Recht: Kann man, m d eingetragenen Staatsbürgerschaft "deutsch", v d BRD enteignet werden, wenn man im Ausland lebt (Lastenausgleichgesetzänderung 12.12.2019)?

6 Antworten

Hallo NityaDevas,

deine „Frage“ scheint durchweg ein Trollbeitrag oder realitätsferne Hetze zu sein.

Du hast bereits mehrere ausführliche uns richtige Antworten erhalten, kommentierst sie jedoch uneinsichtig oder unsinnig.

Darum hier nochmal ganz knapp:

  • Impfschäden werden nach dem Bundesversorgungsgesetz entschädigt.
  • Das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz, LAG) hatte zum Ziel diejenigen die infolge des Zweiten Weltkrieges Vermögensschäden / besondere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren.

Lastenausgleich können beanspruchen:

  • durch direkte Kriegseinwirkungen Geschädigte
  • Spätheimkehrer
  •  wer Verluste erlitten hatte durch Vertreibung oder die Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone bzw. später der DDR (nur für anerkannte Flüchtlinge)

Das Gesetz über den Lastenausgleich regelte (vgl. §3)

  1. eine einmalige Vermögensabgabe (Vermögensabgabe) - §§ 16 bis 90 -,
  2. eine Sonderabgabe auf Gewinne aus Schulden, für die Grundpfandrechte bestellt worden sind (Hypothekengewinnabgabe) - §§ 91 bis 160 -,
  3. eine Sonderabgabe auf Schuldnergewinne gewerblicher Betriebe (Kreditgewinnabgabe) - §§ 161 bis 197 -.

Von Enteignung war zu keiner Zeit die Rede.

Deine ganze Frage ist daher kruder Unsinn.

 

adelaide196970  22.02.2023, 17:00

das wäre das "alte" Lastenausgleichsgesetz, aber es gibt ja in Zukunft das neue, wobei keine Kriegsopfer mehr zu berücksichtigen wären. Wer würde hier zur Kasse gebeten?

DerGrafDuckula  04.03.2023, 23:28
@adelaide196970

Hast du deine eigene Quelle überhaupt gelesen (oder verstanden)?

Dabei wird auch nicht das, bis heute weiterbestehende, LAG dazu umfunktioniert, künftig die Bevölkerung für sämtliche Ansprüche aus Krisen oder Impfschädigungen bezahlen zu lassen. Vielmehr werden veraltete sprachliche Bausteine ausgetauscht und an die modernen Anforderungen dieses Gesetzes angepasst.

Die neue Gesetzgebung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER), die erst ab 1.1. 2024 gilt, betreffen m.E. nur Verbesserungen nach dem Opferentschädigungsrecht. Von einer Enteignung bei Impfschäden finde ich dort keinen Satz.

Offenbar ist das nur ein Gerücht!

https://www.mdr.de/mdr-thueringen/redakteur-lastenausgleich-impfschaeden-corona-100.html

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 18:09

Es geht auch primär und im allerwesentlichen bei meiner Frage nur darum, ob es theoretisch möglich ist, dass die BRD im Ausland lebende Deutsche enteignet.

DerGrafDuckula  07.04.2022, 18:23
@NityaDevas

Nein, es ging dir darum krude Hetze zu verbreiten, das geht aus deiner Fragestellung klar hervor. Du hast eindeutig auf das LAG verwiesen, obwohl dies keine derartige Regelung vorsieht.

Gesetzlich vorgesehen ist die Enteignung insbesondere im Baurecht, im Infrastrukturrecht und im Bergrecht. Entsprechende Regelungen enthalten beispielsweise das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), das Landbeschaffungsgesetz (LBG), das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), das Bundesberggesetz, die Landesenteignungsgesetze, die Landesstraßengesetze sowie die Landeswassergesetze.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 19:10
@DerGrafDuckula

Krude Hetze? Vielen Dank. Ich nehme einmal an, diese furchtbare Definition ist des Freiheitsliebenden sein Kompliment.

Mein Interesse war wohl zu gering, als dass ich genügend Aufmerksamkeit darin investieren wollte darauf zu kommen, dass für das sog. LAG diese selbige Abkürzung verwendet wird.

