Zählt das begleitende fahren auch zur probezeit?

3 Antworten

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann dir dein Führerschein ausgehändigt wurde, bzw. welches Datum in deinem Führerschein steht ab wann deine FE gilt.

Dann 2 Jahre dazu. Bsp: Du hast deinen FS am 15.04.2014 erhalten. Dann endet deine Probezeit am 15.04.2016 um 24 Uhr oder eben am 16.04.2016 um 0 Uhr.^^ Der ganze 15.04.2016 läge also noch in deiner Probezeit.


Jap. Die Probezeit beginnt ab dem Zeitpunkt wo du den Führerschein gemacht hast. Dazu zählt auch die Zeit ab 17

fuji415  22.03.2016, 22:47

NEIN ab 18 den der BF17 ist kein Füherschein . 

Pascalundbella 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 19:13

Dankeschön :)

Ganz einfach ja