Warum dürfen die Polizei die Diplomaten nicht anhalten? Die sind ja auch normale Menschen...?
7 Antworten
Diplomaten darf man anhalten. Um ihren Diplomatenstatus zu beweisen, müssen sie sich ausweisen.
Diplomaten sind auch nicht gleich Diplomaten. Auch wenn auf dem Nationalpass des Inhabers 10x Diplomatenpass stegt, bedeutet des gar nichts. Sie bekommen erst dann Vorrechte und Befreiungen, wenn sie vom AA akkreditiert sind, ansonsten nicht.
Nicht jeder, der sich als Diplomat aufspielt, ist auch einer. Bei einer Kontrolle ist der Ausweis des AA wichtig. Nur er gibt an, ob und welche Vorrechte und Befreiungen der Inhaber hat.
Da gibt es meines Wissens ein Übereinkommen zwischen den Staaten. Die haben Narrenfreiheit...
Politische Immunität soll Amts- und Mandatsträger vor
Willkür staatlicher Exekutive (sprich Polizei) schützen. Ein Parlament soll
funktionieren, ohne dass sich Behörden nach Gutdünken Gründe suchen
dürfen, in das Handeln der Abgeordneten einzugreifen.
Das dürfte eigentlich keine Polizeikontrollen, Verkehrskontrollen etc,. beinhalten, aber die Diplomaten greifen oft darauf zu. Ich hab gelesen,dass es dazu einen Gesetztesentwurf geben soll, der das verhindert, zumindest, wenn die privat unterwegs sind.
Angehalten werden dürfen sie natürlich, aber sie können z. B. Alkoholkontrollen verweigern.
Politische Immunität soll Amts- und Mandatsträger vor
Willkür staatlicher Exekutive (sprich Polizei) schützen. Ein Parlament soll funktionieren, ohne dass sich Behörden nach Gutdünken Gründe suchen dürfen, in das Handeln der Abgeordneten einzugreifen.
Das ist richtig, hat aber mit der Immunität von Diplomaten aufgrund des DiplBezÜbkG und Wiener Übereinkommens nichts zu tun. Parlamentarier in Deutschland genießen aufgrund anderer Rechtsvorschriften Immunität und Idemnität.
Um es ganz banal auszudrücken kann man das so sagen, das jemand mit diplomatischer Immunität, sein "eigenes Land" ist und daher nur auf Staatsebene Sanktionenen erfahren können.
Als "Persona non Grata" Status kann man sie aber ausweisen, was dann in deren Land mit denen geschieht, hängt vom Vergehen ab.
Diplomatische Immunität generiert kein eigenes Hoheitsgebiet. Selbst eine Botschaft bleibt Hoheitsgebiet des Gaststaates.
Es gibt den Unterschied zwischen Strafverfolgung und Verhinderung von Straftaten.