PVC Boden in Mietwohnung auf eigene Kosten erneuern?

13 Antworten

Die Frage ist, ob der Zustand des Bodens ein Mangel ist, der den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt? Wenn ja, ist der Vermieter davon in Kenntnis zu setzen ( § 536c BGB . ) - was Ihr ja gemacht habt. Der VM ist verpflichtet, den Mangel zu beheben, damit der vertragsgemäße Gebrauch wieder hergestellt ist. Andernfalls könnte der M das Recht zur Kürzung des Mietzins ( § 536 BGB) haben (Zitate aus Juraforum). Ich würde noch einmal in einem Schreiben neben der Beschreibung des Zustandes des Bodens die mündliche Zusage hervorheben und einen Termin zwecks Besichtigung durch den VM fordern. Bei Nichtreagieren Mietkürzung ankündigen..

Makkaroniful 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 13:48

Naja was heißt vertragsmäßigen Gebrauch beeinträchtigen?! Das Problem ist das man ihn gar nicht richtig sauber bekommt, viele Fettflecken, und in der Mitte des Raumer ist quasi die "Naht" wo 2 Pcv Hälften aufeinander treffen und die sind überhaupt nicht fixiert und reißen ein. Was natürlich schon vorher war. Man nicht Barfuss oder auf Socken in die Küche gehen ohne sich zu eckeln. Grauer PVC Boden mit Blau-Grün-Pinken Glitzer Punkten drin xD

Wenn nichts im Mietvertrag steht bezüglich des Bodens steht,zahlen Sie.

Sollte da etwas stehen,zahlen Sie leider auch,weil Du den Vermieter vor Einzug auf den Zustand des Bodens hättest hinweisen müssen.

  • Sie können ja mal den Vermieter anrufen und höflich fragen!
Makkaroniful 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 13:50

Ich habe den Vermieter angerufen und höflich gefragt! Ich hab sogar gefragt ob man sich da entgegen kommen könnte! Da man uns gesagt hatte das wir uns melden sollen wenn was ist, da es beim Einzug so kompliziert und kurzfristig war :/

Wenn die Küche laut Mietvertrag keinen PVC-Boden enthält hat ihn wohl der Vormieter verlegt und du hast ihn übernommen. Dann hat der Vermieter damit nichts am Hut.

Grundsätzlich hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Ergo ist der Belag dann auszutauschen (vorausgesetzt er gehört zur Mietsache und stammt nicht vom Vormieter) wenn er diese Eigenschaft nicht mehr hat und das auf Kosten des Vermieters. Eine Mietminderung sehe ich in diesem Fall als nicht gangbar, da Zustand bei Einzug bekannt war und vermutlich nicht beanstandet wurde (s. Übergabeprotokoll). Auf Mangelbeseitigung / Instandsetzung hat der Mieter trotzdem Anspruch. Kleinere Flecken als Gebrauchsspuren wären ja evtl. hinzunehmen, aber dann noch Risse ... . Ich empfehle nochmals schriftliche Mangelanzeige mit Fristsetzung (4 Wochen - Datum einsetzen - ) und Ankündigung einer Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) bei Verzug und Aufrechnung der Kosten ab übernächstem Monat mit der fälligen Mietzahlung. Anzuraten wäre die Hilfe des örtl. Mietervereins, Mitgliedschaft vorausgesetzt (ca. 65 Euro incl. RSV / a).

das ist schlecht für Dich.Alle Beanstandungen einer Wohnung beim Einzug sollten schriftlich festgehalten werden.Mit einer mündlichen Zusage kannst Du gar nichts anfangen,wie Du jetzt auch selber merkst.Also werden die Kosten auf wohl von Dir getragen werden müssen.Leider.LG