Rechtsanwalt Gesamtbetrag oder Gesamtforderung zahlen (langer Text mit zusätzlichen Infos)?
Hallo,
ich hatte seit November ein unglückliches Missverständnis mit meinem "JustFit":
Ich hatte zum Zeitpunkt, zu dem sie monatlich das Geld einziehen nicht genug auf meinem Konto gehabt. Nun ja, da kann man nichts anderes sagen, als "dumm von mir".
Jetzt hatte ich das Geld allerdings nach der 2. Mahnung bezahlt (ich weiß, auch das war eher schlecht gemacht, aber anders leider nicht möglich).
Ich dachte mir "Gut, alles bezahlt, dann kann ja jetzt alles normal weiter gehen."
Allerdings habe ich in dieser und der darauffolgenden Zeit nicht auf meine Kontoauszüge geachtet (ich bin 19, habe sowas halt nie wirklich gelernt...) und ging davon aus, dass die folgenden Monate, also Dezember und Januar, auch ganz normal das Geld abgebucht wurde. Ins Fitnessstudio bin ich allerdings nicht gegangen, aus einem Mix aus Faulheit und der Angst, dass es vielleicht doch nicht so ganz geklappt haben könnte.
Vor kurzem bin ich dann allerdings doch hingegangen, um mich zu erkundigen, ob noch irgendwelche Beträge zwischen uns offen sind. Als Antwort darauf bekam ich ein "ja". An die genaue Summe kann ich mich leider nicht mehr erinnern.
Daraufhin habe ich letztendlich doch nach meinen Kontoauszügen geguckt und siehe da:
Die 54,40, die ich überwiesen hatte, wurden mir schon zurückgebucht (mit demselben Verwendungszweck, wie ich ihn angegeben habe), bevor ich sie überwiesen hatte.
Beziehungsweise gleichzeitig, wurden allerdings so angezeigt (ich lade wohl auch einen Screenshot hoch). Und die anderen monatlichen Beträge wurden auch nicht eingezogen. Ich habe folgendes gecheckt: Die Überweisung fand 6 Tage vor Ablauf der Frist statt und ich hatte zu dem Zeitpunkt definitiv genug Geld auf meinem Konto. Kein Grund also, das Geld automatisch zurückzunehmen.
Jetzt musste ich natürlich plötzlich Geld im dreistelligen Bereich bezahlen, allerdings kommt es noch besser: Nur zwei Tage nachdem ich das erfahren hatte, bekam ich einen Brief von einem Rechtsanwalt.
Und das ist der eigentlich wichtigste Part, allerdings wollte ich hier schon mal alle Infos unterbringen:
In dem Brief steht folgendes:
"Umseitig erhalten Sie ein aktuelles Forderungskonto, aus dem Sie sämtliche Einzelheiten und die Höhe des Gesamtanspruchs entnehmen können. Ich gebe ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, die Angelegenheit durch Zahlung des dort ausgewiesenen Gesamtbetrages ausschließlich auf eines meiner Konten bis spätestens zum
08.02.2017
zu erledigen.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, welches ihnen ganz erhebliche zusätzliche Kosten verursachen wird."
Die Rechnung werde ich auch hochladen. Meine Fragen sind jetzt:
Warum wurde das Geld einfach so zurückgebucht
Welchen der Beträge muss ich zahlen?
Der Gesamtbetrag berechnet sich ja nur aus Geschäftsgebühr und Entgeldern. Allerdings steht im Brief ja, dass ich die Angelegenheit durch Bezahlen des "Gesamtbetrages" erledigen kann.
Danke fürs Lesen & Hilfe!
2 Antworten
Also: 720,20 ist der Zu zahlenden Betrag da der Anwalt tätig wurde (Das Schreiben eines Briefes reicht hier) Die Geschäftsgebühr sowie die Auslagenpauschale ist die übliche und auch um die Zinsen wirst du nicht rumkommen da das Versäumnis dir zu Lasten zu legen ist.
Warum die Bank trotz angeblich gedecktem Konto die Überweisung nicht vorgenommen hat ist mit dieser zu klären. Das hättest du jedoch am Tag drauf feststellen können (also vor Fristablauf) und somit das schlimmere verhindern können. Unwissenheit schützt in diesem Fall nicht vor Strafe.
Jetzt nur kurz: die Rückbuchung wäre mit der Bank zu klären.
Der Gesamtbetrag enthält die Hauptforderung, die nichtverzinslichen Kosten des Rechtsanwalts und die Zinsen auf die Hauptforderung zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ab Verzug der Leistung, also 720,20 €.
