Grunderwerbssteuer nach Übertragung Grundstück mit Kredit?
Hallo an alle,
ich habe im September 2016 mit meinem damaligen Partner (nicht verheiratet, keine eingetragene Partnerschaft) ein Grundstück gekauft und einen Kredit zum Bau eines Einfamilienhauses aufgenommen, bei beidem (Kreditvertrag und Grundbuch) sind wir je zur ideellen Hälfte eingetragen.
Nach dem Kauf des Grundstückes und VOR dem Bau des Hauses haben wir uns getrennt. Ich möchte jetzt allein den Kredit sowie das Grundstück übernehmen. Bisher waren nur Eigenmittel (etwa 35.000 Euro) und ein Teil des Kredites (etwa 53.000 Euro) für den Kauf des Grundstückes geflossen.
Nun setzt das Finanzamt für die Übertragung des Grundstückes an mich die Hälfte der gesamten Kreditsumme zuzüglich der von ihm eingebrachten Eigenleistung zur Bemessung an. Ich soll also etwas über 11.000 Euro an das Finanzamt zahlen.
Kann das so stimmen? Wie sollte ich in Einspruch gehen?
2 Antworten
Ich verstehe den vertragsrechtlichen Teil besser als die steuerliche Seite. Nur ich bin verwirrt: Grunderwerbsteuer fällt erst an, nach Beurkundung eines Kaufvertrages. Da bin ich mir sicher. Du willst übernehmen, liest sich für mich nach Zukunft.
Wenn ich jetzt mal vom höchsten Grunderwerbsteuersatz ( 6,5%) ausgehe, komme ich auf eine vereinbarte Gegenleistung von rund 170.000 €.
Steht das Haus schon? Wie hat er sonst Eigenleistung geltend gemacht?
du hast oben Zahlen genannt , aber nicht den Inhalt des Kaufvertrages. Jetzt schreibst du Überlassungsvertrag, lässt mich eine Schenkung vermuten. Du solltest mit dem Vertrag zu einem Steuerberater. Sicher darf dann das Finanzamt davon ausgehen, dass er auch hälftig den Kredit mit seinem Vermögen bezahlt.
Eigentümer der Immobilie seid ihr beide. Wie die Immobilie beim Kauf bezahlt wurde, interessiert nicht. Sonst hätten beim Kauf die Eigentumsverhältnisse anders eingetragen werden müssen. Nun "kaufst" du 50 % der Immobilie. Dafür musst du die Steuer zahlen. Bei entsprechendem Wert sind 11.000 € möglich.
Er hatte für den Kauf des Grundstückes 17.237 Euro eingebracht. Der Rest wurde aus Eigenmitteln von mir und aus Kreditmitteln gezahlt.
Seine Eigenleistung zuzüglich des halben Kreditbetrages setzt das Finanzamt jetzt als Bemessungsgrundlage an.
Wir haben mit der Notarin einen Überlassungsvertrag aufgesetzt, in dem die Situation wie von mir oben geschildert aufgenommen wurde.