Rechnung in der Gastronomie schreiben?
Hallo liebe Comunity,
Ich habe für heute Abend einen Aushilfsjob bekommen als Hilfskellner. Der Arbeitgeber fragte mich: "kannst du Rechnungen schreiben?", ich meinte aus Euphorie vor d Job ja, ohne nachzudenken. Nun weiß ich nicht was er meinte. Rechnungen als Kellner? Wie meint er das? Wie schreibt man überhaupt eine? Habt ihr Tipps oder eine Anleitung?
Liebe Grüße und vielen Dank! :-)
4 Antworten
Wenn man hier wieder so manche Antworten liest dann kann man nur schmunzeln:-)
Sicherlich meint der Gastronom nicht dass man für jede Bestellung eine Rechnung schreiben muss. Vielmehr möchte er Deine Leistung welche Du erbringst, dass diese an ihm per Rechnung gestellt werden. Sprich: Er bezahlt Dich auf selbständiger Basis. Wenn Du nun kein Gewerbe angemeldet hast, dann kannst Du natürlich auch nur sehr schwer eine Rechnung stellen. Auch sollte vorab geklärt werden ob die Rechnung Mwst. ausweisen soll oder die Kleinunternehmer Regelung zum Tragen kommt.
Vermutlich bist Du weder Selbständig, nach dazu befugt MwSt. geltend zu machen, denn wenn dem so wäre müsstest DU diese natürlich an das Finanzamt abführen, da der Gastronom Deine Rechnung dazu nutzen wird um eben genau diese MwSt. (USt,) von seinem FA erstattet zu bekommen.
Somit, nein... Du kannst keine ordentliche Rechnung stellen aber Du kannst dem Gastronom anbieten eine Quittung zu unterschreiben.
Im guten Betrieb kann man die Rechnung von der Kasse drucken lassen. Eine handgeschriebene Rechnung wird in Deutschland nicht von den Finazbehörden anerkannt. Wenn er die rechnung für Deine arbeitsleistung meint, dann musst Du ein gewerbe angemeldet haben oder eine freiberufliche Tätigkeit. Jedoch ist es dann so, dass er Dir nicht weisungsbefugt ist. Das heißt, Du kannst arbeiten wie Du möchtest, jedoch muss das vertragliche Ergebnis erreicht werden.Wenn er Dir Arbeitsanweisungen gibt, ist es eine abhängige Arbeit, bei der er Dich als Arbeitnehmer anmelden muss.
Du kannst nur eine Rechnung für deine Arbeit schreiben wenn du selbstständig bist. Das meinte der Arbeitgeber.
Entweder hat das Lokal eine Registrierkasse mit Bondrucker - dann laß Dich in die Bedienung der Kasse einweisen, oder der Verzehr wird am Tisch zusammengerechnet. Dann solltest Du die Speisekarte schon im Kopf haben und auch einigermaßen kopfrechnen können.
Wenn du die Speisekarte nicht im Kopf hast, dann nimm eine Speisekarte mit an den Tisch, um die Preise der Speisen und Getränke nachschlagen zu können.