Rechnung vorlegen
Hallo, ich hatte Handwerker auf meinem Grundstück die Pflastersteine verlegten die ich mir im Katalog aussuchte. Muss der Handwerker mir nicht auch den Lieferschein und die Rechnung des Lieferanten zeigen?
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Vielen Dank
3 Antworten
Du hast ein Angebot und den Auftrag erteilt; alles andere geht dich nix an, ausschliesslich ein Lieferschein da hättest ein Anrecht darauf, da stehen nur die gelieferten Mengen aber keine Preise. Die könnstest dir vom Händler holen.
Nein, natürlich nicht. Die Rechnung schon mal gar nicht, und auch mit dem Lieferschein hat der Verleger eigentlich nix zu tun. Die verlegen nur. Und wenn die Rechnung nicht an dich ist, geht sie dich auch gar nix an.
Die Rechnung für die Pflasterarbeiten bekommst du vom Verlegebetrieb, also dem CHEF des Verlegers. Dann liegt meist auch eine Kopie des Lieferscheines bei. Und der berechnet dir da, wofür er dir die Steine angeboten hat. Was ER dafür bezahlt ist, ist seine Sache.
Die Rechnung seines/seiner Lieferanten muss er nicht vorlegen. Du hast aber einen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung. Darin müssen die Materialkosten, Arbeitszeit (Std.-Lohn) sowie die MwSt ausgewiesen sein. Zudem muss seine USt-Nummer darauf stehen.