Übrigens liegt auch bezüglich der Annahme, daß das Lastschriftverfahren weiter bestünde, als auch durch die fehlende Kontrolle der Kontoauszüge ein schuldhaftes Unterlassen von Dir vor, die Rechnung ist auch bezüglich Zinsen und RA-Gebühr m.E. angemessen, d.h. die Rechnung dürfte rechtmäßig sein, allerdings wird die komplette Jahresgebühr bis einschließlich Oktober eingefordert, vorher war monatliche Zahlung vereinbart.
Hier wäre ggf. die Frage zu stellen, ob vertraglich diese Vorauszahlung als zulässig anzusehen sei, doch das erforderte Vertragseinsicht.
Hier mußt Du die Differenzierung zwischen Gesamtbetrag (synonym zur Gesamtforderung) und den Gesamtkosten betrachten. Der RA wurde ja gerade damit beauftragt, die offene Forderung zu betreiben, entsprechend kann er Dir nicht eine Rechnung über die RA-Gebühren zukommen lassen, ohne auch seiner Aufgabe gerecht zu werden. Aber ich gebe Dir Recht: ich würde mich auch immer rückversichern, besonders bei einer so unsicheren Quelle wie GF.
Die erheblichen zusätzlichen Kosten eines gesetzlichen Mahnverfahrens bestünden zunächst in noch einmal 128 € zusätzlich, da auch wieder mit Mitwirkung des Anwalts (Gerichtsgebühr, Anwalt und Auslagenpauschale des Anwalts, jeweils 1,0-Gebühr). Daran könnte sich dann ein Vollstreckungsbescheid anschließen, denn aus einem nicht widersprochenen oder beglichenen gerichtlichen Mahnbescheid kann ohne Verhandlung ein Vollstreckungsbescheid (Titel) ergehen, was auch zur Folge hätte, daß die Schuld erst in 30 Jahren verjährte, und auch wieder nicht unerhebliche Kosten verursachte.
Eine fristlose Kündigung ist hier nicht ersichtlich, im Gegenteil: hier wird eine Forderung über die gesamte Vertragslaufzeit aufgestellt. Hier könntest Du ansetzen, denn die Frage ist, ob überhaupt dazu ein Rechtsgrund aus Vertrag besteht. Wenn nicht, könntest Du die Forderung als strittig bezüglich aus Vertrag noch nicht geschuldeten Beiträgen (setzt die zwingende Vereinbarung monatlicher Zahlungen voraus) bezeichnen. Das wären 8 Monate zu mutmaßlich 54,40 €, also 435,20 €, damit reduzierte sich die Hauptschuld auf 151,40 €, die RA-Gebühren auf 39 € (1,3-Gebühr), Zinsen wären auch neu zu berechnen. Allerdings sei angemerkt, daß offenbar ab November ein Jahresvertrag geschlossen wurde, der durchaus auf eine Einmalzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit lauten könnte. Diesen Vertrag also bitte einsehen, ehe Du mit dem RA sprichst.
Aber eigentlich ist es nicht im Interesse des Schuldners, daß hier eine Titulierung angestrebt wird, sondern eine möglichst zeitnahe Begleichung. Hier würde ich mit dem RA versuchen, eine Vereinbarung zur Begleichung der Schulden anzustreben. Solange die Zahlen eine hinreichende Verläßlichkeit der Einhaltung signalisieren, sollte das möglich sein. Ein Angebot wären 90 € über 8 Monate im Falle der Fälligkeit eines Einmalbetrages zum 01.11.2016.
Laut Vertrag haben sie das Recht, mich fristlos zu kündigen, wenn ich das fortlaufen des Vertrages "unzumutbar" mache. Das verstehe ich natürlich, wenn die Bezahlung der 2. Mahnung von vor 3 Monaten nie ankam.
Allerdings stört mich immer noch die Formulierung im Brief, da sie jeden, der es nicht besser weiß, davon ausgehen lässt, dass man eben auch den "Gesamtbetrag" bezahlen muss.
Ich ging nämlich davon aus, dass es vielleicht sein könnte, dass mit der Gesamtforderung die "erheblichen zusätzlichen Kosten" gemeint sein könnten, da im Brief nie etwas von der Bezahlung der Gesamtforderung stand, oder von einem Konto auf welches diese überwiesen werden könnte.
Naja, ich glaube dir einfach mal, setze mich allerdings trotzdem nochmal kurz mit dem Rechtsanwalt auseinander, um auf Nummer sicher zu gehen...
Ich gehe mal prinzipiell nicht davon aus, aber es gibt nicht zufällig eine Möglichkeit die Zahlungsfrist der Gesamtforderung zu verschieben? Denn 700€ kommen für jemanden wie mich schon sehr plötzlich und ich könnte wohl erst nächsten Monat komplett zahlungsfähig sein.