Rechte als Halbgeschwister
Hallo ihr :)
Ich habe mal eine Frage, die mir sehr auf der Seele brennt.
Folgendes: Ich (21Jahre) habe eine kleine Schwester (5Jahre) welche eine andere Mutter hat als ich. Zur Zeit wohnen wir zusammen,sowie ihre Mutter und mein Vater. Die Mutter und mein Vater sind zu keinem Zeitpunkt verheiratet gewesen.
Bedauerlicher Weise verstehen die Mutter und ich uns nicht sehr gut,wodurch sie wohl in Erwägung zieht auszuziehen.
Ich mache mir Sorgen, dass sie mir den Kontakt zu meiner kleinen Schwester verweigert sobald sie ausgezogen ist oder sonstiges. Kann sie das in dem Falle so einfach?
Was habe ich für Rechte/Möglichkeiten für den Fall das sie auszieht oder ich Ausziehe betreffend meiner kleinen Schwester? Habe ich ein Umgangsrecht? Darf ich sie Besuchen oder mal zu mir nehmen o.ä.? Kann sie mir Verbieten meine kleine Schwester zu sehen oder zu Besuchen oder sonstiges? (Das Sorgerecht haben mein Vater und seine Lebensgefährtin)
Leider habe ich keinerlei Ahnung wie das alles ist...Mache mir aber große Sorgen, das ich meine kleine Schwester nicht sehen darf,da sie mir sehr wichtig ist :(
Ich wäre für eine Antwort sehr Dankbar!
Liebe Grüße Saichiru
5 Antworten
Ja, du hast ein Umgangsrecht, da (für den Fall das sie auszieht)der Kontakt vorher auch regelmäßig stattgefunden hat und du eine Bezugsperson für deine Schwester bist. Sollte die Kindsmutter dir den Kontakt verweigern kannst du dein Umgangsrecht sogar einklagen. Dazu müsstest du einen Antrag auf Umgangsregelung beim zuständigen Familiengericht stellen. Aber das ist Zukunftsmusik. Da euer Vater ja sowieso das Sorgerecht und auch das Umgangsecht hat wäre deine Schwester wärend der Umgangszeit bei eurem Vater ja auch gleichzeitig bei dir, oder dein Vater könnte sie während seiner Zeit dir anvertrauen falls du mal alleine wohnst. Denn während der Umgangszeit hat die betreuende Person auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
ja in der zeit wo der vater sein umgangsrecht hat. in der zeit kannst du kontakt halten, wie alle anderen verwandten auch
Wenn Dein Vater sich mit seiner Ex das Sorgerecht teilt, sieht er das Kind ja regelmäßig,und/oder nimmt es zu sich. So hast auch Du die Möglichkeit, über Deinen Vater den Kontakt zu halten.
Aber habe ich bspw auch dioe Möglichkeit alleine etwas mit ihr zu Unternehmen? Sie beispielsweise wenn sie Älter ist zum Kino besuch oder ähnliches einzuladen? Bei ihren geburtstagen dabei zu sein etc? :( Ich will ja Teil ihres Lebens sein aber weiß eben nicht in wie weit mir alles versagt werden kann etc..Wie gesgat bin da ziemlich im kalten Wasser :(
wenn dein kv dir das erlaubt und kind zufällig bei ihm ist am geburtstag ist, dann darfst du mit seiner erlaubnis dran teilnehmen. ist sie zukünftig dann nur bei km während geburtstag, oster und weihnachten, dann hast du keinen anteil mehr an ihrem leben. einen anspruch hast du nur, wenn die eltern denken du tust dem kind gut. scheint nicht so zu sein.
Ganz ehrlich, ich weiß nicht, welche Rechte Du hast. Aber wenn sich die Kleine bei Deinem Vater aufhält, wird er sicher nichts dagegen haben, daß Du mal etwas mit ihr unternimmst, Zoo, Eis essen, Zirkus oder Kino, etc. An den Geburtstagen wird sich das Kind vermutlich im Haushalt der Mutter aufhalten. Wenn Du zu ihr keinen guten Kontakt hast, weiß ich nicht, ob Du dann eingeladen wirst !? Mache Dich nicht verrückt und warte die weitere Entwicklung der Dinge ab. Wenn Du Dich ernsthaft und ausdauernd um einen Kontakt bemühst, wirst Du Deine kleine Schwester auch nicht verlieren !
der vater hat das recht auf umgang. das abr hat damit garnix zu tun. wenn die kleine bei ihm ist und er es erlaubt, darfst du sie dort besuchen. erlaubt er es nicht hast du pech. als anverwandte hättest du ein recht auf umgang wenn es dem kindeswohl guttut. wenn die mutter aufgrund der kommunikationsprobleme und da du wohl grund der trennung bist, dies auch noch beweisen kann und vorträgt,ist die wahrscheinlichkeit das du dem kind gut tust wohl ehr gering. wenn das kind am geburtstag zufällig beim kv ist, kannst du mit seiner erlaubnis dran teilnehmen, aber einen anspruch dies auch bei der mutter des kindes zu tun, hast du nicht. alles steht und fällt mit der einstellung der eltern dir gegenüber und wie schlecht oder gut ein umgang mit dir für das kind wäre.
ich wäre nicht der Grund der Trennung. Sie ist allgemein Unzufrieden und hat offensichtlich auch psychisch einen Knacks.