Und ich finde aber tatsächlich keinen Eintrag mit "sozialer Entschädigung" ...

...

Aha, es scheint einen ganz grundsätzlichen Fehler hier zu geben! Es geht um die "neue Version" eines Lastenausgleichgesetzes! Das sog. Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht!

Dieses bezieht sich, in seiner Definition der "sozialen Entschädigung", auf das SGB 14.

Und hier steht:

Soziale Entschädigung (SGB XIV)... Gar nichts!!! Der Paragraph ist leer! Nur eine, nicht weiterführende, Fußnote finde ich!

Das ist der Hammer! Ich muss über eine halbe Stunde recherchieren um Euch alle hier widerlegen zu können! Habe jetzt echt kein Muse mehr. Glaubt doch alle, was Euch vorgesetzt wird!

Also:

Es geht um eine "neue Version" des LAG. Genannt "Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht".

Hier ist es der § 24. Und der ist leer!?! Weil er erst 2024 in Kraft tritt! Ist dies das normale Vorgehen des "Rechtstaats"???

Darum finde ich auch auf der Suche in dieser Regierungsseiten keinen Eintrag zu "Schutzinjektion" und "sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe".

Die einzige Inhaltsangabe des fehlenden Paragrafen scheint mir das hier zu sein:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/833083_24/

Wer kann das jetzt widerlegen?

Tut mir leid, dass ich am Anfang nur das vielfach gehörte hier wiedergegeben habe. Ich hätte nicht gedacht, dass dieses verwegene Rechtssystem nicht einmal auf seinen offiziellen Seiten Tacheles redet! Vielleicht ist es Euch ein Trost, dass auch ich viel meiner wertvollen Internetzeit dafür aufgebracht habe dies in Erfahrung zu bringen.

Freue mich sehr, falls es begründete andere Ansichten des Sachverhaltes gibt!

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:04

Offenbar steht aber im Gesetzestext eine Formulierung, welche man wohl so auslegen könnte, wie ich befürchte! Siehe meinen Post weiter unten.

marylinjackson  07.04.2022, 17:07
@NityaDevas

Das eine Gesetz hat mit dem anderen nichts zu tun.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:11
@marylinjackson

Ach so. Und ich dachte schon, die "Coronaimpfung" würde man als Schutzinjektion bezeichnen. Aber genau genommen, hast Du natürlich zumindest soweit recht, dass kein einziger Hersteller behauptet, sein Stoff würde davor schützen, den Virus weiter zu verbreiten.

marylinjackson  07.04.2022, 17:47
@NityaDevas

Wenn es zu einem Impfschaden nach der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfung kommt, haftet nach wie vor der Bund.

Für diese Haftung ist der Hersteller des Impfstoffs nicht zuständig.

Wenn du meinst, ich würde was anderes behaupten, so lassen wir doch die weitere Diskussion.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 18:06
@marylinjackson

Was Du behauptest oder nicht ist Deine Sache. Niemals würde ich jemand unterstellen etwas zu behaupten, wenn er nicht eine entsprechende Aussage getätigt hätte. Ich verstehe da Deinen Ansatz leider nicht.
Aber ich bin hier ganz gewiss nicht zur Diskussion!!! Dazu ziehe ich den nicht-virtuellen Raum eindeutig vor.
Es ging, wie oben zu lesen, primär einzig darum, ob es der BRD möglich wäre, im Ausland lebende, Deutsche zu enteignen.

marylinjackson  07.04.2022, 18:32
@NityaDevas

Du stellst hier mit deiner Aussage eine Behauptung auf, der widersprochen wird. Das virtuelle Forum, GF, nutzt du sogar dafür.

Was hatdie Entschädigung von Impfgeschädigten mit dem Lastenausgleichsgesetz zu tun?

Ich fürchte Du bringst zwei Dinge zusammen die miteinander nichts zu tun haben. Wo genau siehst Du den Zusammenhang? Was hat das mit Enteignung zu tun?

dass alle Deutschen für die Impfschäden bezahlen müssen

Fake. Dafür wird man nicht den Lastenausgleich reaktivieren.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:01

Dafür wird mit nicht den Lastenausgleich reaktivieren.

