Ratenkredit für Auto, statt Kindesunterhalt zahlen?

9 Antworten

Das klingt nicht gut. Für sein Auto hat er Geld, für sein Kind nicht? So eine Sauerei. Der Vater ist unterhaltsverpflichtet und das bis mind. zum 18.Lebensjahr, wenn nicht sogar darüber hinaus. Es kann ihm schon passieren, das das Geld bei ihm über drastische Maßnahmen eingetrieben wird. Sogar auch das Auto versteigert wird. etc.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

gbuescher 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 13:27

Das würde ich auch meinen, dies wäre auch gerecht.

Kein Kindesunterhalt zahlen, aber zum Spass ein Auto, dass er gar nicht benötigt

MutterBeimer79  09.10.2010, 13:33
@gbuescher

selbst wenn er den Autokredit nicht haben würde,. liegt er noch immer unter dem Selbstbehalt.. darauf kann er sich berufen

gbuescher 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 13:42
@MutterBeimer79

Nein, selbstbehalt ist 580 EUR, weil 770 EUR (nicht erwerbstätig) -25% Abzug, weil er mit einer neuen Partnerin zusammenwohnt.

Ihm steht gesetzlich ein Selbstbehalt zu.

Dagegen kannst du schlicht und einfach nichts machen - egal, wofür er das Geld verwendet.

gbuescher 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 13:19

Klar, er hat einen Selbstbehalt, der beläuft sich jedoch auf ca. 580 EUR, soweit das aus den Papieren hervorgeht.

Die Frage ist: Warum kann er sein Auto abzahlen (das er gar nicht braucht), aber nicht den Kindesunterhalt ?

Würder er das Auto nicht bezahlen, könnt er doch Unterhalt zahlen, oder nicht ?

Lucas  09.10.2010, 13:20
@gbuescher

Nein, der Selbstbdehalt ist bei arbeitenden Vätern 900,- Euro und bei arbeitslosen Vätern 750,- Euro. Hiervon muss Miete usw. bezahlt werden.

Rechtsaussen  09.10.2010, 13:20
@gbuescher

mehr 900 ca, desshalb auch wohl die miete...

MutterBeimer79  09.10.2010, 13:21
@gbuescher

selbstbehalt ist mind 900 Euro.. von dem Geld muss er Miete und Leben

gbuescher 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 13:38
@MutterBeimer79

Aber es gilt folgendes:

Eine Kürzung des Selbstbehalts kommt wegen ersparter Aufwendungen in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem (neuen) Ehepartner oder Partner zusammenlebt. Durch die gemeinsame Haushaltsführung mit diesem Partner erspart er Aufwendungen, die er hätte, würde er alleine wohnen und wirtschaften. Erst recht gilt dies, wenn der Unterhaltspflichtige mietfrei bei dem neuen Partner wohnt. Dies kann zu einer Reduzierung des Selbstbehalts um 25% führen.

Er ist nicht erwerbstätig deshalb 25% Abzug also ca. 580 EUR Selbstbehalt

Lucas  09.10.2010, 13:49
@gbuescher

Soweit ich lese, ist das eine KANN- Regelung. Von "mietfreien Wohnen" ist in der Frage auch nicht die Rede.

gbuescher 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 13:55
@Lucas

KANN-Regelung, sowohl wenn der Unterhaltspflichtige mit einem (neuen) Ehepartner oder Partner zusammenlebt ODER mietfrei bei dem neuen Partner wohnt.

Diese KANN-Regelung wurde beim Ex bereits angewandt, schwarz auf weiss. D.h. 580 EUR Selbstbehalt wurden Ihm zugestanden.

YJYjY  09.10.2010, 14:14
@gbuescher

Also in diesem Fall gibt er an 300 EUR Miete zu zahlen. Und eine Kann-Bestimmung heißt nicht das sie bei jedem Anwendung findet - da entscheidet der Einzelfall!

gbuescher 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 14:29
@YJYjY

Aber wenn Ihm schwarz auf weiss schon eine Betrag von nur 580 EUR als Selbstbehalt zugestanden werden, könnte er doch 220 EUR monatlich zahlen, da mind. 800 EUR Einkommen hat. Da kann man doch nicht sagen, dass man keinen Unterhalt zahlen kann und dann sich noch beschweren, dass man ein Auto mit 350 EUR monatlich abzuzahlen hat.

