Hotelaufenthalt mit EC-Karte bezahlt - Abbuchung zu niedrig!
Hallo!
Wir waren neulich in einem Hotel und haben bei der Abreise per EC-Karte bezahlt. Der Rechnungsbetrag hatte eine Höhe von 214,90 Euro (Übernachtung + Getränke zum Essen der HP) - Wir haben den Pin eingegeben, die Buchung wurde erfolgreich durchgeführt, die Dame an der Rezeption hat den Beleg an die Rechnung getackert, dann sind wir gefahren. Nun ist uns zwei Tage später aufgefallen, dass auf dem EC-Beleg, den die Dame an die Rechnung getackert hat nur 14,90 Euro enthalten sind und auch nur dieser Betrag bislang abgebucht wurden ist. Selbstverständlich bin ich mir darüber im Klaren, dass ich den offenen Betrag von 200 Euro noch begleichen muss ... allerdings würde mich mal interessieren, wie bei so etwas die Rechtslage aussieht?
Müsste das Hotel jetzt beweisen, dass ich die 200 Euro nicht vielleicht noch in bar hatte und nur den Rest per EC-Karte überwiesen habe? Bin ich rechtlich in der Pflicht nun zu melden, dass zu wenig bezahlt wurde oder muss das Hotel auf mich zukommen, wenn denen auffällt, dass sie einen falschen BEtrag ins EC-Gerät eingegeben hat?
Gibt es rein theoretisch eine Frist, in der so etwas passieren muss?
Vielen Dank für die Antworten.
11 Antworten
Die werden wahrscheinlich merken, dass am Ende des Tages nicht so viel Geld in der Kasse ist, wie drin sein sollte und forschen nach, woran das liegt.
Du kannst nun entweder die Klappe halten und gucken, ob die rausfinden, dass deine EC-Abrechnung falsch ist oder du bist ehrlich, gehst nochmal hin und sagst denen, dass dir da was aufgefallen ist.
rechtlich gesehen haben sie keine Bringpflicht mehr ,dadurch das sie eine EC-Kartenzahlung vorgenommen haben.Müssen also rechtlich gesehne nichts mehr tun.Es liegt nun am Hotel den Betrag der Ihnen zusteht durch erbrachte Leistung zu beschaffen.Ich denke nicht das es durch einen fehlerhaften Einzug,schon der anspruch auf restbetrag seitens des Hotels erlischt ist.Wie es mit der verjährung aussieht weiss ich nicht.In der regel fällt eine solche Fehlbuchung asber am Jahresabschluss auf,muss aber nicht .Moralisch gesehen,sollten sie es melden da sie jaszuagen ein versprechen geben haben einen bestimmten betrag zu bezahlen und das ist ja nicht erfolgt (auch wenn es nicht ihr fehler war ).Das ist aber nur meine Meinung ,ich bin nicht wirklich Profi :)
Die Frist betraegt 3 Jahre, beginnend am auf den Tag der Anspruchsentstehung folgenden 1. Januar.
Das Hotel wird deinen Aufenthalt und die Rerchtmaessigkeit der Forderung beweisen koennen (zumindest mittels Anscheinsbeweis). Du wirst hingegen beweisen muessen, dass du auch bezahlt hast. Bezueglich der 14,90 Euro kannst du das auch, bezueglich der verbleibenden 200 Euro hingegen nicht.
Die werden Euch wahrscheinlich eine Rechnung schicken. Beweisen müssen sie nichts, denn wenn ihr bezahlt hättet, hättet ihr auch einen Rechnungsbeleg, der das beweist. Da steht ihr in der Beweispflicht. Fairer wäre es, wenn du dich beim Hotel meldest, aber das mußt du selber entscheiden.
Du hast Schulden gegenüber dem Hotel - so ist die Rechtslage. Du hast zu wenig bezahlt. Du hast den Betrag ja gesehen beim Eintippen und auf deinem Prüfbeleg. An deiner Stelle wäre ich nett und zahlungsbereit, ruf an, sie sollen die eine Rechnung schicken, die überweist du dann. Das Mädel behält seinen Job und du kriegst keine Mahnung und Anzeige. Sich doof stellen hat nie Erfolg.