Verzeih mir bitte, aber diese Grammatik führt zu keinerlei Erkenntnis meinerseits... Meintest Du, dass Lastenausgleichsgesetz wurde nicht geändert, oder, dass Paragraph 2 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes nicht folgendermaßen neu definiert ist:

„Ein Injektionsschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge eines über das übliche Ausmaß einer Injektionsreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch die Injektion, die zu einer dauerhaften, also länger als 6 Monate andauernden gesundheitlichen Schädigung führt.“

?
Vielen Dank, für Deine Beteiligung

lesterb42  07.04.2022, 17:09
@NityaDevas

Ist korrigiert.

Meintest Du, dass Lastenausgleichsgesetz wurde nicht geändert,

Das war die letzte Änderung:

Art. 211 VO vom 19. Juni 2020

(BGBl. I S. 1328, 1352)

Diese ist auch nur redaktioneller Natur, weil das Innenministerium seinen Namen geändert hat

wird das Wort „Innern“ durch die Wörter
„Innern, für Bau und Heimat“ ersetzt
NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:14
@lesterb42

Das ist mit relativ einerlei... Oh Mann, es geht hier bestenfalls um die Änderung vom 12.12.2019. Wie in der Überschrift zu lesen ist. Aber eigentlich ist mir das Lastenausgleichgesetz, oder welche Begründung auch immer für eine Enteignung gefunden wird, völlig gleich.
Im wesentlichen geht es hier einfach darum: Kann die BRD im Ausland Lebende enteignen oder geht das rechtlich, von vorn herein, schon nicht?!

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:44
@lesterb42

Also, wenn ich eine halbe Minute recherchiere finde ich sogar gleich zwei Änderungen im Jahr 2019, welche im betreffenden Gesetz stattfanden:
September:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sahra-wagenknecht/fragen-antworten/impfpflicht/aenderungen-zum-lastenausgleichsgesetz-2019-warum-wurde-dieses-gesetz-kurz-vor-der-corona

und Dezember:
https://corona-transition.org/deutschland-enteignungen-um-impfopfer-zu-entschadigen

Hmmm... steht nun Wikipedia über dem tollen Sammelsorium von corona-transition Oder gar über abgeordnetenwatch!?!?
Leider ist es mir in der Tat nicht möglich eine staatliche Seite zu finden, in welcher die Änderungen des Lastenschutzgesetzes aufgelistet sind! Falls Du zu dieser Recherche mehr Muse und Befähigung haben solltest, freue ich mich auf eine offizielle Bekundung über die stattgefundenen Veränderungen des betreffenden Gesetzestextes (oder eben den Beleg, dass sie nicht stattfanden).
Besten Dank.

DerGrafDuckula  07.04.2022, 18:16
@NityaDevas

Hallo NityaDevas,

ich habe die Quellen geprüft. Sie sind realitätsfern. Geändert wurde bzw. wird das Sozialgesetzbuch.

Durch das neue SGB XIV wird das Soziale Entschädigungsrecht (SER) transparent und klar strukturiert. Derzeit ist das SER vor allem im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt, das aus den 1950er-Jahren stammt und ursprünglich für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege geschaffen wurde.

Der Begriff vom „Lastenausgleichsgesetz“ in diesem Zusammenhang wird nur von jenen geistig armen verwendet, die selbst in deiner Quelle darauf hinweisen, dass eine Rechtsexperten sind und mit ihrer Interpretation auch irren können.

