Wiedereinstellung in alter Firma mit befristetem Vertrag

7 Antworten

grundsätzlich gilt: wenn mit dem arbeitnehmer bereits zuvor (egal wann) ein arbeitsverhältnis bestand oder insgesamt mehr als 2 jahre andauerte, bedarf die befristung eines sachlichen grundes (schwangeschaftsvertretung o.ä.). ob ein sachlicher grund vorliegt, bleibt im einzelfall zu prüfen. sprich: die zitterpartie geht weiter. frühestens wenn der neue vertrag unterschrieben kann, sollte der arbeitnehmer daran denken, die befristung gerichtlich zu überprüfen.

Da hat der Betriebsrat vollkommen Recht.

Wenn bereits bei einer Wiedereinstellung vorher ein Arbeitsverhältnis bestanden hat ist eine nochmalige Befristung nicht möglich.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Das kann man auch unter

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf

siehe unter § 14 Abs. 2

Was soll daran nicht ok sein,ist halt befristet auf 6 Monate .Ich arbeite seit 10 Jahren nur mit befristeten Arbeitsverträgen.Allerdings mußt Du Dich 3 Monate vor Ende beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden .

Zander1961  12.12.2009, 13:16

Sorry.

Aber das stimmt nicht was du da sagst.

Chianti  12.12.2009, 13:44
@Zander1961

ach nein? na dann schieß mal los mit deinem halbwissen!!!!!

Zander1961  12.12.2009, 14:10
@Chianti

Ich habe nicht dir sondern sondern buech2 geantwortet :-)

Chianti  12.12.2009, 13:05

dann scheinen beide, also sowohl dein arbeitgeber als auch du, recht wenig ahnung vom betriebsverfassungsgesetz zu haben

Wenn das die Aussage des Betriebsrates ist, dann können die das auch rechtlich untermauern. Wenn ds so ist kannst Du ja mit deren Hilfe gegen den befristeten Arbeitsvertrag klagen. Nur was soll das bringen? Eine langfristige Einstellung sicher nicht! Zumal ich mir nicht vorstellen kann, was gegen einen brfristeten Arbeitsvertrag rechtlich spricht?

Das kommt darauf an ob aus welchem Grund die Befristung erfolgt. Eine Wiedereinstellung mit einer zweckgebundenen Befristung ist zulässig.

Eine Wiedereinstellung mit einer zeitlichen Befristung ist ohne einen Sachgrund gemäß §14 Absatz 2 TzBfG nicht zulässig.

Wenn der Arbeitgeber Sie zeitlich befristet einstellt und der Betriebsrat zustimmt können Sie Ihren befristeten Arbeitsvertrag durch ein Arbeitsgericht entfristen lassen. Sie sind dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Hier eine sehr gute Seite zum Thema. http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Befristung.html

Peter Kleinsorge