Rechnung 8 Monate nach Auszug

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heißt 10.000 renovierungskosten..die wir bezahlen sollen!

Muss man nicht mehr zahlen.

§ 548

Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts

(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

kennt sich jemand damit aus?

Ein paar Leute hier und Dein Anwalt.

Guliana94 
Beitragsersteller
 08.09.2013, 14:55

ja, vielen dank. Hab mit einem Anwalt gesprochen und er hat das gleiche :)

ja ich weiß .. wir gehen auch zum Anwalt.. die Rechnung ist aufgeschlüsselt, ja. aber ich hab im Internet gelesen das solche rechnungen nach 6 Monaten verjähren, kennt sich damit jemand aus?

MosqitoKiller  06.09.2013, 14:19

Zumindest die 10.000 Euro Renovierungskosten sind tatsächlich nach 6 Monaten verjährt (§ 548 BGB)...

Ich sage auch, ab zum Anwalt damit.

Wenn das Schloss schon getauscht wurde und die Nachmieter in der Wohnung waren, denke ich nicht das der Mietvertrag noch Gültigkeit hatte.

Sind die Renovierungskosten aufgeschlüsselt? Ich denke mal, der will sich die Wohnwertsteigerung auf eure Kosten erkaufen.

Da kann hier kein gut gemeinter Rat helfen, da muss ein Profi ran!

Eher wird der Mond viereckig, als daß diese Forderung in Form und Höhe gerechtfertigt ist. Da ist mal wieder ein Besuch beim Anwalt für Mietrecht fällig. Ich hoffe, du hast die Kontaktdaten der anderen WG-Mitglieder noch. Zeugen wirst du nämlich benötigen.

albatros  07.09.2013, 03:52

Es braucht keinen Anwalt, dem V. ist nur per Einwurfeinschreiben mitzuteilen, dass die Forderungen verjährt sind und deshalb nicht beglichen werden. Wenn er will kann/darf der V. auf Zahlung klagen, wird aber 100%ig verlieren.

Ab zum Anwalt.

Persönlich würde ich mich sogar erkundigen inwiefern man Anzeige wegen Betrugsversuch stellen kann.