Rechnungen in den falschen Monat gebucht
Hallo, leider ist mir ein Fehler beim Buchen der Ausgangsrechnungen passiert und ich habe ins falsche Monat gebucht (also nicht in den Juni wie das Rechnungunsdatum wäre sondern schon in den Juli). Die UST-Voranmeldung ist jetzt schon weg - ich kann also keine Löschungen/Änderungen mehr vornehmen. Ist das ein gravierender Fehler? Oder nicht so schlimm weil die Rechnungen ja im nächsten Monat drin sind? Vielen Dank für eure Antworten
1 Antwort
Ok, meine erste Antwort hätte sich auf eine Eingangsrechnung bezogen (sollte vllt. genau lesen was in der Frage steht, sorry)
Bei Ausgangsrechnungen, d.h. Buchungen von denen du Umsatzsteuer SCHULDEST, ist es grundsätzlich natürlich nicht richtig, wenn du diese Schuld durch Buchung in einem späteren Monat nach hinten verschiebst. Wenn es sich nun um eine nicht zu große Summe handelt, wird es nach meiner Erfahrung (ich bin Steuerberater) in keiner Steuerprüfung ein Thema sein, weil die Steuerprüfer üblicherweise (zumindest in Österreich, aber das wird in Deutschland nicht anders sein) nicht mehr darauf achten, in welchem Monat die Rechnung gemeldet wurde.
Wenn es aber nun ein größerer Steuerbetrag ist, wäre es vllt. nicht schlecht, wenn du die Juni-UVA noch einmal korrigierst und eine "korrigierte Meldung" ans Finanzamt schickst, damit bist du jedenfalls auf der sicheren Seite.
Wie gesagt, normal sollte es kein großes Thema sein (sofern du die Rechnung im richtigen Jahr drinnen hast und nicht überhaupt "vergisst"), aber die Möglichkeit einer Korrektur steht dir natürlich offen.
Ja, wobei das ebenfalls mit dem von mir erwähnten Kriterium "Relevanz" zusammenhängt ;-) d.h. wenn es um eine Rechnung geht, die bei einem Jahresumsatz von 1 Million Euro gerade mal 400 Euro ausmacht, kann man es einfach belassen - wenn es eine maßgebliche Summe ist, sollte man es aus verschiedenen Gründen korrigieren.
Das ist natürlich ein Praktikertip aus meiner Arbeit - Wenn du mich als Juristen fragen würdest - selbstverständlich müsste jeder falsch gebuchte Cent korrigiert werden ;-)
Stimme grundsätzlich zu.
Korrigieren sollte er auch dann, wenn es in der Firma 1/2-Jahres-Auswertungen/-Meldungen gibt und der falsch gebuchte Betrag da sozusagen "Folgeschäden" verursacht. ^^