Ratenkredit für Auto, statt Kindesunterhalt zahlen?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein unterhaltspflichtiger Vater müsste jeden Monat ca. 300 EUR Kindesunterhalt zahlen, ist aber berufsunfähig geworden und
Da er jetzt nur ca. 800 EUR Rente bekommt, hat er seine Exfrau über Anwalt "gebeten", freiwillig auf den Kindesunterhalt zu verzichten und hat die Zahlung eingestellt. Die Exfrau war damit natürlich nicht einverstanden.
Der Kreis ist eingesprungen und zahlte Vorschussleistungen, die der Kreis natürlich versucht vom Vater wieder zu bekommen (Zwangsvollstreckung)
Der Vater versucht nun auch dagegen vorzugehen, mit der Begründung, dass er auf Grund des niedrigen Einkommens keinen Unterhalt zahlen kann.
Der Kindesvater musste natürlich sein Einkommen und monatlichen Ausgaben offenlegen.
Darunter z.b. Ausgaben für ein Autokredit in Höhe von ca. 350 EUR im Monat.
Er wohnt mit seiner Lebensgefährtin einer Einliegerwohnung im Haus seines Vaters, vermutlich mietfrei, hat aber angegeben er müsste neuerdings ca. 300 EUR Miete zahlen. Die Lebensgefährtin verdient vermutlich ca. 2000-3000 EUR Brutto monatlich und verfügt ebenfalls über einen PKW.
Jetzt ist die Frage: Wie kann das sein, dass er sein Auto abzahlen darf/muss, aber auf Grund seiner Berufsunfähigkeit gar kein Auto benötigen würde ? Bzw. darf das sein ?
9 Antworten
Das klingt nicht gut. Für sein Auto hat er Geld, für sein Kind nicht? So eine Sauerei. Der Vater ist unterhaltsverpflichtet und das bis mind. zum 18.Lebensjahr, wenn nicht sogar darüber hinaus. Es kann ihm schon passieren, das das Geld bei ihm über drastische Maßnahmen eingetrieben wird. Sogar auch das Auto versteigert wird. etc.
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
selbst wenn er den Autokredit nicht haben würde,. liegt er noch immer unter dem Selbstbehalt.. darauf kann er sich berufen
Nein, selbstbehalt ist 580 EUR, weil 770 EUR (nicht erwerbstätig) -25% Abzug, weil er mit einer neuen Partnerin zusammenwohnt.
Ihm steht gesetzlich ein Selbstbehalt zu.
Dagegen kannst du schlicht und einfach nichts machen - egal, wofür er das Geld verwendet.
Klar, er hat einen Selbstbehalt, der beläuft sich jedoch auf ca. 580 EUR, soweit das aus den Papieren hervorgeht.
Die Frage ist: Warum kann er sein Auto abzahlen (das er gar nicht braucht), aber nicht den Kindesunterhalt ?
Würder er das Auto nicht bezahlen, könnt er doch Unterhalt zahlen, oder nicht ?
Nein, der Selbstbdehalt ist bei arbeitenden Vätern 900,- Euro und bei arbeitslosen Vätern 750,- Euro. Hiervon muss Miete usw. bezahlt werden.
mehr 900 ca, desshalb auch wohl die miete...
selbstbehalt ist mind 900 Euro.. von dem Geld muss er Miete und Leben
Aber es gilt folgendes:
Eine Kürzung des Selbstbehalts kommt wegen ersparter Aufwendungen in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem (neuen) Ehepartner oder Partner zusammenlebt. Durch die gemeinsame Haushaltsführung mit diesem Partner erspart er Aufwendungen, die er hätte, würde er alleine wohnen und wirtschaften. Erst recht gilt dies, wenn der Unterhaltspflichtige mietfrei bei dem neuen Partner wohnt. Dies kann zu einer Reduzierung des Selbstbehalts um 25% führen.
Er ist nicht erwerbstätig deshalb 25% Abzug also ca. 580 EUR Selbstbehalt
Soweit ich lese, ist das eine KANN- Regelung. Von "mietfreien Wohnen" ist in der Frage auch nicht die Rede.
KANN-Regelung, sowohl wenn der Unterhaltspflichtige mit einem (neuen) Ehepartner oder Partner zusammenlebt ODER mietfrei bei dem neuen Partner wohnt.
Diese KANN-Regelung wurde beim Ex bereits angewandt, schwarz auf weiss. D.h. 580 EUR Selbstbehalt wurden Ihm zugestanden.
