Rechtliche Seite bei “privatem“ Beritt?

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Reitlehrer und Bereiter sind keine geschützen Berufe, d.h. jemand, der den Beruf ausübt, muss keine besondere Ausbildung irgendeiner Art vorweisen. Somit ist sie genauso Reitlehrerin oder Bereiterin wie ein Pferdewirtschaftsmeister es ist.

Wenn die Versicherungen sie versichern, ist diesbezüglich alles genauso wie beim Pferdewirtschaftsmeister (um bei diesem Beispiel des "Gelernten Bereiters" zu bleiben). Es gibt schon Versicherungen, die einen Kenntnisnachweis verlangen, denn es könnte sich jemand, der noch nie mit einem Pferd zu tun hatte, genauso als Reitlehrer sein Geld verdienen wollen und da ist die Schadenswahrscheinlichkeit dann doch höher. Aber das ist Sache der Versicherung, ob sie den verlangt oder nicht.

Dieser Beritt ist NICHT PRIVAT, wenn die Bereiterin das alles angemeldet und versichert hat. Privater Beritt ist, wenn irgendein Einstellerkollege das Pferd reitet. Das wird dann gehandhabt, wie eine Reitbeteiligung, wobei derjenige kein Geld nehmen darf, sonst kommt er in den Bereich Schwarzarbeit, aber das ist ja ein komplett anderes Thema.

Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung muss der Bereiter selbst abschließen. Es kann aufgrund des Berufsrisikos schwierig sein, wirklich alles zu vernünftigen Sätzen zu bekommen, aber es gibt Versicherungen.

Die Reitlehrerversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die meines Wissens Schäden an den anvertrauten Schülern (Menschen und Pferde) sowie an Dritten (Berittpferd tritt gegen irgendein geparktes Auto eines Unbeteiligten) deckt.

Guten Morgen, da kannst Du dich bei den Versicherungen erkundigen, die können Dir konkret sagen was richtig ist, lieben Gruß

Das Pferd hat normalerweise auch eine Haftpflichtversicherung, in dieser Versicherung müssen Fremdreiter mit eingetragen sein - ist dies nicht der Fall, sollte sie das schnellstmöglich nachholen.

Denn je nach Situation haftet die Versicherung der Reiterin oder des Pferdes und wenn Fremdreiter nicht versichert sind, dann haftet deine Freundin aus eigenem Geldbeutel dafür.

Meine Freundin hat ihr Pferd momentan in Beritt bei jemandem, die das nur nebenbei macht.

Soll dann wohl bedeuten, diese Frau soll das Pferd ausbilden?

Die Frau hat keine Ausbildung in Richtung Beritt, reitet u. arbeitet mit den Pferden aber nicht schlecht.

Und hier stellen sich mir die ersten Fragen:

1. hat die Frau für diese Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung?

2. Oder macht sie dies unentgeltlich?

3. welcher Vertrag besteht zwischen deiner Freundin und dieser Frau?

 

Zum einen: nein, deine Freundin ist im Normalfall nicht haftbar, wenn der Bereiterin was passiert. Um das aber restlos abzusichern, würde ich mir den Versicherungsnachweis zeigen und kopieren lassen. Ebenso würde ich mir auch eine Gewerbeanmeldung vorlegen lassen, um nicht "schwarz" zu bezahlen (kann übrigens blöd ausgehen). Ohne diesen Nachweis sieht das aber anders aus! Denn sollte es vor Gericht gehen, warum auch immer, und sind keine Rechnungen und keine Gewerbeanmeldung vorhanden, fällt dies unter Privat und somit wäre automatisch entweder deine Freundin dran oder deren Tierhalterhaftpflicht, die sich sicherlich mit Händen und Füßen wehren wird.

Zum anderen: wenn diese Bereiterin ein Gewerbe hat, hat auch sie eine Haftpflicht in der sie abgesichert ist und nicht selbst regresspflichtig gemacht wird. Auch hier würde sich anbieten, sich diese Versicherung vorlegen zu lassen.

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Mir sind durchaus professionelle Bereiter bekannt und auch an meinem Hof tätig, auch habe ich selbst Pferde im Beritt. Ein Nachweise für o.g. Versicherungen ist für mich immer Pflichtbeigabe bei einem Bewerber.