Bong Bong/Alkohol? Autofahren?
Hallo zusammen ich bin 18 und noch in der Probezeit bei fisherman‘s Friend Packungen steht drauf ‚- davon mehrwertige Alkohole : 98,21 g‘ nachdem Konsum dies Pfefferminz Bong bong darf man dann ein Auto steuern ?
7 Antworten
wie die anderen schon gesagt haben. Alkohol ins nicht gleich Alkohol. Es gibt viele Alkohole. Ethanol (Trinkalkohol) ist nur einer davon. Bei dem Alkohol im Fishermans Friend bekommst du keine berauschende Wirkung und ein alkoholtest verläuft immer negativ. keine angst
Wird Alkohol festgestellt bist Du dran und das gilt bis 21 Jahre nicht bis Ende Probezeit .
Viele Fahranfänger sehnen das Ende ihrer Probezeit herbei, bedeutet dies doch, dass einige der strengeren Regeln, die im Regelfall für zwei Jahre gelten, gelockert werden.
Viele rechnen damit, dass mit dem Ende dieses Zeitraums auch die Null-Promille-Grenze nicht mehr für sie gilt und Alkohol am Steuer für Fahrer unter 21 Jahren erlaubt ist.
Dies ist jedoch nicht der Fall.
Den gesetzlichen Rahmen setzt hier § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
Für alle Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer also gänzlich verboten – dies gilt demnach auch für jene, die die Probezeit (im Regelfall zwei Jahre) schon hinter sich gebracht haben.
Ein Alkohol ist eine Verbindung, die eine oder mehrere Hydroxygruppen (Wasserstoff-Sauerstoff-Rest, OH-Gruppe) in ihrer Struktur aufweist. Zahlreiche chemische Verbindungen, die man als Laie so nicht einschätzen würde, sind unter diesem Aspekt als Alkohole zu betrachten, bspw. Vitamin C. Der Trinkalkohol Ethanol besitzt eine OH-Gruppe und ist ein-, nicht mehrwertig.
Die Zuckeraustauschstoffe in Fisherman's sind mehrwertige Alkohole - sie besitzen >1 OH-Gruppen.
Nein, ein Alkoholtest verläuft negativ, da die Stoffwechselprodukte andere sind als beim Genuss von Trinkalkohol. Eine Rauschwirkung tritt nicht ein. Übermäßiger Verzehr kann abführend wirken.
Da ist kein Alkohol sondern Glycerin drin. Davon bekommst du keinen Alkoholpegel. Trotzdem ist Glycerin ein Zuckeralkohol.
Überall ist Alkohol drin, da brauchst du dir keinen Kopf zu machen. Das ist so gering, daß wird nicht nachweisbar sein.