Gewerbeschein für private Bar?
Hallo, ich kenne jemanden, der in einem alten Stall auf den Privatgelände eine Bar eingebaut hat. Dort verkauft er mit Freunden an Freunde alkoholische Getränke und verlangt dafür ein bisschen Geld (leicht über den eigenen Kosten). Muss er hierzu ein Gewetbe anmelden und braucht er einen Gewerbeschein, etc.? Danke für die Antworten
5 Antworten
Es ist rechtlich völlig unbedeutend, ob man seine Gewinne an Freunden oder Fremden macht !
Sobald man wiederholt Getränke mit Gewinn verkauft, muss man dies beim Gewerbeamt anmelden (Gewerbeschein). Wenn man alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr (heißt: sie werden dort getrunken) mit Gewinn anbietet, braucht man neben der Gewerbeanmeldung sogar eine Gaststättenerlaubnis !
Nur wenn man die Getränke zum Selbstkostenpreis abgibt, braucht man nix, weil es kein Gewerbe ist !
Ob zu der Bar nur Freunde oder Vereinsmitglieder Zutritt haben, ist egal. Sobald beim Betrieber etwas Gewinn "hängen bleiben soll", ist es Gewerbe.
Sobald er nciht nur an persönliche Freunde (geschlossene Gesellschaft) etwas verkauft, muss er Vorschriften einhalten.
Wenn also ein fremder Dritter dorthin kann und ein Bier trinken, dann braucht er:
Gewerbeschein
ggf. Schankerlaubnis
Falsch, die Unternehmereigenschaft bezüüglich der Umsatzsteuer stellt auf eine Absicht zur Erzielung von Einnahmen auf selbständiger Basis ab. Der Wille einen Gewinn zu erzielen ist nciht nötig. Und beim Gewerbe ist entscheidend, ob ich mich mit meiner Leistung nach aussen wende. , also nicht für einen geschlossenen Kreis von Personen täig werde.
Ein VErein/Club, kannLeistungen an seine Mitglieder abgeben udn dabei schon den Willen haben gewinn zu erzielen. Das ist dann eine Steuerproblem, aber er braucht keine Gewerbeanmelduung.
Unternehmereigenschaft bezüüglich der Umsatzsteuer
Es war nach der Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung gefraht, nicht nach Umsatzsteuer...
beim Gewerbe ist entscheidend, ob ich mich mit meiner Leistung nach aussen wende
Völlig falsch !
Ein VErein/Club, kannLeistungen an seine Mitglieder abgeben udn dabei schon den Willen haben gewinn zu erzielen. Das ist dann eine Steuerproblem, aber er braucht keine Gewerbeanmelduung.
Dieser Aussage steht die über Jahrzehnte gängige Rechtsprechung zur Gewerbeanmeldung und Erlaubnispflicht für Vereinsgaststätten entgegen... Mag sein, dass deine Kenntnisse aus dem Steuerbereich stammen. Die sind aber nicht auf das Gewerberecht übertragbar.
Also eines weiß ich mit Sicherheit. Hier in Berlin würde das Ordnungsamt irgendwann vor der Tür stehen und nach der Gewerbeanmeldung fragen.
Steuern zahlen muss er auf jeden Fall.
Ich halte Ihre Ansicht für gefährlich, denn die Abgabe von Alkohol ist erlaubnispflichtig. Wenn das Ordnungsamt zur Überzeugung gelangt, dass es ein Gewerbebetrieb ist, auch wenn der der Betreiber nur seine Kosten herein haben will, kann es Probleme geben.
würde das Ordnungsamt irgendwann vor der Tür stehen und nach der Gewerbeanmeldung fragen.
Na sicher ! Habe ich doch nie bestritten.
die Abgabe von Alkohol ist erlaubnispflichtig.
- Die Abgabe an Kinder und Jugendliche ist verboten.
- Der Verkauf an Erwachsene ist nicht erlaubnispflichtig, sondern nur anzeigepflichtig (Gewerbeanzeige).
- Erlaubnispflichtig ist nur der Verkauf von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr (vor Ort).
Wenn das Ordnungsamt zur Überzeugung gelangt, dass es ein Gewerbebetrieb ist, auch wenn der der Betreiber nur seine Kosten herein haben will, kann es Probleme geben.
Natürlich gibt es Probleme ! Das Ordnungsamt wird einen gewerblichen Betrieb unterstellen, wenn die Preise über dem Selbstkostenpreis liegen oder wenn Eintrittsgeld erhoben wird.
Ich halte Ihre Ansicht für gefährlich
??? Ich vertrete hier doch die ganze Zeit die Linie, dass die vom Fragenden beschriebene Bar ein Gewerbe darstellt. Und dafür bedarf es mindestens einer Gewerbeanmeldung (ohne Alkohol), wenn nicht sogar einer Gaststättenerlaubnis (mit Alkohol). Und das völlig unabhängig, ob nun Freunde oder Fremde bewirtet werden !!!
Wenn es nur freunde sind dann nicht?
ich vermute mal das er auch die freunde der freunde bedienen würde wenn sie welche mit bringen. dann müsste er nicht nur ein gewerbe anmelden, sondern auch ne schanklizenz oder erlaubniss (oder wie der wisch heisst)
wie das mit dem gesundheitszeugniss aussieht bei bas aussieht weiss ich nicht, aber wen er das mit lebensmittel macht würde er es brauchen
Und wenn er nur freunde bedienen würde?
kann man das als beteiligung an unkosten auslegen. wenn er einkleinen gewinn macht kann er sagen das die bar geld gekostet hat
Nein
nein ?
Es ist gewerberechtlich egal, ob man sein Geld an Freunden oder Fremden verdient. Es zählt nur die Gewinnerzielungsabsicht. Und die ist gegeben, sobald die Getränke für mehr als Selbstkostenpreis angeboten werden. Die Refinanzierung der Bar gilt nicht.
Eigentlich müsste er eine Genehmigung haben und auch Steuern zahlen. Aber - wo kein Kläger, da kein Richter.
Auch wenn alles privat abläuft? Da müsste ja jeder ein gewerbe anmelden wer eine flasche bier an einen freund für 1€ verkauft? Das ist ja auch privat, gewinnerzielend, selbstständig und verkauf von alkoholika
Wenn du das wiederholt machst, ist das nicht privat, sondern gewerblich ! Egal ob Kumpel oder nicht.
Die Antwort ist leider auch falsch, weil es nicht an den "Freunden" oder "Fremden" liegt, sondern an der Gewinnerzielungsabsicht !