens beweisen. Ohne den Tisch als Beweismittel dürfte das schwer werden.