RECHT! Was passiert wenn man ein einschreiben nicht annimmt?

10 Antworten

Zu Deinem eigentlichen Problem kann ich nicht viel sagen - ich bin kein Rechtsanwalt. Aber ich bin Postler und kann vielleicht die geäußerten Begriffe etwas entwirren:

Generell ist die Post zunächst dem Absender verpflichtet - der zahlt ja. Schickt der eine eingeschriebene Sendung, wird sie registriert (früher "eingeschrieben", heute eingescannt) und er erhält für sein (Mehr-)Geld einen Beleg über die Einlieferung des Briefs (das sagt nix über den Inhalt aus). Nach dem Zustellversuch erfährt er, ob und an wen der Brief zugestellt wurde (per Rückschein oder Online-Sendungsverfolgung). Beim "Einwurfeinschreiben" bestätigt der Briefträger den Einwurf der Sendung.

So einfach ist das. Wie gesagt, es geht um die Zustellung der SENDUNG - nicht die Kenntnisnahme des INHALTS!

Falls der Empf. die Sdg. nicht annimmt oder nach Benachrichtigung nicht v.d. Post abholt dann bekommt der Abs. die Sendung mit einem entsprechenden Vermerk zurück. Eben NICHT zugestellt!

Ganz anders beim sogenannten "Postzustellungsauftrag".

Das ist KEIN BRIEF! Die Post fungiert hier, vereinfacht gesagt, sozusagen in Amtshilfe als Gerichtsdiener (das stammt noch aus der Bundespost-Zeit). Er gilt tatsächlich als zugestellt, sobald er übergeben (wird nicht unterschrieben) oder auch in den Briefkasten eingeworfen wurde. Der Zusteller beurkundet dies mit seiner Unterschrift. Ob der Empfäger vom Inhalt Kenntnis nimmt, ist unerheblich. Im Unterschied zu Briefen können PZUs nur von Behörden, Anwälte, Gerichten und dergleichen versandt werden.

Er kann garnichts von dir fordern, wenn du abgetrieben hast, ist es ganz alleine deine Entscheidung gewesen, da kann er nix machen. Nimm diesen Brief an oder lass es bleiben, er kann dir nix egal was du tust.

Niemand kann Dich zwingen, eine Bestätigung über einen medizinischen Eingriff irgendwohin zu schicken. Was soll denn das für ein Anwalt sein? Hast Du mal die Zulassung bei der Anwaltskammer geprüft?

auch die Ablehnung der Annahme eines Einschreibens erfüllt den Bestand der Zustellung..

amiria71  18.01.2009, 09:30

nö, nicht generell. siehe mein Kommentar zu Gerda

passieren kann nichts und dein "Freund" soll sich um seine Sachen kümmern. Es geht ihn nichts an, was du tust.

Aber wenn er sich lächerlich machen will - soll er halt einen Anwalt nehmen. Der nimmt ihm wenigstens Geld ab - und kann doch nichts von dir wollen.

nur: weder der Anwalt noch sein Mandant noch irgendein Gericht kann dich hier zu einer Aussage oder Bestätigung zwingen

Vergiss den Typ und deine Angst

Guppy194  17.01.2009, 13:06

einwandfrei