Rechnung ausversehen zweimal bezahlt bzw. überwiesen
Hallo,
ich bzw. meine Schwiegereltern haben an eine Internet-Apotheke einen nicht unwesentlichen Betrag nach Erhalt des Medikamentes versehentlich zweimal überwiesen.
Nach zweimaliger Rücksprache mit der Buchhaltung vor 3 Wochen bzw. letzten Montag sollte uns der Betrag (einmal) rückerstattet werden.
Bisher ist nichts passiert, der Betrag noch nicht eingegangen. Mir kommt das langsam komisch vor!
Wie ist denn jetzt eigentlich die Rechtslage? Kann ich mit Strafanzeige drohen bzw. diese erstatten, wenn sich in den nächsten Tagen nichts tut? Oder ist das mein persönliches Pech! Überwiesen ist überwiesen !?!?!
Juristen unter euch! Meldet euch!
Vielen Dank schon mal!!!!
6 Antworten
Zur Rückbuchung von Überweisungen gibt § 676a BGB folgende Regelung:
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Gesetzestext:
4) Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung abweichend von Satz 1 bereits von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr gekündigt werden. Das überweisende Kreditinstitut hat die unverzügliche Information des Kreditinstituts des Begünstigten über eine Kündigung zu veranlassen.
...
eine Rückbuchung ist somit nicht mehr möglich; Du (bzw. Schwiegereltern) kannst(können) die Internetapothe auf Rückzahlung verklagen; eine Strafanzeige bringt euch das Geld auch nicht wieder zurück, da nur der strafrechtliche Teil des Verhaltens überprüft wird; problematisch wird es, wenn die internetapotheke nicht in Deutschland sitzt; dann wird eine Vollstreckung kompliziert.
vor 3 Wochen, wäre die Rückbuchung der richtige Weg gewesen. Ich würde mich aber auf jeden Fall schriftlich an die Apotheke wenden. Evtl. die Geschäftsleitung (steht im Impressum). Gegebenen Falls mal mit der Presse koketieren
Nein, auch vor drei Wochen wäre eine Rückbuchung nicht der richtige Weg gewesen. Bei einer ausgeführten Überweisung geht das nämlich gar nicht.
ruft am besten noch mal in der apotheke an kann immer etwas dauern bis es zurück überwiesen wird natürlich hast du das recht gegen die leute zu klagen aber du mußt denen immer einen zeitraum einräumen
ist uns kürzlich auch passiert nach knap 4 Wochen hatten wir das Geld wieder .Da gings um einen Ebayshop,insgesamt 2 Mails und die Sache war gegessen.
LG Sikas
An die eigene Hausbank wenden und Rückbuchung veranlassen.
aber besser nochmal 10Euro zu bezahlen als nichts mehr zurueckbekommen.
Rückbuchen auf getätigte Überweisungen gibt es nicht. Auch nicht für 10 Euro.
@boriswulff: richtig, virtueller Daumen dafür
kostet 10 euro