Benötigt ein Geschäft per Vorkasse eine Schlussrechnung im Anschluss?
Moin,
diese Frage ist aus Lieferantensicht gestellt.
Wenn ich ein Geschäft per Vorkasse abwickle, wird mir der gesamte Betrag im Vorhinein bezahlt.
Ich schicke dem Kunden also eine Anzahlungsanforderung(?) mit dem gesamten Betrag und nach Zahlungseingang die Ware.
Muss ich nun noch ein Schlussrechnung ausstellen mit Endbetrag 0,-?
Danke schonmal!
5 Antworten
der Kunde hat doch die Rechnung bereits - die zahlt er und damit hat es sich. Den Zahlungsnachweis hat er am Kontoauszug
warum noch eine Schlussrechnung?
Ich schicke dem Kunden also eine Anzahlungsanforderung(?)
Anzahlung ist nur ein Teil - dann muss eine Schlussrechnung zwangsläufig erfolgen
du schickst ihm ne ganz normale Rechnung über den vollen Betrag; das ist Vorkasse
Wenn jemand per Vorkasse zahlt liegt eine Rechnung ja bereits vor, die für Reklamationen etc. notwendig ist.
Warum sollte man eine Rechnung über 0,- ausstellen, der Sinn will sich mir nicht offenbaren. Der Lieferung liegt dann für gewöhnlich nur noch der Lieferschein bei ggf. vielleicht noch eine Rechnungskopie aber auf keinen Fall eine Null-Rechnung.
Eine solche Rechnung macht viel zu viel Arbeit und hat steuerlich absolut keine relevanz.
Du erstellt eine ganz normale Rechnung über den vollen Betrag. Und bei Zahlungsbedindung "Zahlung Durch Vorkasse"
Schick dem Kunden doch einfach die Rechnung.
Wenn du nur eine Anzahlungsanforderung geschickt hast, dann ja. Hast du ihm eine Vorauskasserechnung geschickt, dann nein.