Rechtschutzversicherung bei Problemen mit dem Tierarzt?
Hallo, die Katze meiner Freundin ist vor knapp zwei Monaten bei einer Zahnbehandlung in der Narkose gestorben. Sie hat die Katze NICHT obduzieren lassen. Der Tierarzt berechnet ihr jetzt die Kosten für die Behandlung und für die erfolglose Reanimation. Sie möchte ihn anzeigen, weil sie zum einen der Meinung ist, dass eine solch junge Katze (2 Jahre) nicht einfach bei einer Narkose stirbt (glaubt an Überdosierung) und weil sie glaubt, dass sie für eine nicht vollständig erbrachte Leistung nicht die komplette Rechnung bezahlen muss. Das ganze möchte sie einem Anwalt übergeben und hat auch schon Montag einen Termin gemacht. Wie stehen die Chancen, dass die Rechtschutzversicherung den Fall übernimmt? Hat sie die Möglichkeit am Telefon eine Zusage für die Kostenübernahme durch die Versicherung zu bekommen? Wie schätzt Ihr die Chancen auf einen Erfolg der Anzeige überhaupt ein? Ich muss gestehen, ich bin nicht sonderlich optimistisch. Vielen Dank an Euch.
8 Antworten
Das mit der Versicherung hängt natürlich stark von dem Vertrag selbst ab, da wird man wenig sagen können ohne diesen zu kennen.
Die telefonische Zusage hängt wiederum davon ab, ob sie bei einer normalen Versicherung mit Agentur oder bei einem günstigen Onlineanbieter ist. Versicherungsagenturen z.B. Allianz werden so etwas am Telefon abklären und zusagen können, reine Onlineanbieter werden dir erst nach schriftlicher Anforderung eine zuverlässige Antwort geben.
Die Aussichten hier Erfolg zu haben sehe ich als sehr gering an. Einen Behandlungsfehler kann sie nicht nachweisen und Minderung wegen nicht voll erbrachter Leistung hängt nur von den Aussagen des Arztes ab, da wird sie sich auch schwer tun.
Hallo Flixilotte,
in vielen Rechtsschutzpolicen ist eine telfoische Erstberatung enthalten. Dort würde ich an deiner Stelle zuerst den Fall schildern. Eine telefonische Deckungszusage ist durchaus möglich.
Auch der involvierte Rechtsanwalt kann eine Deckungszusage einholen.
Solltest du von der Tierärztin Schadenersatz einfordern wollen, so ist der die Leistungsart Schadenersatzrechtsschutz im Baustein Privatrechtsschutz meist enthalten, soweit dieser Baustein abgesichert ist (Info: http://www.rechtsschutzversicherung-information.de/arten/schadenersatzrechtsschutz.htm).
Wird dann wirklich geklagt, so wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Tierärztin den Anspruch entweder anerkennen oder aber auch abwehren.
Gruß
RSProfi
weil sie zum einen der Meinung ist, dass eine solch junge Katze (2 Jahre) nicht einfach bei einer Narkose stirbt
Naiv. Natürlich kann das passieren, auch bei sorgfältiger Voruntersuchung und bester Narkoseüberwachung.
Sie möchte ihn anzeigen
Wegen was denn? Schwere Körperverletzung mit Todesfolge? Fahrlässige Tötung? Totschlag?
Wie stehen die Chancen, dass die Rechtschutzversicherung den Fall übernimmt?
Sehr schlecht, zumal keine Beweissicherung veranlasst wurde. Die Sache ist jetzt überhaupt nicht mehr aufklärbar.
Wie schätzt Ihr die Chancen auf einen Erfolg der Anzeige überhaupt ein?
Was für eine Anzeige? Soll hier eine Straftat vorliegen?
Ohne Details zum Einzelfall kann man über das Ergebnis nur spekulieren. Grundsätzlich schuldet der Tierarzt aber keinen Erfolg, sondern nur sein ärztliches Bemühen. Und ein Versterben des Tieres in der Behandlung muss nicht zwingend ein Kunstfehler sein, der zu Regressansprüchen führt. Für den Behandlungsfehler ist der Patient (bzw. hier Eigentümer des Tieres) beweispflichtig, was erfahrungsgemäß nur selten gelingt.
Der Arzt kann natürlich nur die Leistungen abrechnen, die er auch tatsächlich erbracht hat. Die sind aber - wenn sie nicht wegen Kunstfehlers mangelhaft sind - komplett zu zahlen.
Ob die Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom Versicherungsvertrag ab, insbesondere ob die Freundin personell vom Vertrag erfasst ist und ob allgemeines Zivilrecht mit abgedeckt ist. Eine telefonische Anfrage bei der Versicherung hat meistens zur Folge, dass man entweder von einem Vertragsanwalt der Versicherung vorab beraten wird (bei einigen Versicherungsverträgen inzwischen serienmäßig vereinbart!) oder eine Kostenzusage für die anwaltliche Erstberatung bekommt. Falls der Anwalt im Rahmen der Erstberatung zu dem Ergebnis kommt, dass eine weitere Geltendmachung sinnvoll ist, wird er meist selber unter Darlegung der rechtlichen Gründe die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung abfragen.
Ich würde mutmaßen, dass sowas von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist. Entweder würde ich in den Versicherungsunterlagen nachschauen, dann hast du es sogar direkt schriftlich oder ihr ruft bei Versicherung an und lasst euch eine Bestätigung oder ähnliches zukommen.
Wie die Aussicht auf Erfolg ist? Schwierig. Mein Gefühl sagt eher schlecht, aber da wird euch ein Anwalt wohl mehr zu sagen können.
Lieben Gruß
Benny