Rechtliche Schritte, da Gefährdung des Kindeswohls?

7 Antworten

Das ist alles sehr ärgerlich und mal wieder typisch Bürokratie. Aber dagegen vorzugehen ist dann wohl ein Kampf gegen Windmühlen. Das wird dich Zeit, Geld und vorallem Nerven kosten und ist den Aufwand nicht wert. Und mit einer Klage wegen Kindeswohlgefährdung kommt man da nicht weiter. Dabei geht es um ganz andere Sachen.

SummerSby 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 10:37

was soll ich denn machen, wenn deswegen das Jugendamt mal vor meiner Tür steht? Ich kann nicht verstehen, daß die damit so durchkommen?? Bin jetzt seit 3 Jahren richtig "hilfebedürftig", trotz Festanstellung und 2 Nebenjobs. Und zusätzlich irgendwelche schwachsinnigen Maßnahmen. Und dann sowas? 3 Wochen ohne Geld...

MisterKnowitall  09.04.2013, 12:20
@SummerSby

Der einzige Weg, der vielleicht was bewirkt, ist eine offizielle Beschwerde wegen Untätigkeit.

Vergiss Deine Anzeige wegen Gefährdung des Kindeswohls. Dass Du kein Geld hast, liegt eindeutig an Dir selber. Wenn Du eine Woche vor Ablauf der Bewilligung noch keinen Neuen Bewilligubgsbescheid hast, dann hättest Du da schon mal nachfragen können und hättest Dir und Deinem Kind einiges erspart.

Gib den nächsten Antrag einfach FRÜHER ab.
Und wenn das Geld am Donnerstag rausgegengen ist, dann sollte es spätesten HEUTE auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann fahre zum Jobcenter und lass Dir einen Vorschuss auszahlen. Von alleine bieten die den freilich nicht an, da musst Du schon drum bitten.

SummerSby 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 10:43

ja, du hast Recht...ich war aber 5 Wochen vor Ablauf da, wurde mit einem Termin (2Wochen vor Ablauf) vertröstet, da der Heini im Empfang der Meinung sei, es reicht. Und das ist nicht das 1. Mal, dass ich so spät einen Termin bekommen habe. Aber vorher hatte ich mein Gehalt pünktlich bekommen und Hartz auch. Nur jetzt,wo ich garnichts habe, konnte sie nichts berechnen, da die Sparbücher nicht da waren

Lehre Nr 1.: NIEMALS postalisch mit dem JC verkehren. IMMER alles persönlich an der Infothek abgeben und Kopie von Antrag und beigefügten Belegen (Liste) dort mit Stempel, Datum und Unterschrift (Empfangsbestätiigung) versehen lassen und zu den eigenen Akten nehmen.

Lehre 2.: NIEMALS telefonioscjh mit dem JC verkehren, man wird IMMER mit hohlen Versprechungen abgewimmelt. IMMER persönlich vorsprechen, selbstredend dabei Antrag auf Kostenerstattung für Fahrtkosten stellen bei der Vorsprache (schriftlich in freier Form, an Empfangsbestätigung denken!)

Lehre 3.: IMMER mit Beistand zum JC gehen.

Generell: Da aufschlagen, aktuellen Kontostand (Kontoauszug mit Nullsumme) dabei haben, auf das Kind in der BG verweisen udn Vorschuss in bar fordern. NICHT abwimmeln lassen, sagen, der Kühlschrank sei leer. Beistand kann ggf bezeugen, dass JC die Auszahlung verweigert. Dann sofort zur Polizei udn Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung/Körperverletzung im Amt gegen JC, JC-Geschäftsführer UND SB (persönlic) stellen!

Überweisungsdauer von 10 tagen ist illegal. Es gibt gesetzliche Regelung, dass nationaler Zahlungsverkehr binnen 24 Stunden gebucht sein MUSS. Und Zahlungslauf ist um den 25. des Monats zum Monatsende und nicht am Donnerstag vor dem 09. des Monats!

Es besteht keine Gefährung des Kindeswohls. Wenn Du tatsächlich über keinerlei eigene Geldmittel mehr verfügst (und dazu gehören natürlich auch Sparguthaben), kannst Du beim Jobcenter Lebensmittelgutscheine bekommen. Die können direkt und unbürokratisch ausgestellt werden. Und damit hat sie sich dann erledigt, die Kindeswohlgefährdung.

SummerSby 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 10:54

wenn ich mir was vom Sparbuch auszahlen lasse, darf ich das schön zurückzahlen, da ich das zum Lebensunterhalt nutze ;) hab ich auch schon durch. Deshalb hab ich bei meinem Sohn das geändert, daß er vor 18 nicht rankommt. Und meins ist nur da, wegen meinem Dispo, da komme ich auch nicht ran. Aber danke

Du weiß seit 6 Monaten wann deine Anspruchsfrist endet. Durch den alten Bescheid. Warum hast du den neuen Antrag nicht 6 Wochen vorher abgegeben. Die Bearbeitung des Folgeantrags kann, je nach Arbeitsanfall auch länger als 2 Wochen dauern. Immer persönlich zum Jobcenter hingehen. Das solltes du morgen tun und höflich aber bestimmt einen Vorschuß (Scheck oder Bargeld) verlangen. Du hast deinen Folgeantrag verspätet und unvollständig abgegeben, deshalb bist du selbst Schuld.