Zählt das begleitende fahren auch zur probezeit?
Hallo,
habe meinen Führerschein mit 16 gemacht & hab dann das begleitende fahren mit 17 gemacht.
Jetzt mitlerweile bin ich 18 & werde in n' par wochen 19.
bin ich jetzt schon raus aus der Probezeit?
Danke im vorraus.
3 Antworten
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann dir dein Führerschein ausgehändigt wurde, bzw. welches Datum in deinem Führerschein steht ab wann deine FE gilt.
Dann 2 Jahre dazu. Bsp: Du hast deinen FS am 15.04.2014 erhalten. Dann endet deine Probezeit am 15.04.2016 um 24 Uhr oder eben am 16.04.2016 um 0 Uhr.^^ Der ganze 15.04.2016 läge also noch in deiner Probezeit.
Jap. Die Probezeit beginnt ab dem Zeitpunkt wo du den Führerschein gemacht hast. Dazu zählt auch die Zeit ab 17
Lass dich nicht verunsichern, den @Fuji415 antwortet diesbezüglich immer falsch.
Denn:
Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrschueler/begleitetes-fahren-ab-17.html
Unter Punkt 6: Fahrerlaubnis auf Probe
Dankeschön :)
Ganz einfach ja
NEIN ab 18 den der BF17 ist kein Füherschein .