Darf ein Flüchtling ein Gewerbe anmelden?
Hallo, darf ein Flüchtling ein Gewerbe anmmelden? Ich habe einen Flüchtling gesehen mit einem Gewerbeschein und sein Asylverfahren läuft noch. Er hat eine Gestattung
wie kann das sein? Anscheinend ist das mittlerweile möglich?
6 Antworten
Bei einem Gewerbeanzeigeverfahren wird der Aufenthaltsstatus nicht geprüft, weil das kein Gewerberecht ist. Allerdings informiert das Gewerbeamt die Ausländerbehörde, die dann prüft, ob die gewerbliche Tätigkeit gestattet ist oder nicht.
Nein, die Ausländerbehörde entscheidet, ob er überhaupt eine selbständige Tätigkeit ausüben darf.
Wenn er Maler angemeldet hat, wird ihm noch die Handwerkskammer auf den Pelz rücken.
Mittlerweile warten viele seit 5 Jahren auf eine Entscheidung. Willst du die auf Dauer weiter durchfüttern?
Ich finde das gut, wenn die Leute hier arbeiten!!!
Asylbewerber können schon nach drei Monaten, nachdem der Asylantrag gestellt wurde, eine Arbeitserlaubnis bekommen. Dabei muss der Antrag noch nicht durch sein. Zwar gibt es Ausnahmen, dass bestimmte Asylbewerber keine Arbeitserlaubnis bekommen, weil von vorne herein anzunehmen ist, dass der Antrag abgelehnt werden wird, zum Beispiel, weil ihre Heimat als sicher eingestuft wird.
Eine Zeit lang gab es eine Vorrangprüfung, das hieß, dass man versuchen musste, zuerst einen Deutschen oder EU-Bürger einzustellen. Erst wenn das nicht klappte, durfte ein Asylbewerber eingestellt werden. Diese Regelung wurde dann ausgesetzt, danach ganz abgeschafft.
Sehr viele Asylbewerber bekommen doch nur einen Subsidiären Schutz aus humanitären Gründen, der alle drei Jahre überprüft wird. Denn ein Krieg ist KEIN Asylgrund.
Wer also sagt "Was will der überhaupt hier, in seinem Land herrscht kein Krieg", hat KEINE Ahnung vom Asylrecht.
Man ist ja auch immer sehr schnell mit einer Vorverurteilung dabei und sieht in den Asylbewerbern nur "Wirtschaftsflüchtlinge", ohne über die politische Lage in deren Herkunftsländern Bescheid zu wissen!
Wenn es zum Beispiel in den 70ern jemand schaffte, aus der ehemaligen DDR zu fliehen, was klar, dass das wegen des Unrechtsregimes dort passierte. (Es gab dort ja auch keinen Bürgerkrieg!)
Kommt drauf an wie lange ihm der Aufenthalt gestattet wird und ob eine Arbeitserlaubnis vorliegt. Dann sollte das kein Problem darstellen.
was nun Flüchtling oder läuft das Asylverfahren noch? Wenn er Flüchtling ist, warum dann noch ein Asylverfahren, dann hat er ja schon ein Aufenthaltsrecht?
Bevor jemand ein Aufenthaltsrecht bekommt steht meistens im Ausweis drinnen, dass er eine Arbeit aufnehmen darf, jedoch nicht als Selbstständiger.
Es ist anzunehmen, dass er eine Anerkennung bekommen könnte, sonst hättet er diese Genehmigung nicht bekommen.
Ist Dir zufällig bekannt, aus welchem Land er stammt?
Mir stellt sich aber die Frage, warum Dich das überhaupt beschäftigt.
Sei doch froh, dass Asylbewerber auf diese Weise Geld verdienen und finanziell nicht mehr auf Kosten des Staates leben.
Kann es sein, dass hier wiedermal nur Neid dahinter steckt? Oder vor was hast Du Angst?
Sei doch froh, dass Asylbewerber auf diese Weise Geld verdienen und finanziell nicht mehr auf Kosten des Staates leben.
^^
Das heißt, ob derjenige Maler werden kann oder nicht? Was wäre wenn er schon Gemüse und Obst käuft?