Probearbeiten während Krankschreibung
kann ich während der krankengeldbezuges beibpotenziellen AG Probearbeiten ohne irgendwelchen Bedenken?
2 Antworten
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, weil viele Faktoren eine Rolle spielen: 1. Hat der Fragesteller einen Arbeitsplatz? Gibt es also einen Arbeitgeber, dem das Probearbeiten missfallen könnte? 2. Was ist der Grund für die Krankschreibung? Wenn es sich z.B um einen Beinbruch handelt und der Fragesteller ein Berufskraftfahrer, dann wäre ein Probearbeiten in einem Büro (sitzende Tätigkeit), aus meiner Sicht unproblematisch. 3. Ist der Fragesteller z.B. Aufgrund von Mobbing arbeitsunfähig oder hat seine Arbeitsunfähigkeit sonstwie mit dem derzeitigen Arbeitgeber zu tun, dann könnte so ein Probearbeiten für den Fragesteller eine neue Perspektive bedeuten und wäre wahrscheinlich auch unproblematisch. 4. Soll für das Probearbeiten eine Bezahlung erfolgen? Hier wäre ein unentgeldliches (Tages)praktikum bzw. eine unbezahlte Hospitation unproblematischer. 5. Weiterhin wäre es wichtig zu wissen bzw. abzuklären, inwieweit eine Versicherung für das Probearbeiten (Praktikum o.ä) bestehen würde. Und das Beste kommt zum Schluss: Frag am besten deinen behandelnden Arzt, wie er zu der Problematik steht. Er sollte auf jeden Fall darüber informiert werden, damit er dir den Rücken decken kann, wenn irgendwas schief geht.
Naja eigentlich nicht...lass das nicht deinen aktuellen Arbeitgeber wissen, der könnte dann rechtliche Schritte einleiten...