Spanisches Konto, erlaubt bei Arbeitslosigkeit?
Ich habe seit fast 4 Jahren ein reines Online Konto:
Mit Spanischer IBAN (ES), normale Debit Mastercard zum zahlen und Geld abheben, Kontoauszüge Online. Mein Arbeitgeber hatte nie damit ein Problem, Geld kann ich überall kostenlos abheben und habe mit der Karte immer im Laden problemlos gezahlt.
Dies hatte KEINEN Grund, ich bin damals durch Google auf die Seite gekommen und hab mich per App und Videoanruf registriert und hatte sofort das Konto. Habe erst danach bemerkt das es eine spanische IBAN ist.
Nun bin ich ab dem 01.05 Arbeitslos, habe alles schon beantragt und erledigt, nun musste ich in diesem Online Eservices Portal meine Bankverbindung angeben wegen dem ALG 1.
Hat auch geklappt und gespeichert, aber rechtlich gesehen, wird es annerkannt vom Amt, oder können dich mich zwingen ein Deutsches Konto zu eröffnen ?
2 Antworten
Zwingen dürfen Sie dich nicht und erlaubt ist das auch, könnte aber mit Nerven und Stress verbunden sein. Das Amt wird sich wohl erstmal Quer stellen.
Ich würde Dir raten, solange du vom Amt Geld beziehst Dir eine Deutsche Iban zuzulegen, es gibt ja, genau von "deiner" Bank viele dergleiche Modelle, die sich im übrigen "Neo-Banken" nennen, keine Schufa, Debit Kreditkarte, komplett Kostenlos und per App in 5 Minuten registrieren und direkt über das Konto verfügen, hier die Banken und Apps dazu:
Moneyou Go, Bitwala, Tomorrow, Getinsha, O2 Banking, Yomo.
Wenn ich nach den Infos aus dem Netz gehe, dann muss es ein deutsches Konto sein, hätte man gar kein Konto, dann könnte es auch per Verrechnungsscheck gezahlt werden, dabei würden aber geringe Kosten ( Pauschale ) entstehen, waren bzw.sind noch um die 2 € und diese würden dann gleich vom ALG - 1 abgezogen.
Kannst ja im Internet selber einmal eingeben ,, Wohin wird das ALG - 1 überwiesen ", dann solltest du eigentlich das finden was ich auch gefunden habe, da kannst du es dann selber nochmal nachlesen.