Recht: Rückzahlungsgebühr Cashless erlaubt?
Hallo, ich war Ende August auf dem New Horizons Festival. Dort konnte man nichts bar zahlen, sondern musste alles Cashless über das aufgeladene Guthaben auf seinem Bändchen machen. Nach dem Festival gab es keinerlei Möglichkeit vor Ort das Guthaben wieder in Bargeld umzutauschen. Man wurde darauf verwiesen, dass alles im Nachhinein online geregelt würde. Man musste sich nun also online registrieren und Bankdaten angeben, um sein Restgeld zurücküberwiesen zu bekommen. Dazu wird nun eine Rückzahlungsgebühr erhoben. Abgesehen davon, dass ich es sowieso eine riesen Frechheit finde, frage ich mich, ob es ihnen nun überhaupt erlaubt ist eine Gebühr zu erheben dafür, dass sie mein Geld nicht weiter bunkern (immerhin warte ich ja sowieso schon über 14 Tage). Man ist schließlich in dieses System hereingezwungen worden.
1 Antwort
Schau am besten mal was auf den Seiten der Verbraucherzentralen oder sonst so im Internet finden ist.
Ich würde davon ausgehen das eine solche Gebühr wenn sie in den AGB geregelt ist eine überraschende Klausel ist und den Kunden unangemessen benachteiligt und die Gebühr somit nicht erhoben werden darf. Das ist aber alles eine Frage der Interpretation und man kann das alles auch anders sehen.