Quittung bei Privatkauf?

3 Antworten

Da hier kein Vorgang vorliegt, der zum Vorsteuerabzug berechtigen würde, sind grundsätzlich keine besonderen Vorschriften zu beachten; es reicht eine Quittung aus; auf der Quittung sollten Artikel, Name, Anschrift sowie ggf. Steuer-ID des Verkäufers stehen.

Ahdiens 
Beitragsersteller
 07.12.2019, 12:10

Hallo Arthur, gibt es einen Maximalbetrag für eine Quittung? Ich habe 350€ bezahlt.

DerSchopenhauer  07.12.2019, 23:04

was willst du absetzen? die Mwst - ein Privatverkäufer darf diese gar nicht ausweisen. Absetzen im Sinne der AFA geht.

Ahdiens 
Beitragsersteller
 07.12.2019, 12:13

Der Verkäufer hat keine MwSt ausgewiesen. Ich wollte eigentlich nur die Anschaffungskosten als Ausgabe für das zvE gegenrechnen.

Die Quittung ist ausreichend.