Rechtsfrage: Freundin schuldet mir Geld - Whatsappverlauf als Beweis für Anwalt/Inkasso genug?
Hallo - eine " Freundin " schuldet mir seit Anfang des Jahres 2017 genau 150€, welche ich ihr geliehen habe. Ich habe ihr seither wöchentlich geschrieben - jedesmal wurden Termine vereinbart wann sie es mir überweisen / in den Briefkasten werfen / ich es abholen können würde, aber ich werde seither jedesmal vertröstet und mit neuen Ausreden hin gehalten. Sie hat von sich aus geschrieben, dass wir gerne einen Vertrag aufsetzen können und wenn ich das Geld dann nicht bekäme, ich sie gerne anzeigen könne - habe ihr daraufhin einen aufgesetzten Brief per Post gesendet welchen sie nie unterschrieben zurück gesendet hat wie abgemacht!
Reicht der komplette Verlauf in Whatsapp für einen Besuch beim Anwalt oder Inkasso?
Danke für euren Rat!
5 Antworten
Veranlasse einfach ein gerichtliches Mahnverfahren, wenn sie darauf nicht reagiert hast du ziemlich schnell einen vollstreckbaren Titel ohne Aufwand und ohne einen Anwalt zu brauchen.
Wenn sie Einspruch einlegt kannst du immer noch schauen, ob es sich lohnt noch einen Anwalt einzuschalten und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen.
Auf einen entsprechenden Antrag des Gläubigers hin ergeht hier ein sog. Mahnbescheid, der dem behaupteten Schuldner vom zuständigen Zentralen Mahngericht zugestellt wird. Sofern der Schuldner hiergegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird die Forderung vollstreckbar, indem das Zentrale Mahngericht auf Antrag einen sog. Vollstreckungsbescheid [...] erlässt. Das Mahnverfahren ermöglicht somit die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht, Beweismittel müssen bei der maschinellen Erfassung nicht mitgesandt werden. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Ein Chatprotokoll sollte auch ein ausreichender Beweis sein.
sorry, nur bei 150 Euro lohnt sich der Gang zu einem Inkasso oder einen Anwalt nicht, das würde um einiges mehr kosten, als es bringt. Du musst mit ihr reden und sie dazu bringen, dir das zurückzuzahlen.
mal abgesehen davon. hast du mit ihr ein vertrag mit Unterschrift gemacht, wenn ncht, dann sieht es schlecht auf. ob es dann reicht, den kompletten verlauf dein Anwalt zu zeigen.
Bei so einen Fall würde ich auch zunächst beim Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids einreichen.
Dieser Vertrag á la "Wenn ich nicht zahle darfst du mich anzeigen" finde ich schwachsinnig.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Geldschulden = zivilrechtlich
anzeigen = strafrechtlich
Wegen 150 euro würde ich niemanden einschalten. Scheint einfach eine Betrügerin zu sein und würde einfach immer wieder mal nachfragen. Ansonsten mal persönlich besuchen und gegenstände pfänden, bis der Betrag ausgeglichen ist, wenn sie dann eine polizeliche Auseinandersetzung haben will, dann hast du immernoch genügend Beweise dafür, dass sie dich versucht um dein Geld zu bringen.
Da hast du Recht, aber ich denk nicht das die Person, die selber einen Diebstahl sozusagen oder Betrug betreibt, dann zur Polzei deswegen geht. Es ist kein rechtskomformer Weg da hast du recht, auch moralisch nicht ganz sauber, aber bestimmt zielführender, als permanent nur zu reden. Man sollte entscheiden, wie sehr man von den 150 Euro abhängig ist, um so ein Riskio eingehen zu können. Würde ich auch nicht machen, aber ist ein Denkanstoß, da man sonst immer nur im Leben abgezogen wird, muss man sich auch mal ein Fell wachsen lässt.
Was faselst du denn bitte da?
Wir leben in einem Rechtsstaat in dem es genug Wege gibt, berechtigte Forderungen auch durchzusetzen. Einfach einen Mahnbescheid schicken lassen und schon hat sich das in vielen Fällen geklärt ohne das es ein Aufwand war.
Also da hab ich schon ganz andere sachen erlebt mein Freund. Angeblicher Rechtsstaat, aber naja. Wie gesagt, habe auch geschrieben, das es nicht richtig wäre, weder rechtlich noch moralisch, also was willst du den noch? Wie oft soll man das für dich noch wiederholen, bist du aufhörst die selben sachen zu wiederholen, die ich davor im selben sinn geschrieben habe?
Hast du dir mal überlegt wegen deinem Frust zu einem Psychologen zu gehen? Dein Freund bin ich mit Sicherheit auch nicht und wiederholt hab ich mich auch nicht, ich habe lediglich einen Kommentar zu deiner Bemerkung, man würde im Leben nur abgezogen werden verfasst.
Ich glaub du machst was falsch im Leben wenn du "immer nur abgezogen wirst" ^^
Schwachsinn
Gegenstände pfänden? Als privatperson ist das diebstahl und würde dem fragesteller mehr probleme bereiten, als die 150€ es wert sind