Das tun sie, sehr sogar. Ich nehme aber an, dass sie das auch beabsichtigen.

marylinjackson  07.04.2022, 18:19
@NityaDevas

Burchardt und Böttcher , die Verfasser des Links Corona- Transition liegen völlig daneben mit ihrer Interpretation der Gesetze!

marylinjackson  07.04.2022, 18:21
@DerGrafDuckula

Natürlich sind Burchardt und Böttcher KEINE Rechtsexperten! Sie sind Wirrköpfe!

marylinjackson  07.04.2022, 21:50
@nanfxD

Schau auf den 2. Link um 17.44

lesterb42  08.04.2022, 09:31
@NityaDevas
Falls Du zu dieser Recherche mehr Muse und Befähigung haben solltest, freue ich mich auf eine offizielle Bekundung über die stattgefundenen Veränderungen des betreffenden Gesetzestextes

Ich kann dir nicht eine Änderung heraussuchen, die es nicht gegeben hat.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 18:36
@lesterb42

Ja, wie gestern (also hier weiter oben) festgestellt, ist es ein großer Fehler gewesen, diesen Gesetzesauszug dem Lastenausgleichsgesetz zuzuschreiben.
Tatsächlich steht es in einer "neue Version" des LAG. Genannt "Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht".
Tut mir leid, dass ich einfach hier eine Frage stelle, ohne eine langwierige Quellenprüfung durchzuführen. Ich hätte nicht gedacht, dass sich dadurch so viele arme Menschen persönlich verletzt fühlen müssen.

Was soll das mit dem "Lastenausgleich" zu tun haben? Das hört sich nach einer wirren VT an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:03

Oh, ich wusste gar nicht, dass es noch Verschwörungstheorien gibt...

Lastenausgleichgesetz:

Entschädigt werden ebenso Personen, die durch eine Schutzinjektion oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben

Paragraph 2 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes:

„Ein Injektionsschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge eines über das übliche Ausmaß einer Injektionsreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch die Injektion, die zu einer dauerhaften, also länger als 6 Monate andauernden gesundheitlichen Schädigung führt.“
nanfxD  07.04.2022, 17:10
@NityaDevas

Und warum wirst du jetzt enteignet ?

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:12
@nanfxD

Jetzt doch nicht. ab dem 1.1.2024 wäre es aber, meinem begrenzten Rechtsverständnis entsprechend, möglich, dass es soweit kommt.
Aber eigentlich geht es ja nur darum, ob man im Ausland lebende enteignen kann! Grundsätzlich. Nicht allein aufgrund des Lastenausgleichsgesetzes.

nanfxD  07.04.2022, 17:16
@NityaDevas

Wo liest du da was von Enteignungen ?

Schiebulski  07.04.2022, 17:20
@NityaDevas

Du sprichst kein Deutsch oder? Anders kann ich mir das nicht erklären, dass Du derartigen Unsinn schreibst.

Die genannte Vorschrift definiert, wann ein Injektionsschaden - NICHT Impfschaden - i. S. d. InfSchG vorliegt. Hat also mit Impfschaden allenfalls indirekt zu tun. Über Enteignung steht da gar nichts..

Bezeichnenderweise nennt Du zum "Lastenausgleichsgesetz" auch keinen Paragraphen . Das Lastenausgleichsgesetz hat mit Impfschäden so viel zu tun wie das Sektsteuergesetz, nämlich gar nichts.

Der krude Text nährt die Vermutung, dass Du entweder nicht wirklich der deutschen Sprache mächtig bist oder Reichsbürger o. ä, die schreiben nämlich ähnlich kruden Unsinn.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:32
@Schiebulski

Ach so, nein, meine Deutschkenntnisse sind wohl bei weitem nicht suffizient. Ich dachte tatsächlich schon, dass es sich bei der sog. Impfung um eine Injektion handeln würde!!! Hahaha.

DerGrafDuckula  07.04.2022, 17:41
@NityaDevas

Nunja, du scheinst diverse Defizite zu haben, dein angebliches Zitat kommt im Text des Gesetz über den Lastenausgleich nicht vor...

marylinjackson  07.04.2022, 17:51
@NityaDevas

Haha?

