Neueinzug/Rechte auf neuen Bodenbelag?
Hallo Leute, kurz und knapp: Vor 1 Monat wurde mir seitens Vermieter versichert, dass der PVC Boden in der neuen Mietwohnung ausgetauscht wird. Heute am Tag der Vorabnahme mit dem Hausmeister, wird mir gesagt, dass nur Flur und Küche einen neuen Boden bekommen und der Rest bleibt. 1. Der Boden ist in allen Räumen deutlich abgenutzt und sicher älter als 10 Jahre. 2. Wie sieht das denn aus ? 2 Räume schön neu und der Rest in anderem Muster und rissig..
Kann ich irgendwas dagegen machen ? (Bin froh dass noch kein MV unterschrieben ist aber die alte Wohnung ist gekündigt..)
Danke im voraus
6 Antworten
Bitte den Vermieter den Bodenbelag rauszunehmen und schriftlich gestzuhalten, das du folgende Räume ohne Bodembelag bezogen hast....
Dann legst du was eigenes rein.
Oder du legst auf den vorhandenen Bodenbelag was neues rauf. Da es ja PVC ist sollte das ohne Probleme gehen.
Vielleicht solltest du zunächst den Mietvertrag unterschreiben, bevor sich der Vermieter weigert an dich zu vermieten. Zwar kannst du eventuell auf vorherige Zustimmung klagen. Verträge sind nicht zwingend an die Schriftform gebunden. Bis über dein Miet- und Wohnrecht entschieden wurde, braucht der Vermieter dich aber nicht in die Wohnung lassen. Ein Rechtsstreit ist mit erheblichen Kosten verbunden. Nach dem Mietstreit, folgen das die Schadenersatz-KLagen. Alles in alem wäre ein unterschriebener Mietvertrag schon besser.
Tipp: Beim Bodenbelag geht es nicht um den eigenen Geschack!
Wie sieht das denn aus ? 2 Räume schön neu und der Rest in anderem Muster
Du solltest ausschließlich den Zustand bemängeln. Unter welchen Voraussetzungen ein neuer Bodenbelag realistisch ist findest du hier:
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/bodenbelag.html
Viel Erfolg !!
Du kannst dir auf eigene Kosten einen neuen Belag reinlegen. Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet.
Noch kein Mietvertrag unterschrieben?
Dann vereinbare doch mit dem Vermieter, dass er überall neue Böden verlegt. Oder dass er zwar keine neuen Böden verlegt und dass Du selbst das machen kannst (evtl. auch Art und Qualität festlegen), bzw. in Auftrag geben kannst. Dafür vielleicht eine etwas geringere Miete.
Wenn der Vermieter nicht mitspielt und das ein K.O.-Kriterium für Dich ist, such Dir doch gleich eine andere Wohnung.
Du mietest in dem Zustand, wie besichtigt und ggf. wie schriftlich vereinbart, nicht aber zu den Konditionen, die der Hausmeister vorgibt.
Bis auf das das im Übergabeprotokoll festgehalten wird, hast Du keine weiteren Rechte!
Doch, Du hast das Recht, den MV nicht zu unterschreiben und nicht einzuziehen! 😎