Räumungsklage Hauskauf?

5 Antworten

In jedem Fall verhält sich Familie A relativ arschig. Vertrag ist Vertrag. Das sich alles verzögert ist ja nicht das Problem von Familie B. Die Räumungsklage sollte relativ schnell durch gehen. Die Kosten für das Verfahren sind von Familie A zu tragen. Dürfte im oberen dreistelligen Bereich liegen. Zusätzlich die Kosten für Unterbringung der Sachen und ein Hotelzimmer, Kostenpunkt hierbei mehrere Tausend Euro. 

Wenn ich Familie B wäre, würde ich Familie A zusätzlich auf Schadensersatz verklagen. Da mir dadurch enorm viel Arbeit entsteht, ich das Umzugsunternehmen neu bestellen muss etc, ... grob geschätzt, ... alles zusammen sollte Familie A wohl 10-25.000€ kosten. Je nach Schadensersatzansprüche. 


Ach ja, die Kosten fallen natürlich auch dann an, wenn Familie A den Arsch nach einigen Wochen alleine hoch bekommt und auszieht. Familie B hat ja trotzdem die Probleme.

Mataza 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 17:09

Naja Familie A macht das ja nicht um B zu ärgern den tut die Familie B selbst leid die würden gerne raus wissen nun nur nicht wohin umzugsunternehmen steht bereit und wartet drauf das sie ins neues Haus reinkönnen

verreisterNutzer  01.10.2016, 17:22
@Mataza

Naja nur haben Familie A und B einen gültigen Vertrag. Wenn Familie A Probleme hat, dass ist das eben Families A Angelegenheit. Soll Familie A ihre Sachen einlagern und sich ein Hotel nehmen oder zu Freunden ziehen, ... dann kann Familie B in das Haus ziehen, wie vertraglich geregelt. 

Ich mein, ich kann dir auch ins Bein schießen und mich dann für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, ... wärst du damit einverstanden? Wage ich zu bezweifeln. 

Also wie gesagt an Stelle von Familie B würde ich zusätzlich auf Schadensersatz klagen, wenn man jetzt schon eine Räumung anstrebt dann ist das naheliegend. Familie A könnte Familie B vorab evtl. eine Zahlung i.H.v. 10.000€ anbieten. Evtl. lässt sich Familie B ja drauf ein. 

kabbes69  01.10.2016, 19:35
@Mataza

@ Mataza: Vielleicht bekommst du bessere Antworten, wenn du mal euer  Problem mit der Bank erläuterst bzw warum ihr noch nicht ins neue Haus könnt.  Was ist mit dem neuen Haus, woran scheitert euer Umzug?

Bis die Räumungsklage durch ist vergehen mindestens 4 Monate.

Allerdings muss Familie A die kompletten Kosten erstatten, wenn sie bis zum eigentlichen Termin nicht ausgezogen sind.

Das geht schnell in die Tausende, wenn man für Anwalt und Gericht-kosten und das Hotel der anderen zahlen muss.

Mataza 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 16:49

Auch wenn die neuen Besitzter schon im grundbuch stehen und so ?

Rockuser  01.10.2016, 16:50
@Mataza

Ja, logisch. Oder hast Du ein Recht, das Haus zu beschlagnahmen?

Ihr habt Verträge, an die müssen sich beide Seiten halten.

Wenn Familie A das Haus nicht zum vertraglich vereinbarten Termin an den Käufer, Familie B, übergeben kann, dann muß Familie A der Käuferin, Familie B, alle Schäden erstatten, die durch die Vertragsverletzung (nicht eingehaltener Übergabetermin) verursacht wurden.

Das können Mietzahlungen der Familie B sein für die bis dahin bewohnte Mietswohnung. Wenn diese geräumt werden mußte, weil die Wohnung der Familie B bereits an neue Mieter weitervermietet war und Familie B somit in ein Hotel ziehen mußte, dann gehören auch die Hotelkosten zum Schadenersatz. Ebenfalls Kosten für die Einlagung von Möbeln und allen Hausratsgegenständen, Transportkosten zum/vom Lager und alle anderen Kosten, die in kausalem Zusammenhang damit stehen, dass Familie B nicht in ihr neues Domizil einziehen konnte - verursacht von Familie A.

Familie B ist gehalten, darauf zu achten, dass die Kosten angemessen sind. Beispielsweise werden im Normalfall sicherlich keine Hotelkosten von 5*-Hotels übernommen, sondern nur Durchschnittskosten. Fernerhin muss Familie B jeden als Schadensersatz geltend gemachten Cent durch Rechnungen, Quittungen usw. belegen können. Sonst würde kein Gericht die Kosten anerkennen.

Eine Räumungsklage kann viele Monate, machmal sogar 1 Jahr oder mehr dauern. Das hängt davon ab, ob gegen Gerichtsurteile Rechtsmittel (Berufung, Revision) eingelegt werden oder nicht. In solchen Fällen wird der Fall an die nächsthöhrere Gerichtsinstanz verwiesen, die den Fall bzw. die juristischen Aspekte noch einmal überprüft und ein neues Urteil fällt. Wenn ihr Pech habt, kann die Angelegenheit bis zum Bundesgerichtshof gehen. Dann dauert es mehrere Jahre. Allerdings ist das in eurem Falle mehr als unwahrscheinlich. Dennoch kann keine genaue Angabe über den Zeitfaktor gemacht werden. Die Prozessdauer hängt auch zum Teil davon ab, wie beschäftigt die angerufenen Gerichte sind.

Auch die Kosten für das Gerichtsverfahren können nicht annähernd geschätzt werden. Sie hängen vom Streitwert ab. Der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt und bemißt sich meistens an dem eingeklagten Schadensersatzbetrag. Die Verfahrenskosten (Rechtsanwaltsgebühren, Zeugen und Sachverständige und Gerichtskosten) bezahlt derjenige, der den Prozess verloren hat.

Ein Gerichtsverfahren kann also langwierig, teuer und auch sehr nervenaufreibend werden.

An der Stelle ist es für alle Beteiligten das Beste, den Ball flach zu halten. Mit Klagen würde ich äußerst sparsam umgehen. Die Stimmung zwischen den Vertagsparteien wird dadurch nicht besser und es geht hier um das Wohnen in der eigenen Immobilie. Wenn A das Haus nicht übergeben "kann" weil der ursprüngliche Umzugsplan nicht klappt, sind zwei Lösungen sinnvoll.

1. A findet  eine Zwischenlösung. Z. B. bei Verwandten oder Freunden unterkommen und den Hausrat einlagern lassen.

2. B findet eine  Zwischelösung und lässt sich von A die Kosten erstatten.

Eine Räumungsklage ist nicht erforderlich. Ausreichend ist hier wegen der Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung der notariellen Urkunde.
Damit dann zum Gerichtsvollzieher, wenn der Zeit hat, kann die Räumung am nächsten Tag sein.
Allerdings ist Vorkasse erforderlich, das Geld kann man den zu Räumenden gegen rechnen.