Injektion verwechselst du mit Infektion. So etwas kommt nicht vor, wenn man der deutschen Sprache mächtig ist.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 18:01
@DerGrafDuckula

Du hast recht. https://www.gesetze-im-internet.de (Das scheint wenigstens vom Justizministerium zu sein) zeigt mir bei der Suche nach Schutzinjektion nichts an...!!? ...
Aber irgendwie finde ich unter "L" hier auch gar kein Lastenausgleichgesetz!!!
Dieses merkwürdige Wort "Schutzinjektion" finde ich aber immer wieder im Zusammenhang mit selbigem Gesetz. Allerdings auf keiner Regierungsseite.
Allerdings finde ich gerade nicht einmal eine offizielle Seite, irgendeines Justizorgans, in welchem dieses Lastenausgleichgesetz ausführlich aufgeführt ist!!! Assistenz wäre sehr zu begrüßen! Vielen Dank.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 18:02
@NityaDevas

Aber eigentlich geht es nach wie vor nur darum:
IST ES DENN MÖGLICH, IM AUSLAND LEBENDE, DEUTSCHE ZU ENTEIGNEN? Oder geht das nur im Geltungsbereich der BRD?

DerGrafDuckula  07.04.2022, 18:06
@NityaDevas

Du scheinst tatsächlich Defizite im Bereich des Rechtswesen zu haben, umso schlimmer, dass du jegliche Hilfestellung die dir hier zu Teil wird störrisch zurückweist. Das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) ist unter gesetze-im-interbet.de leicht zu finden, ebenso über die meisten Suchmaschinen. Wenn du regelmäßig auf den Begriff "Schutzinjektion" in Zusammenhang mit dem LAG stößt, solltest die Quellen dieses Unfugs meiden.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 19:07
@DerGrafDuckula

Ah ja. Natürlich habe ich, bei dem Gesetzesdschungel der BRD, deutliche Verständnis- und Übersichtsdefizite. Habe diesen Unfug ja auch nicht studiert. Zumal ich, zumindest bislang, nicht mehr davon betroffen bin, sondern mich viel eher mit dem weniger komplexen spanischen Gesetzbuch beschäftigen sollte.
Und mein Interesse war wohl zu gering, als dass ich genügend Aufmerksamkeit darin investieren wollte darauf zu kommen, dass für das sog. LAG diese selbige Abkürzung verwendet wird.
Und ich finde aber tatsächlich keinen Eintrag mit "sozialer Entschädigung" ...
...
Aha, es scheint einen ganz grundsätzlichen Fehler hier zu geben! Es geht um die "neue Version" eines Lastenausgleichgesetzes! Das sog. Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht!
Dieses bezieht sich, in seiner Definition der "sozialen Entschädigung", auf das SGB 14.
Und hier steht:
Soziale Entschädigung (SGB XIV)... Gar nichts!!! Der Paragraph ist leer! Nur eine, nicht weiterführende, Fußnote finde ich!

Das ist der Hammer! Ich muss über eine halbe Stunde recherchieren um Euch alle hier widerlegen zu können! Habe jetzt echt kein Muse mehr. Glaubt doch alle, was Euch vorgesetzt wird!

Also:
Es geht um eine "neue Version" des LAG. Genannt "Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht".
Hier ist es der § 24. Und der ist leer!?! Weil er erst 2024 in Kraft tritt! Ist dies das normale Vorgehen des "Rechtstaats"???
Darum finde ich auch auf der Suche in dieser Regierungsseiten keinen Eintrag zu "Schutzinjektion" und "sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe".
Die einzige Inhaltsangabe des fehlenden Paragrafen scheint mir das hier zu sein:_

https://datenbank.nwb.de/Dokument/833083_24/

Wer kann das jetzt widerlegen?
Tut mir leid, dass ich am Anfang nur das vielfach gehörte hier wiedergegeben habe. Ich hätte nicht gedacht, dass dieses verwegene Rechtssystem nicht einmal auf seinen offiziellen Seiten Tacheles redet! Vielleicht ist es Euch ein Trost, dass auch ich viel meiner wertvollen Internetzeit dafür aufgebracht habe dies in Erfahrung zu bringen.
Freue mich sehr, falls es begründete andere Ansichten des Sachverhaltes gibt!

nanfxD  07.04.2022, 19:21
@NityaDevas
Ah ja. Natürlich habe ich, bei dem Gesetzesdschungel der BRD, deutliche Verständnis- und Übersichtsdefizite.

scheinbar können ja andere diesen dschungel ohne probleme lichten.

