Rechnung 8 Monate nach Auszug
Hallo ihr lieben. Mein Freund, unsere ex Mitbewohner und ich sind Ende Dezember 2012 aus unserer gemeinsamen WG ausgezogen, heißt WG wurde komplett aufgelöst. Direkt nach dem Auszug gab es schon unheimlich Stress mit dem Vermieter.. weil die Wohnung angeblich nicht Übergabe bereit wäre. Er hat uns den Mietvertrag verlängert bis Ende Januar. Also fuhren wir zu unserer alten WG und wollten noch ein paar Mängel ausbessern. Als wir aber in die Wohnung wollten war das Schloss schon ausgetauscht und die nachmieter waren schon alles am renovieren.Wände waren alle schon gestrichen, Boden in der Küche rausgerissen.Usw.Wir waren beim Anwalt, als gab es ein hin und her.Plötzlich (ich glaube Ende Februar) ließ unser Alter Vermieter nichts mehr von sich hören.Wir dachten er hätte den Schwanz eingezogen, gemerkt das er vielleicht doch nicht im Recht ist. Jetzt 8 Monate nach Wohnungsubergabe, schickt er uns eine Rechnung über 12.000 Euro!!! In den 12.000 Euro sind 2.000 Euro mietausfall drin, heißt 10.000 renovierungskosten..die wir bezahlen sollen! Kann er das von uns verlangen? kennt sich jemand damit aus? ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke schonmal:*
6 Antworten
Muss man nicht mehr zahlen.heißt 10.000 renovierungskosten..die wir bezahlen sollen!
§ 548
Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
kennt sich jemand damit aus?
Ein paar Leute hier und Dein Anwalt.
ja, vielen dank. Hab mit einem Anwalt gesprochen und er hat das gleiche :)
ja ich weiß .. wir gehen auch zum Anwalt.. die Rechnung ist aufgeschlüsselt, ja. aber ich hab im Internet gelesen das solche rechnungen nach 6 Monaten verjähren, kennt sich damit jemand aus?
Zumindest die 10.000 Euro Renovierungskosten sind tatsächlich nach 6 Monaten verjährt (§ 548 BGB)...
Ich sage auch, ab zum Anwalt damit.
Wenn das Schloss schon getauscht wurde und die Nachmieter in der Wohnung waren, denke ich nicht das der Mietvertrag noch Gültigkeit hatte.
Sind die Renovierungskosten aufgeschlüsselt? Ich denke mal, der will sich die Wohnwertsteigerung auf eure Kosten erkaufen.
Da kann hier kein gut gemeinter Rat helfen, da muss ein Profi ran!
Eher wird der Mond viereckig, als daß diese Forderung in Form und Höhe gerechtfertigt ist. Da ist mal wieder ein Besuch beim Anwalt für Mietrecht fällig. Ich hoffe, du hast die Kontaktdaten der anderen WG-Mitglieder noch. Zeugen wirst du nämlich benötigen.
Es braucht keinen Anwalt, dem V. ist nur per Einwurfeinschreiben mitzuteilen, dass die Forderungen verjährt sind und deshalb nicht beglichen werden. Wenn er will kann/darf der V. auf Zahlung klagen, wird aber 100%ig verlieren.
Ab zum Anwalt.
Persönlich würde ich mich sogar erkundigen inwiefern man Anzeige wegen Betrugsversuch stellen kann.