Muss eine Proformarechnung in Buchhaltung storniert werden, Kunde zahlt nicht,?

4 Antworten

Hallo,

in der EÜR bucht man grundsätzlich nur die Einnahme, also wenn die Rechnung bezahlt ist mit dem Datum des Zahlungseingangs. Dafür braucht der EÜRler auch keine neue Rechnung schreiben.

Da Du aber einen Rechnungsnummern-Kreis hast, würde ich die Rechnung mit dem Vermerk "nicht bezahlt" bei den Unterlagen lassen, damit der Betriebsprüfer nicht auf die Idee kommt, Du hast die Rechnung verschwinden lassen.

Gruß Steferbo

hmm woher hast Du das mit der Nummer aus dem Rechnungsblock???

Eine Pro-Forma Rechnung ist keine Rechnung im Sinne der Buchhaltung, daher verwendet man hierfür auch keine Nummer aus dem Nummernkreis der eigentlichen relevanten Rechnungen. Für Pro-Formarechnungen sollten in kleineren Unternehmen besser eigene Nummernkreise verwendet werden. Solltest Du jetzt aber eine Nummer aus Deinem Block verwendet haben, so lege die Rechnung im Rechnungsausgangsordner mit ab. Dann ist der Nachweis der informellen Handelsrechnung erbracht.

Gebucht wird, wie bereits in den anderen Antworten gesagt NICHTS!

LG

Hast du danach eine zusätzliche Rechnung ausgestellt? Es kommt drauf an wie ihr es verbucht.. Habt Ihr Konten wie Delkrede, Debitorenverluste oder so was?

Schwipp 
Beitragsersteller
 10.05.2010, 16:39

nein, nur Papierdokumentation für Einahme-Überschuß-Rechnung, gebucht wurde nichts, eine zusätzliche Rechnung wird nur bei Bezahlung durch den Kunden geschrieben...

rodi412  10.05.2010, 16:54
@Schwipp

Also euer Kunde hat eine Leistung beansprucht und zahlt nicht richtig? Ihr habt keine Debitor-Rechnung gebucht? Dann kann auch nichts storniert werden. Stornieren tut man sowieso nur wenn es fehler hat. Sonst storniert man nie in der Buchhaltung. Dann neue Rechnung erstellen -->Debitorenverluste!

Schwipp 
Beitragsersteller
 10.05.2010, 16:59
@rodi412

Kunde hat Wunsch zum Kauf von Ware geäußert, Zahlung per Vorkasse angeboten, dann eine Proforma-Rechnung bekommen, die war ihm dann doch wohl zu teuer, da er nicht richtig vorinformiert war, .... von da an schweigen. Jetzt geht es darum, wie das in der papier'nen Buchhaltung steuerneutral beendet wird.

rodi412  10.05.2010, 17:20
@Schwipp

Also ohne Belege keine Buchung. Wenn er nichts ausgestellt hat, nichts in eurem System ist, dann kannst du diese als gegenstandlos betrachten. So mach ich es zumindest.. weil dann ist diese eine art "Angebot".. http://de.wikipedia.org/wiki/Proformarechnung Zu unterst ist noch interessant..

Schwipp 
Beitragsersteller
 10.05.2010, 17:42
@rodi412

vielen Dank für die Zeit und den Kommentar. Verstehe ich es richtig: eine Proformarechnung stellt keinen Beleg dar, der in der Einnahme-Überschußrechnung gebucht werden müsste. Erst wenn die Ware per Vorkasse bezahlt wurde, wird eine steuerechtlich relevante Rechnung geschrieben, die dann in die Einnahme-Überschußrechnung eingetragen wird?

rodi412  10.05.2010, 17:55
@Schwipp

Richtig! :) genau so ist es.

Schwipp 
Beitragsersteller
 10.05.2010, 20:53
@rodi412

Danke rodi412, herzlichen Dank für Dein Qualitätsposting :-)))). Wobei ich gerade woanders las, dass eine "Proformarechnung" oder auch "Abschlagsrechnung" im Briefkopf ausdrücklich noch gekennzeichnet werden kann/sollte als "nicht relevant in steuerlicher Hinsicht", dennoch hat sie alle Merkmale einer normalen buchungspflichtigen Rechnung, insbesondere führen MWSTpflichtigen Rechnungssteller die darin enthaltene MWST auf und sie hat eine eigene Rechnungsnummer aus dem sonstigen fortlaufenden Rechnungsnummernblock. Ist also quasi eine Dummy-Rechnung, deren Auswirkung auf die EÜR nur darin besteht, eine der fortlaufenden Rechnungsnummern zu kosten. Kommentar dazu?

fett drucken geht mit 2 Unterstrichen vorher und nacher.

rodi412  12.05.2010, 10:54
@Schwipp

Ja, das ist richtig, aber das ist in der Regel nur bei Exporten der Fall, damit die Zollbehörde das abrechnen kann, wie das dort genau ist, weiss ich nicht, das Thema "Export/Zoll" ist eine Geschichte für sich, ziemlich Umfangreich. Nach dem Eintreffen der Ware erfolgt dann die eigentliche, relevante Rechnung für die Buchhaltung und für den Kunden/Tochtergesellschaft (Offshore). Die Spediteure heften die Proformarechnung hinter die Rechnung vom Spediteur mit einer MwSt.-Rechnung. Dies ist aber nur beim Export! Ist das die Antwort auf deine Frage?

Eine Proforma-Rechnung wird doch garnicht erst gebucht. Erst die Original Rechnung darf als Verbindlichkeit gebucht werden denke ich zumindestens. Da bei uns in der Firma die Buchhaltung erst gar keine Proforma-Rechnungen o.ä. bekommt.

pollo  11.05.2010, 08:36

DH. So ist es.