Rechtliches zum Gewerbe "Wellness Massage"
Hallo, ich muss leider mein Gewerbe für Wellnessmassage ummelden, wahrscheinlich auf meine Privatadresse, obwohl ich dort keinen Massageraum zur Verfügung habe. Ich arbeite selbstständig (Kleingewerbe) im Massagebereich eines Freizeitbades, eines Hotels etc., habe aktuell noch wenig "eigene" Kundschaft. Muss ich zwingend einen Raum unter der Gewerbeadresse vorweisen können, wie das z.B. bei der Anmeldung einer Heilpraxis der Fall ist, es heißt "Heilen im Umherziehen" ist nicht erlaubt.
Vielen Dank im Voraus! Tiare
2 Antworten
du mußt keinen raum vorweisen, denn du kannst deinen service mobil anbieten und das ist dann auch kein reisegewerbe wenn du zu kunden bestellt wirst
allerdings ist es für dich einfacher wenn du einen raum für massage hast weil du weniger fahren mußt es ist für dich einfacher kunden zuhause zu bedienen und viele kunden wollen lieber zu dir kommen weil es bei ihnen zuhause nicht möglich ist.
es muß kein extra raum sein wichtig ist nur das es kein durchgangszimmer ist und der raum ruhig und ungestört ist also es kann durchaus in deinem wohnzimmer stattfinden, kosten für den massageraum sind absetzbar
Hallo, der Begriff Wellness fällt ja meines Wissens nicht unter den heilpraktischen Bereich. Du kannst daher auch nur Hausbesuche machen und deine Liege mitbringen.