Hätte er das Auto nicht, könnte er locker zahlen und hat sogar noch mehr über.

Das Problem wird zum Beispiel auch folgendes sein:

Der Staat tritt in Vorleistung (Unterhaltsvorschuss) und will das Geld auch irgendwie wiederhaben.

D.h. er kann das Auto gerne noch lustig abzahlen. Irgendwann ist es abbezahlt und es gehört ihm und der Staat wird es pfänden (Zwangsvollstreckung)

Also vom finanziellen kein Unterschied, ob er jetzt bezahlt oder später

Bereits jetzt wird Ihm ein Teil seiner Rente einbehalten.

1.) Seine derzeitige Lebensgefährtin ist nicht für seine Unterhaltszahlungen verantwortlich. 2.) Die Miete, die er zahlt, wird in der Regel nicht abzüglich berücksichtigt (d.h. er muss sie vom Selbstbehalt aufbringen) 3.) Ratenkredite können unter Umtsänden berücksichtigt werden (es komtt darauf an, wann der Kreditvertarg geschlossen wurde, nicht darauf, was er mit dem Geld gemacht hat).

gbuescher 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 13:33

"Seine derzeitige Lebensgefährtin ist nicht für seine Unterhaltszahlungen verantwortlich"

Das ist Klasse! Wenn seine EX auf Grund dessen nun Hartz IV beantragen müsste, würde das Gehalt ihres jetzigen Lebensgefährten jedoch berücksichtigt.

Lucas  09.10.2010, 13:36
@gbuescher

Die Gesetze sind nicht von mir.

MutterBeimer79  09.10.2010, 13:45
@Lucas

Ihr Unterhalt ist auf die Kinder irrelevant, doch ist sie ihrem LG Unterhaltspflichtig, Eheähnliche Gemeinschaft, somit verringern sich seine Ausgaben und sein Selbstbehalt

Lucas  09.10.2010, 13:52
@MutterBeimer79

Der Unterhaltsanspruch des LG müsste aber erst einmal festgestellt werden. Er lebt nicht von Sozialleistungen sondern erhält Rente. Und da, wo kein Unterhalt eingefordert wird (also zwischen Vater und jetziger LG) da fließt auch keiner.

gbuescher 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 14:23
@Lucas

EIne Erberbsunfähigkeitsrente ist doch eine Sozialleistung, oder etwa nicht ?

Lucas  09.10.2010, 14:38
@gbuescher

Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine Versicherungsleitsung, keine Sozialleistung. Jemand, der keine Beiträge eingezahlt hat (derzeit gilt, glaube ich, in den letzten 5 Jahren vor Beantragung mindestens 36 Monate Beitragspflicht), erhält auch keine. Unabhängig davon kann man aber zur EU-Rente Sozialleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Grundsicherung)

Ein Auto darf sein... warum nicht?!? er lebt nicht von Harz...und ein Auto kann man schnell umschreiben

und bei 800 Euro Einkommen muss er nicht zahlen.. er kann nichtmal mindestunterhalt zahlen...

er liegt mit seinem Einkommen sogar unter seinem Selbstbehalt von 900 Euro.. man kann nichtmal was bei ihm Pfänden

Lucas  09.10.2010, 13:22

Auto und Hartz schließen sich nicht aus.

MutterBeimer79  09.10.2010, 13:24
@Lucas

wenn das Auto über 7000 Euro Wert hätte.... scheint ein neuwagen zu sein, oder Jahreswagen bei der Kredithöhe

Lucas  09.10.2010, 13:33
@MutterBeimer79

Von der Kreditrate auf die Kredithöhe zu schließen ist unmöglich, wenn man Laufzeit und Zinssatz nicht kennt.

MutterBeimer79  09.10.2010, 13:36
@Lucas

les mal genau!! Auto ist irrelevant, er hat KEIN HARZ!! somit kann er 100 Autos haben... ohne das es ihm jemand nehmen kann

Lucas  09.10.2010, 13:40
@MutterBeimer79

Das ist schon klar. Mein erster Kommentar galt dem Teil Deiner Antwort: "Ein Auto darf sein...warum nicht?!? er lebt nicht von Hartz..."

MutterBeimer79  09.10.2010, 13:41
@Lucas

genau... als Harzler hätte er es schwer, nicht arbeiten und Auto