Ist eine markenlose Imitation eines Produktes eine Fälschung?
Ich verkaufe Kinderkostüme auf eBay und habe folgende Nachricht von einem Konkurrenten bekommen:
"sie verkaufen in gewerblichen mengen gefälschte lizenzkostüme ! wir haben echte lizenzware . sollten sie den verkauf bis morgen nicht einstellen werden wir strafanzeige bei der polizei stellen und sie auf jedes verkaufte stück schadenersatz einklagen"
Will dieser Verkäufer mich nur als Konkurrent beseitigen oder ist da was dran? Die Kostüme die Ich verkaufe wie Spiderman, batman, Zorro etc. sind alle markenlos, und sonst werden auch zahlreiche Kinderkostüme auf ebay teils von verschiedenen Marken teils markenlos angeboten, deswegen zweifle Ich an seiner Aussage.
Außerdem wohne Ich in Luxembourg und versende von dort aus meine Artikel. Hätte das irgendeinen Vorteil falls er doch rechtliche Schritte gegen mich einführen will?
Einziger Knackpunkt: Ich bin noch als privater Verkäufer gemeldet und kann mein Konto erst auf gewerblich hochstufen wenn Ich in einer Woche meine erforderlichen Unterlagen für die Firmengründung habe.
Es wäre echt doof wenn Ich die Artikel runternehmen müsste, bald ist Karnaval.
7 Antworten
Spiderman, batman, ..... das sind urheberrechtlich geschützte Designs, die kannst du nicht nach Belieben verwenden. Um diese Figuren zu verwenden, musst du das Material bei einem korrekten Händler kaufen, der dir ggf. die Lizenz nachweisen kann.
Der Geschäftsbetrieb ohne Gewerbeanmeldung ist darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit. Ich weiß auch nicht, was für Unterlagen du da brauchst - oder soll das eine Gesellschaft werden - GmbH oder UG oder GbR?
Einziger Knackpunkt: Ich bin noch als privater Verkäufer gemeldet und
kann mein Konto erst auf gewerblich hochstufen wenn Ich in einer Woche
meine erforderlichen Unterlagen für die Firmengründung habe.
DAS wird der Knackpunkt sein.
Wie er schon schrieb: Du verkaufst in gewerblichen Mengen als Privatverkäufer
Garantie gibt Dir ein Anwalt. Morgen anrufen und kurzfristig Termin vereinbaren
Ich meinte damit eher den Punkt, dass es gefälschte Lizenzware sein soll. Denn dazu kann ich nichts sagen. Zu dem anderen Punkt kann ich sagen, dass sie es als Privatverkäuferin nicht darf.
Ja sofern du keine Lizenz oder ein "Okay" hast. Wenn du eine Brühe anrührst die wie Cola schmeckt, riecht und aussieht, ist es dann CocaCola ?.. nein..
Aber es muss eine Art Patent oder Lizenz vorliegen, ist dies der Fall machst du dich Strafbar.
Wenn du also z.B. Markenprodukte nachmachst und auch denen Namen benutzt, es aber nicht von ihnen stammt.
Hier gehts anscheinend nicht um Marken oder Patente, sondern um Urheberrecht (Copyright) und Warenzeichen.(TradeMark)
Okay, aber alle anderen machen es doch auch, habe viele Angebote von gewerblichen Verkäufern gesehen die fast genau dasselbe Produkt wie Ich verkaufen.
Moin. Bevor man ein Geschäft betreiben möchte ( will), sollte man sich erkundigen. Dafür gibt's Anlaufstellen. Genau wie mein Vermerk. OhneGewähr
Nachtrag: Kommentare gut überlegen.
Ja, eine Imitation ist auch eine Fälschung. Auch wenn du keinen Markennamen draufschreibst.
Als Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie wird das Geschäft mit Nachahmer-Waren bezeichnet, die mit dem Ziel hergestellt werden, einer Original-Ware zum Verwechseln ähnlich zu sein. Dabei werden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. Häufig geht die Produktpiraterie dabei auch mit Verletzungen von Urheberrechten, eingetragenen Designs (früher: Geschmacksmustern), Gebrauchsmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes einher. https://de.wikipedia.org/wiki/Produktpiraterie
In deinem Fall greift wohl der Begriff "eingetragenes Design" dazu muß kein Markenname drauf stehen.
Das bringt nichts, da sie eindeutig als Privatverkäufer gewerblich verkauft. Ein Anwalt kann auch nichts anderes feststellen.