Rechts überholt und geschnitten. Was für folgen?

7 Antworten

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Man kann zweierlei machen, entweder eine Selbstanzeige, damit bringt man den Behördenlauf in Gang, Folgen wären wahrscheinlich eine milde Strafe vermutlich die Mindeststrafe von 80 Euro zzgl. 25 Euro bearbeitungsgebühr, ein Punkt, wahrscheinlich ohne Fahrverbot und falls noch in der Probezeit vermutlich ein Aufbauseminar mit oder ohne Verlängerung der Probezeit

Oder warten was passiert, dadurch wird wohl die Strafe ehr höher ausfallen und die Probezeit garantiert verlängert, aber..... nur wenn es tatsächlich zu einer Anzeige gegen dich kommt und auch nur wenn dir ein Verstoß nachgewiesen wird. Die Chance einer Anzeige zu entgehen dürfte relativ hoch sein wenn nichts weiter passiert ist, falls doch jemand geschädigt wurde ist die Gefahr einer Anzeige relativ hoch.

Ich kann dir keinen Rat geben was Du machen solltest, aber ich würde abwarten wenn ich sicher wäre das niemand zu schaden gekommen ist und mich selbst anzeigen wenn ich die Vermutung hätte das doch jemand geschädigt wurde.

Ich habe das Gefühl, dass Du einsichtig bist und von nun an so oder so vorsichtiger fährst.

Julistar98 
Beitragsersteller
 20.02.2018, 20:21

Vielen Dank das beruhigt mich ungemein werde die nächsten 8 Wochen noch zittern und abwarten denn es kam definitiv niemand zu Schaden auch er musste nicht stark bremsen oder sowas.

Trotzdem geschieht mir das jetzt alles recht egal was passiert ich werde definitiv mehr aufpassen!

verreisterNutzer  20.02.2018, 20:34
@Julistar98

Das war sicher nicht die letzte brenzlige Situation in deinem Autofahrerleben.... Aber denk immer daran, mit umsichtiger Fahrweise rettest Du Menschleben und jemandem schwer oder tödlich zu verletzen ist eine lebenslange Last selbst wenn es unvermeidbar war, passiert sowas durch Leichtsinn kann solch eine Last auch ganz schnell unerträglich werden

Der andere musste Bremsen .

§ 315c Abs. 2 Buchstabe b STGB Gefährdung des Straßenverkehrs .

Aber auch § 240 STGB kommt in Betracht, Nötigung im Straßenverkehr .

Beides bringt die eine Geldstrafe im 4 stelligen Bereich ein sowie ein Fahrverbot von mindestens 3 Monaten .

Und noch etwas am Rande. von mir hättest du eine Anzeige bekommen !   

Das Rechts überholen wäre mit 100 Euro und einem Punkt fällig. Da ich mal annehme dass du in der Probezeit bist, kommen dazu noch die Probezeitverlängerung auf vier Jahre und ein Aufbauseminar, welches über 500€ kosten kann.

Dazu könnte ggf. noch was wegen überhöhter Geschwindigkeit kommen oder wegen Gefährdung das Bußgeld erhöht werden.

Generell lässt sich eins sagen: Für die Aktion gehört der Führerschein eigentlich gleich einbehalten.

Julistar98 
Beitragsersteller
 20.02.2018, 20:14

Daraus habe ich jetzt auf jeden Fall gelernt bin halt noch nicht so ein erfahrener Fahrer ich ich es mir immer Einbilde ...

Mal abgesehen von den Folgen die passieren würden,wenn er dich anzeigen würde,denke ich ehrlich gesagt nicht,dass er dich anzeigt.

Er hat sich natürlich mit Recht aufgeregt,aber die Mühe eine Anzeige zu fertigen dauert...Er müsste da extra zur Polizei,dort warten,dauert alles. Oder online,aber das braucht auch Zeit.

Also höchtswahrscheinlich wird da nichts kommen,aber pass nächstes Mal besser auf! ;-)

einfach abwarten, war das Inner -o. Außerorts?

Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung 250 EUR + Gebühren 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot zusätzlich die Verl. und das bekannte ASF.

Julistar98 
Beitragsersteller
 20.02.2018, 20:28

Außerorts auf zweispuriger Straße.

Bin allerdings aus der Probezeit raus Dank Führerschein mit 17.

Muss ich bei einer Anzeige vors Gericht oder wie verläuft das dann?

peterobm  20.02.2018, 20:30
@Julistar98

kann passieren, dazu muss derjenige erstmal ne Anzeige auf den Weg bringen, das dauert