Wer haftet für Diebstahl von Minderjährigen?
Ein Kind aus der Nachbarschaft hat 2 Roller von meinen Kindern geklaut. Ich habe zwar die Polizei verständigt aber sie macht nichts weil das Kind unter 14 Jahre ist. Und trotz Anzeige hat das Kind die Roller nicht zurückgegeben.
Können die Eltern des Kindes haftbar gemacht werden zivilrechtlich?
11 Antworten
Strafrechtlich kann man bestenfalls die Eltern der Beihilfe zum Diebstahl verurteilen, wenn sie vom Diebstahl wissen, aber nichts tun. Ist aber juristisch schon auf wackeligen Füßen und fraglich, ob Richter und Staatsanwalt überhaupt den Fall verhandeln oder wegen Geringfügigkeit einstellen.
Außerdem bringt euch das den Roller nicht zurück. Aber es gibt auch das Zivilrecht und sofern das Kind min. 8 Jahre alt ist, ist durchaus ein zivilrechtlicher Anspruch möglich und so ein Titel ist 30 Jahre pfändbar. Also auch wenn der Täter längs erwachsen ist. Ich denke, du solltest du mal mit den Eltern reden und eben auf die Umstand hinweisen.
"Nichts" macht die Polizei bestimmt nicht.
Die Polizei führt Gespräche mit den Eltern, informiert das Jugendamt, nimmt im Idealfall eine Anzeige auf (die natürlich eingestellt wird) und sollte auch das Diebesgut beschlagnahmen.
Wenn dies nicht geschieht, würde ich nochmal zur Polizei gehen und mit denen reden.
Gerade bei Kindern würde ich aber erstmal selber hingehen und mit Kind und Eltern reden.
Sollten die Roller nicht auffindbar sein, kannst du natürlich das Kind auf Schadensersatz verklagen 🤔🤔 ob sich da Aufwand und Kosten lohnen 🤷🏻
> Können die Eltern des Kindes haftbar gemacht werden zivilrechtlich?
Es besteht ein gesetzlicher Herausgabeanspruch gegen den derzeitigen Besitzer, das dürfte dann das Kind sein (§ 985 BGB). Dieser Anspruch kann natürlich auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Können die Eltern des Kindes haftbar gemacht werden zivilrechtlich?
Nein, aber das Kind selber, da es zwar nicht strafmündig aber (bedingt) deliktfähig ist.
Wenn die Eltern von dem Diebstahl ihres Sprößlings wissen und nichts dagegen unternehmen, billigen sie das Verhalten ihres Nachwuchses. Ein findiger Anwalt kann ihnen damit einen ziemlichen Strick drehen, z. B. Mittäterschaft in mittelbarer Beziehung o. ä., Aufsichtspflichtverletzung, Kindswohlgefährdung etc.
Verantwortungsvolle Eltern sprechen mit ihren Kindern darüber und sorgen dafür, dass die gestohlene Ware dem Besitzer zurückgeführt wird.