Das ich dem Kind gut tue und zum Kindeswohl beitrage, können mehr als genug Leute bezeugen sei es aus Verwandtschaft als auch Freunden sowie meinem vater. Die kleine ist meine Prinzessin und ich kümmere mich gut um sie :) Dem Kindeswohl würde es eher Schaden,wenn sie keinen Kontakt mehr zu mir haben dürfte. Das ist mehr als Offensichtlich. Mein vater würde mir das auch nie verbieten weil er weiß wie wichtig sie mir ist. Die Mutter hingegen droht auch meinem Vater immer ihm das Kind wegzunehmen etc. und ist auch für nichts Zugänglich,weil sie einfach psychisch irgendwo nen Knacks hat.. =<
vielleicht hat auch dein vater einfach einen an der waffel, das kannst du als "kind" im außenverhältnis nicht ergründen. es betrifft dich ja alles nicht im geringsten, was da gerade abläuft. es trennt sich die lg von deinem vater, damit haben wohl momentan beide einen an der waffel, wenn du verstehst was ich meine. sprich sie belasten sich gegenseitig, sie feuern ihre wut und ihren schmerz aneinander aus und sie sind im ausnahmezustand. die frau zieht aus, sein kind zieht aus, sein leben der letzten jahre liegt in trümmern vor ihm. er muss fürs kind aufkommen, vielleicht auch noch für die mutter das kostet verdammt viel geld alles.
ob du dem kindeswohl zuträglich bist oder nicht, kannst du weder wissen noch einschätzen. zudem ist das kind ein kind und keine prinzessin, auch das sollte dir bewußt sein. somit hat sie umgangsrecht zukünftig alle 14 tage von fr-so mit ihrem vater und dort kannst du dich einfinden und fragen ob er dir erlaubt mit der kleinen allein oder mit ihm gemeinsam mal was zu unternehmen. soviel fetz wird an den wochenennden eh nicht gemacht, es ist ja auch dort alltag.
Warum sollte die Mutter, die Sie wegmobben möchten, den Kontakt zu Ihrem Kind zulassen? Warum leben Sie überhaupt in dieser Familie, wo ist Ihre Mutter? Warum lässt Ihr Vater das zu, daß seine neue Familie durch Sie zerstört wird?
Hallo, ich glaube kaum, daß du irgend welche Rechte deiner Stiefschwester gegenüber hast. Das einzige wäre, da ja dein Vater noch lebt und evtl. auch vermitteln kann, daß ihr euch irgendwie in einem Gespräch zu dritt einigen könnt, ob und wie du Verbindung mit deiner kleinen Schwester pflegen kannst wenn ihr euch trennt. So etwas braucht viel Feingefühl, auch der Mutter deiner Schwester gegenüber. Stuhrheit bringt nichts, im Gegenteil verschärft die Fronten. Viel Glück.
Sie ist ja nicht meine Stiefschwester sondenr meine Halbschwester daher müßte ich doch eigentlich mehr rechte haben als wenn sie meine STiefschwester wäre. Immerhin haben wir den selbenm Vater und sind seit ihrer Geburt zusammen in einer Wohnung d.h. ich paße manchmal auf sie auf,beschäftige mich mit ihr etc. Spiele also eine große Rolle in ihrem Leben.
Auch als Halbschwester hast du, solange ihre Eltern leben, keine Rechte. Du kannst nur im Guten das bestmögliche für dich erreichen.
Heisst aber,wenn die Mutter es nicht will,aber mein Vater shcon,kann ich die kleine dann sogesehen besuchen,wenn sie bei ihm ist? Oder besteht die Möglichkeit das die kleine bei meinem Vater leben kann? Wie gesgat sie haben beide Aufentaltsbestimmungsrecht sowie Sorgerecht.
nein, wenn die mutter kontakt zwischen dir und ihrem kind gerichtlich ausschließen lässt hast du kein recht das kind zu sehen.
Heisst ich hab im Grunde ne Chance den Kontakt zu halten, da wir in einem Haushalt leben,zusammen Zeit verbringen,sie eig total an mir hängt und ich an ihr,etc.? :D freu freu