Also in diesem Fall gibt er an 300 EUR Miete zu zahlen. Und eine Kann-Bestimmung heißt nicht das sie bei jedem Anwendung findet - da entscheidet der Einzelfall!
Aber wenn Ihm schwarz auf weiss schon eine Betrag von nur 580 EUR als Selbstbehalt zugestanden werden, könnte er doch 220 EUR monatlich zahlen, da mind. 800 EUR Einkommen hat. Da kann man doch nicht sagen, dass man keinen Unterhalt zahlen kann und dann sich noch beschweren, dass man ein Auto mit 350 EUR monatlich abzuzahlen hat.
Hätte er das Auto nicht, könnte er locker zahlen und hat sogar noch mehr über.
Das Problem wird zum Beispiel auch folgendes sein:
Der Staat tritt in Vorleistung (Unterhaltsvorschuss) und will das Geld auch irgendwie wiederhaben.
D.h. er kann das Auto gerne noch lustig abzahlen. Irgendwann ist es abbezahlt und es gehört ihm und der Staat wird es pfänden (Zwangsvollstreckung)
Also vom finanziellen kein Unterschied, ob er jetzt bezahlt oder später
Bereits jetzt wird Ihm ein Teil seiner Rente einbehalten.
1.) Seine derzeitige Lebensgefährtin ist nicht für seine Unterhaltszahlungen verantwortlich. 2.) Die Miete, die er zahlt, wird in der Regel nicht abzüglich berücksichtigt (d.h. er muss sie vom Selbstbehalt aufbringen) 3.) Ratenkredite können unter Umtsänden berücksichtigt werden (es komtt darauf an, wann der Kreditvertarg geschlossen wurde, nicht darauf, was er mit dem Geld gemacht hat).
"Seine derzeitige Lebensgefährtin ist nicht für seine Unterhaltszahlungen verantwortlich"
Das ist Klasse! Wenn seine EX auf Grund dessen nun Hartz IV beantragen müsste, würde das Gehalt ihres jetzigen Lebensgefährten jedoch berücksichtigt.
Die Gesetze sind nicht von mir.
Ihr Unterhalt ist auf die Kinder irrelevant, doch ist sie ihrem LG Unterhaltspflichtig, Eheähnliche Gemeinschaft, somit verringern sich seine Ausgaben und sein Selbstbehalt
Der Unterhaltsanspruch des LG müsste aber erst einmal festgestellt werden. Er lebt nicht von Sozialleistungen sondern erhält Rente. Und da, wo kein Unterhalt eingefordert wird (also zwischen Vater und jetziger LG) da fließt auch keiner.
EIne Erberbsunfähigkeitsrente ist doch eine Sozialleistung, oder etwa nicht ?
Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine Versicherungsleitsung, keine Sozialleistung. Jemand, der keine Beiträge eingezahlt hat (derzeit gilt, glaube ich, in den letzten 5 Jahren vor Beantragung mindestens 36 Monate Beitragspflicht), erhält auch keine. Unabhängig davon kann man aber zur EU-Rente Sozialleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Grundsicherung)
Ein Auto darf sein... warum nicht?!? er lebt nicht von Harz...und ein Auto kann man schnell umschreiben
und bei 800 Euro Einkommen muss er nicht zahlen.. er kann nichtmal mindestunterhalt zahlen...
er liegt mit seinem Einkommen sogar unter seinem Selbstbehalt von 900 Euro.. man kann nichtmal was bei ihm Pfänden
Auto und Hartz schließen sich nicht aus.
wenn das Auto über 7000 Euro Wert hätte.... scheint ein neuwagen zu sein, oder Jahreswagen bei der Kredithöhe
Von der Kreditrate auf die Kredithöhe zu schließen ist unmöglich, wenn man Laufzeit und Zinssatz nicht kennt.
les mal genau!! Auto ist irrelevant, er hat KEIN HARZ!! somit kann er 100 Autos haben... ohne das es ihm jemand nehmen kann
Das ist schon klar. Mein erster Kommentar galt dem Teil Deiner Antwort: "Ein Auto darf sein...warum nicht?!? er lebt nicht von Hartz..."
genau... als Harzler hätte er es schwer, nicht arbeiten und Auto
Das würde ich auch meinen, dies wäre auch gerecht.
Kein Kindesunterhalt zahlen, aber zum Spass ein Auto, dass er gar nicht benötigt