Wer kann das jetzt widerlegen?

was denn genau widerlegen?! ich verstehe nicht einmal mehr was du willst. wo da was von Enteignung stehst hast du mir aber immer noch nicht beantwortet.

offiziellen Seiten Tacheles redet

nennt man übrigens unbestimmte Rechtsbegriffe, ein Exportschager in die ganze Welt.

BTW.. Definition der sozialen Entschädigung -> https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html auf einer Seite des Staates.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 19:41
@nanfxD

Ach komm, das führt doch zu nichts. Bei Deinem Link taucht das Wort Impfung ja schon wieder nicht ein einziges mal auf. Eben vermutlich, weil der Paragraph noch nicht in Kraft getreten ist und man ihn deshalb scheinbar nicht für erwähnenswert hält. Ich verstehe nicht, was das, nach meinem letzten Post, noch soll. Oder ist https://datenbank.nwb.de/Dokument/833083_24/ etwa ein Fake????

Natürlich blicke ich im Rechtsdschungel nicht durch, sonst hätte ich wohl kaum um Hilfe gebeten.

Aber ich habe, getrieben von der Unfreundlichkeit hier, nun genug eigene Zeit investiert um mir, für meinen Standpunkt ausreichende, Klarheit zu verschaffen.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 19:41
@nanfxD

Natürlich habe ich mir angeschaut, worauf die Fußnote verweist. Dies war nicht weiterführend.

Schiebulski  07.04.2022, 19:50
@nanfxD

Der/Die/Das wird gar nichts verstehen ... wer das Lastenausgleichsgesetz mit dem SGB XIV verwechselt ... da habe ich wenig Hoffnung.

nanfxD  07.04.2022, 19:55
@NityaDevas

Wie kommst du auf deine Enteignungsidee?! Und nein das ist nicht Fake, dass ist der richtige Wortlaut

nanfxD  07.04.2022, 19:56
@Schiebulski

Das LAG wird ja integriert in das SGB, dass hat er wohl auch noch nicht verstanden. Aber erst 2024 …

Schiebulski  07.04.2022, 19:59
@nanfxD

und wenn ich was von "Geltungsbereich" lese, löst das bei mir immer Reichsdeppenalarm aus ...

nanfxD  07.04.2022, 19:59
@Schiebulski

Naja die Frage des Geltungsbereich ist schon berechtigt, ist eigentlich eine der Standardfragen bei Gesetzen.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 20:07
@nanfxD

"Er" hat vieles nicht verstanden. Auch wenn ich Euch, hinsichtlich meiner Kommentare, wohl das Gleich unterstellen könnte, lassen Wir es nun einmal dabei. Ich bin mir jetzt relativ sicher, dass ich es nicht sein werde, der ab 1.1.2024 betroffen ist.
Trotz allem hier Geschriebenen bedanke ich mich herzlich für Eure Teilnahme.

nanfxD  07.04.2022, 20:14
@NityaDevas

Übrigens Art 14 schreibt keinen Geltungsbereich vor, kannst auch betroffen sein ;)

NityaDevas 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 20:27
@nanfxD

Keinen Geltungsbereich? Das ist ja wieder toll. Ein Gesetz ohne ausdrücklichen Geltungsbereich hat, meines Wissens, bis heute überhaupt gar keine Wirksamkeit. Daran wird sich ja hoffentlich noch nichts geändert haben.

nanfxD  07.04.2022, 20:38
@NityaDevas

Ja klar, Art 14 hat ja keinen personellen Bereich und gilt für jede Person uns insbesondere Deutsche. Wenn es dem Gemeinwohl dient kann man enteignen, steht ja da.

Schiebulski  08.04.2022, 09:56
@NityaDevas

Das sind Reichsbürger-Weisheiten. Ein Gesetz braucht keinen "Geltungsbereich" und eine einzelne Vorschrift erst recht nicht. Das Zusammenspiel der Vorschriften eines Gesetzes bestimmt, wann, wie und wo es gilt.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 18:31
@Schiebulski

Diese Reichsbürger scheinen mir schon ganz schön schlaue Kerlchen zu sein.