Probezeit bei a1 mit 17 und auto mit 18?

2 Antworten

Hallo StoneyJohn,

bezüglich Deiner Frage sagt das Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

§ 2a StVG - Fahrerlaubnis auf Probe

(1) Bei erstmaligem Erwerb EINER Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Die Probezeit beginnt also mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis. Sie beginnt nicht mit jeder neuen Fahrerlaubnis neu von vorne zu laufen, sondern sie beginnt zu laufen, sobald irgendeine Fahrerlaubnis erworben wurde.

In Deinem Fall begann Deine Probezeit mit dem Erwerb der Klasse A1 im September 2015 und endet folglich im September 2017.

Für Deine Frage unwichtig, aber für Dich zur Kenntnis. Das Gesetz sieht nur für folgende Fahrerlaubnisklassen keine Probezeit vor:

§ 32 FeV - Ausnahmen von der Probezeit

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

Den folgenden Text, den Du zum Beitrag von kugeldusch gepostet hast kannst Du vergessen:

Wer innerhalb der 2 Jahre Probezeit die Fahrerlaubnis unterschiedlicher Klassen erwirbt, bekommt die jeweilige Probezeit angerechnet. Beim Führerschein mit 17 gilt dies nicht. Wer bereits ein Jahr zuvor Motorrad gefahren ist, hat anschließend trotzdem noch 2 Jahre Probezeit für den Pkw-Führerschein.

Dieser Beitrag ist schlichtweg Unsinn.

Es gibt keine jeweilige Probezeit, sondern es gibt nur die (eine) Probezeit, die wie gesagt mit dem Erwerb irgendeiner Fahrerlaubnis (mit Ausnahme der Klassen AM, L und T) beginnt.

Schöne Grüße
TheGrow

StoneyJohn 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 10:28

Wie gesagt verwirrte mich der letzte satz diesen Absatzes aus dem bussgeldkatalog.

Wer innerhalb der 2 Jahre Probezeit die Fahrerlaubnis unterschiedlicher Klassen erwirbt, bekommt die jeweilige Probezeit angerechnet. Beim Führerschein mit 17 gilt dies nicht. Wer bereits ein Jahr zuvor Motorrad gefahren ist, hat anschließend trotzdem noch 2 Jahre Probezeit für den Pkw-Führerschein.

Daraus interpretierte ich das oben aufgeführte und war mir nicht mehr 100 % sicher.

StoneyJohn 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 10:30
@StoneyJohn

Das steht nähmlich wirklich so drin siehe bussgeldkatalog-mpu.de

Crack  30.07.2017, 11:25
@StoneyJohn

Auf "bussgeldkatalog-mpu" wird so Manches geschrieben das verwirrend oder sogar falsch ist, darauf musst Du nichts geben.

StoneyJohn 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 11:56
@Crack

Gut ^^ Danke

TheGrow  30.07.2017, 11:57
@StoneyJohn

Manchmal ist ein Blick in das Impressum ganz hilfreich.

Laut Impressum ist der Betreiber und Verantwortliche von www.bussgeldkatalog-mpu.de ein namhafter Reifenhersteller.

Hier sollte man sich Fragen, wieviel Fachwissen im Bezug auf das Fahrerlaubnisrecht bzw. das auf Bußgeldverfahren ein Reifenhersteller hat.

Ohne dem Seitenbetreiber nahe treten zu wollen:

Viele Beiträge sind schlichtweg unzutreffend, was meines persönlichen Erachtens davon zeugt, dass es dem Verantwortlichen an dem nötigen Fachwissen zum Betreiben solch einer Seite fehlt. Aber diesbezüglich muss sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Fakt ist aber das was Du da von der Seite angeführt hast ist schlichtweg falsch und widerspricht dem Gesetzen

19Michael69  31.07.2017, 03:06
@TheGrow

Lustig ist, dass dort unter der falschen Aussage im nächsten Punkt folgendes steht:

Für alle anderen Führerscheinklassen gelten 2 Jahre Probe. Und zwar ab dem Tag des erstmaligen Erwerbs einer Fahrerlaubnis. Wer seinen Führerschein Klasse A1 mit 16 macht und mit 17 die Klasse B, der hat insgesamt nur Probezeit bis 18 Jahre.

Seltsam, seltsam ...

Gruß Michael

Deine Probezeit fängt mit deinem ersten Führerschein an und hört dann nach 2 Jahren auf, also hört deine, ohne Verlängerung, 2017 auf.

Trotzdem sollte man dran denken, dass man erst mit 21 die 0,5 Promillegrenze hat.

StoneyJohn 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 04:36

Naja eig nie mit alkoholeinfluss fahren :P 

Dank dir 

Mich hat irgendwie dieser Abschnitt verwirrt.


Wer innerhalb der 2 Jahre Probezeit die Fahrerlaubnis unterschiedlicher Klassen erwirbt, bekommt die jeweilige Probezeit angerechnet. Beim Führerschein mit 17 gilt dies nicht. Wer bereits ein Jahr zuvor Motorrad gefahren ist, hat anschließend trotzdem noch 2 Jahre Probezeit für den Pkw-Führerschein.


kugeldusch  30.07.2017, 04:37
@StoneyJohn

Hab ich nur erwähnt, weil mich das etwas verwirrt hatte, als ich meinen Führerschein gemacht hab ^^

Aber ja, ohne Alkohol fährt sichs besser.

StoneyJohn 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 04:39
@StoneyJohn

Also ich versteh da irgendwie wer den a1 mit 17 bekommt und den pkw in den zwei jahren macht muss beim pkw nochmal zweijahre probezeit durchlaufen? Aber kann auch einfach nur zublöd sein ^^

kugeldusch  30.07.2017, 04:40
@StoneyJohn

Ne, du hast nur eine Probezeit und die fängt an, wenn du deinen ersten Führerschein erhältst, der B Führerschein ändert nichts daran. Deine Probezeit endet 2017.

19Michael69  31.07.2017, 03:00
@StoneyJohn

Vergiss, was du da gelesen hast - das ist vollkommener Humbug !!!

Gruß Michael