Wer haftet bei Schäden im Job (Minijob)
Hallo,
ich arbeite seit 2 Monaten als Verkaufskraft auf 400 - Euro - Basis, nebenbei zum meiner Hauptberuflichen Tätigkeit als Erzieherin. Zu meinem Hauptaufgaben in meinem Nebenjob gehört es auch die zahlreichen Glasvitrinen und -scheiben zu reinigen. Letztens fiel mir also bei dieser Tätigkeit eine Glasscheibe von ca. 10 cm Breite und 5 cm Höhe raus und zerbrach. Ich stellte fest, dass diese Glasscheibe nicht richtig befestigt war. Eine der Schrauben die diese Scheibe hielt, war locker. Meine Chefin meinte darauf, dass wir das mit der Haftpflichtversicherung klären würden. Sie kenne sich jetzt da auch nicht so aus. Jetzt war für mich nicht so ersichtlich, ob sie meine Haftpflichtversicherung meinte oder die betriebliche? Gibt es eine betriebliche? Oder muss ich für den Schaden aufkommen? Wie ist das genau bei 400 - Euro - Jobs? Vor allem weis ich jetzt nicht, ob meine Haftpflichtversicherung für berufliche Sachen aufkommt oder nur für private? Danke schon einmal für euere Antworten. Grüße
Die Ratschirich
4 Antworten
1.: Du bist - solange Du den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hast - nicht haftbar! Du musst also nicht dafür aufkommen.
2.: Solche Schäden sind dem unternehmerischen Risiko zuzuordnen. Wenn überhaupt eine Versicherung für diesen (geringen) Schaden aufkommen könnte, so jedenfalls nicht eine Haftpflichtversicherung (schon gar nicht die Privathaftpflichtversicherung), sondern allenfalls die Glasbruchversicherung für das Geschäft, sofern dort auch Vitrinenverglasungen beinhaltet sind.
Im vorliegenden Fall würde ich allerdings erwarten, dass die Chefin die wenigen Euro für eine neue Scheibe einfach selbst (Betriebsausgabe) zahlt.
Die Arbeitnehmerhaftung ergibt sich aus § 823 BGB und den Regelungen der §§ 241 (2), 280 (1) BGB.
Um es vorweg zu nehmen: da kommt nichts auf dich zu :-)
Denn demnach ist ein Haftung des AN bei leichtester Fahlässigkeit, also einer geringfügigen und leicht entschuldbaren Pflichtwidrigkeiten, die jedem unterlaufen kann, ausgeschlossen.
Auch die bei einer mittleren Fahrlässigkeit grds. denkbare Quotelung (anteilige Schadenshaftung) scheidet hier aus, das die Höhe deines Verdienstes, Gefahrgeneigtheit der Arbeit und insbesondere die Versicherbarkeit durch den Arbeitgeber neben der geringen Schadenshöhe einen derartigen Anspruch ausschließt.
Und Vorsatz (Absicht), der deine Vollhaftung bedeutet hätte, scheidet zweifellos aus.
Sofern die Chefin keine Versicherung abgeschlossen hat, wird sie den Schaden selbst begleichen müssen - eine gehärtete Glasscheibe kostet gerade mal 4 EUR/qm, das wird sie verschmerzen können :-)
G imager761
Soweit ich weiss, kommt dafür die Betriebliche Haftpflichtversicherung auf.
Für solche Sachen sollte der Betrieb eine Haftpflichtversicherung haben....wenn es sich denn lohnt den Schaden zu melden und er die Kosten nicht eh selbst trägt.
Jedenfalls zahlt das nicht der AN, solange er nicht grob fahrlässig handelt.