Was übernimmt die Haftpflichtversicherung (Pferde)?
Erstenmal kurz zur Vorgeschichte:
Ich war gestern morgen am Stall (Offenstall) und habe Heu mit einer Schubkarre (aus Metall) gefüttert. Das Heu wird bei uns in einen Traktorreifen gelegt. Um den Reifen rum standen zwei Pferde, ich nenne sie jetzt mal Pferd 1 und Pferd 2. In dem Moment, wo ich das Heu aus der Schubkarre nehmen wollte, hat Pferd 2 nach Pferd 1 ausgetreten, woraufhin Pferd 1 ebenfalls auskeilen wollte. Da die Schubkarre zwischen den beiden stand, hat Pferd 1 mit dem hinteren Bein ordentlich gegen diese getreten. Daraufhin hat Pferd 1 eine tiefe, blutende, Wunde am Bein (circa 8cm lang, 2 cm Breit, 1cm tief). Ich habe natürlich sofort die Stallbesitzerin (Besitzerin von beiden Pferden) angerufen, diese kam dann auch innerhalb von knapp 30 Minuten. Trotz meiner Empfehlung den Tierarzt zu rufen, hat sie sich dafür entschieden, die Wunde erstenmal selbst zu behandeln und diese zu beobachten.
Nun hat sie mich heute morgen angerufen und mir gesagt, dass die Wunde gestern Abend stark geschwollen ist und der Tierarzt noch da war, welcher die Vermutung aufgestellt hat, dass eine Sehne verletzt sein könnte. Dieser hat die Wunde versorgt und möchte, so wie ich es verstanden habe, heute oder morgen nochmal kommen um sich das anzugucken. Es könnte sein, dass Pferd 1 in die Tierklinik muss.
Die Stallbesitzerin hat mich nun gefragt, ob ich Haftpflichtversichert bin (Ja, bin ich), so dass im Falle der Tierklinik die Kosten übernommen werden könnten.
Nun frage ich mich, ob meine Haftpflichtversicherung das denn überhaupt übernehmen würde, da ich abgesehen davon, dass ich die Schubkarre dort hingestellt habe, ja nicht dran beteiligt war.
Tut mir leid für den langen Text, für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Freizeit oder Beruf?
Freizeit, meine Reitbeteiligung steht mit im Offenstall, weshalb ich, wenn ich da bin, für alle Pferde Heu reinwerfe
13 Antworten
Hey :)
Erstmal gute Besserung!
Soweit ich weiß sollte die Versicherung das übernehmen, da der Unfall so gesehen durch dich verursacht wurde (natürlich konntest du nicht wissen dass das Pferd austreten würde) aber wenn es zu einer Kostenübername kommen sollte, gehe ich davon aus dass du ausreichend versichert bist. Die Haftpflichtversicherungen beinhalten verschiedene Angebote, je nachdem welche Stufe du nimmst. Normalerweise ist der Schaden den du jemandem oder etwas zugefügt hast aber abgedeckt, da es ja ein Unfall war. Warte aber am besten am was sich herausstellt bzw. wie es weitergeht und sonst ruf deine Versicherung an, die können dir da besser weiterhelfen.
Liebe Grüße :)
Die Privathaftpflicht wird hier nur mit der Abwehr eines unberechtigten Anspruchs zu tun haben.
Aber genau dafür sollte man sie ja auch haben
GRRRRRRRRRRRRRRRRRRr....
Ich bin vor einiger zeit mit meinem Pedelek vor dem Reitstall wegen einer plötzlichen Windboe ins Schleudern gekommen und auf dem Split mit dem Rad gestürzt und gegen das Auto einer Miteinstellerin gefallen. Kratzer im Lack.
Die private Haftpflichtversicherungn will das ablehnen und nicht dafür aufkommen, weil keine Fotos gemacht worden sind. Natürlich hat die Schadensnehmerin Fotos von dem Schaden selbst (immerhin 1300 Euro Kostenvoranschlag) gemacht und eingeschickt. Aber die Versicherung besteht auf dem Foto des liegenden Fahrrads am Auto. Und solche Fotos haben wir nicht gemacht. Erstens weil für uns die Sache völlig klar und eindeutig war und weil keiner von uns ein Handy dabei hatte. Zudem hatte ich der Versicherung noch Name und Adresse einer (Zeugin) - ebenfalls Miteinstellerin angegeben. Sie war zwar genauso wenig wie die Schadensnehmerin zeugin des Sturzes selbst, aber hat das liegende Fahrrad neben dem Auto gesehen.
Die Versicherung lehnt das ab. Indirekt unterstellen sie uns Versicherungsbetrug. Jetzt geht das Ganze zum Anwalt.
Ja deine Haftpflichtversicherung bezweifelt hier DEINE Schuld.
Genau das ist ihre Aufgabe,.
Wenn du keine Schuld an diesem Schaden hast, musst du auch nichts bezahlen. Erst wenn ein Richter jetzt feststellt, dass du eine Teilschuld hast, zahlt der Versicherer. Aber du musst dann auch nicht MEHR bezahlen.
Vielen Dank für die nette Antwort, ich werde mich mal mit meiner Versicherung in Verbindung setzen :)
Nichts, fürchte ich.
Du fütterst alle Pferde und somit ist das allein eine Angelegenheit der Auftraggeber/Pferdehalter.
Wenn mir jemand in Haushalt hilft und den Staubsauger zerböselt, muss die Hilfe den ja auch nicht bezahlen.
Danke für die Antwort :)
Wenn du in diesem Stall arbeitest, (egal in welcher Funktion) unterliegst du den Weisungen des Eigentümers.
Du bist also für ihn tätig. Umgekehrt kann er dich als "Handlungsgehilfen" nicht haftbar machen. Der hier entstandene Schaden ist ein Eigenschaden der Besitzerin.
Wenn deine Eltern eine private Haftpflichtversicherung haben, wird diese die unberechtigte Forderung gegen dich zurück weisen.
Danke für die Antwort :)
Da musst du jemanden fragen, der Ahnung von Versicherungen hat. Es kann sein. dass deine Pferdehaftpflicht dafür nicht in Frage kommt, weil das "Tatwerkzeug ja deine Schubkarre war.
Es kann sein, eben wegen der Schubkarrengeschichte, dass deine private Haftpflicht dafür aufkommen sollte und die Pferdehaftpflicht sich raushält.
Knifflig finde ich das. Jedenfalls ist das eine Frage, die nur jemand beantworten kann, der sich rechtlich auskennt. Das Bauchgefühl von Nicht-Juristen oder Versicherungsleuten ist leider immer extrem fehleranfällig.
Danke für die Antwort, ich werde mich bei meiner Versicherung mal umhören :)
Die private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie mit beruflichen Tätigkeiten (egal in welchem Umfang) nicht aufkommt.
Hier war das Mädchen für die Stallbesitzerin als Mitarbeiterin tätig (Handlungsgehilfe)
Ah ja...na ja, Versicherungsfragen kann man wirklich nur beantworten, wenn man da wirklich beruflich Ahnung hat.
Ich würde es auf jeden Fall der Versicherung melden. Ob die das übernehmen werden sie dir dann mitteilen.
Danke für die Antwort :)
Wenn der Unfall durch die FS "verursacht" wurde ,heißt das aber nicht, dass die Pferdehaftpflicht sich angesprochen fühlt. Es kann sich auch um die private Haftpflichtversicherung handeln.