Rechtsanwaltsgebühren Wohnungsübergabe
Welche Rechtsanwaltsgebühren sind anhand RVG fällig für eine Wohnungsübergabe bei einer Kaltmiete von EUR 1.020,00? Ein Stundensatz von EUR 238,00 erscheint mir sehr hoch. Kann mir jemand weiterhelfen?
6 Antworten
Zu einer Wohnungsübergabe braucht man im Normalfall keinen Anwalt.
Wenn der Anwalt sein volles "Repertuar" (Allgemeine Beratung, Betreiben des außergerichtlichen Geschäfts und Mitwirkung an außergerichtlicher Einigung) ausgeschöpft hat sind 238 € noch recht günstig.
Läuft das nicht auch als allgemeine "Beratung"? Und da finde ich den Stundensatz nicht wirklich überzogen.
Wieso ist das widersprüchlich? Man kann doch eine eine Beratung vor Ort machen - und die Wohnungsübergabe in diesem Zuge gleich mit. Wir wissen ja auch nicht, ob es sich um die Übernahme oder Übergabe der Wohnung gehandelt hat. Und bei Übergabe kann der Anwalt ja durchaus vor Ort sein, die Wohnung in Augenschein nehmen, beratend tätig werden in Bezug auf eventuelle Mängel und dann noch beim Gespräch mit dem Vertragspartner anwesend sein.
Selbst wenn man das so sehen würde (was ich für völlig absurd halte), betragen die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung 190 Euro zzgl. MwSt. und Zusatzkosten für den Ortstermin (§ 34 Abs. 1 RVG). Läuft also auf's gleiche raus...
man braucht dazu keinen anwalt
238 Euro (200 Euro plus MwSt.) dürfte für einen Rechtsanwalt absolut angemessen sein...
Ansonsten gilt das, was vereinbart wurde...
Wer hat den Anwalt in Anspruch genommen? Wer ihn haben wollte, muss zahlen. Für eine Wohnungsübergabe ist ein RA absolut unnötig.
Eine "ALLGEMEINE Beratung" mit Wohnungsübergabe vor Ort??? Das ist absurd und in sich bereits widersprüchlich...