privatkonto? kann die arbeitsamt oder hartz4 mein privatkonto anschauen?
13 Antworten
Direkten Zugriff auf das Konto hat die ARGE nicht. Sie kann nur die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. Allerdings finden Datenabgleiche mit dem Finanzamt statt. Wenn also zu versteuernde Einkünfte auf das Konto fließen (z.B. auch durch Zinsen!) wird dies der ARGE über diesen Weg bekannt.
Wenn du, oder einer deiner unterhaltsberechtigten Angehörige öffentliche Gelder in Anspruch nehmen wollen, ist das nur bei "Bedürftigkeit" möglich. Um diese zu prüfen, ist natürlich eine Einsicht in SÄMTLICHE Konten notwendig.
Wenn du diese Einsicht verweigerst, bekommst du so lange nichts.
Bei einem Anfangsverdacht wegen Steuerhinterziehung oder Geldwäsche, kann das Finanzamt das übrigens ebenso.
Das Jobcenter/Sozialamt kann darauf zugreifen, wenn der Verdacht naheliegt, dass du bei der Angabe deines Kontostandes geschwindelt hast. Wenn du z.B. noch 20.000 Euro auf deinem Privatkonto hast, bist du nicht bedürftig, sondern kannst erstmal aus eigenen Mitteln leben.
Da Hartz IV eine Sozialleistung ist und nach Bedürftigkeit bewilligt wird, wird bei Vorhandensein erheblicher Wertgegenstände erstmal davon ausgegangen, dass du dich selbst um deinen Lebensunterhalt kümmern kannst. Deshalb füllst du ja auch ein Formular aus, dass du keine Ferienwohnung auf Ibiza, keinen Rolls-Royce, 500.000 Euro Briefmarkensammlung oder Privat-Hubschrauber im Garten stehen hast. ;o)
Das Arbeitsamt hat darauf keinen Zugriff, denn Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die unabhängig von deiner Vermögenslage gewährt werden muss.
Nein, nur über den Datenabgleich mit dem Finanzamt, wenn da ersichtlich ist, dass anhand diesen Daten, deine Angaben beim ARbeitsamt falsch sind, dann gibts mächtig Ärger, das ist nämlich Sozialbetrug und dann gibts eine Anzeige. Ist nicht lustig. Ausserdem ist es eine Frechheit dem STeuerzahler und anderen Bedürftigen gegenüber, wenn man Leistungen bezieht, die einem eigentlich gar nicht zustehen. Irgendwann kommen die allen auf die Schliche.
Betr.: ALG2-Empfänger und GeldEingänge
" Allerdings finden Datenabgleiche mit dem Finanzamt statt." --> 1.Nachfrage: finden diese AUTOMATISCH IMMER statt ODER nur bei "Verdacht"... ?
Bei mir gehts akt. um einen Geld-Eingang auf normalem Giro-Konto durch die (vorzeitige) Auszahlung einer Allianz-LebenVers. (mache eh viel Verlust damit) .
--> 2. Nachfrage gilt diese Auszahlung auch als "zu versteuernde Einkunft" ? Denn zB (geringe) kapitalErtragsSteuer wurde ja schon vor Auszahlung von der Allianz abgezogen.
Danke !
hmmm. nach allem hier geschriebenen und der Geschäftsanweisung von ArbAgentur würde ich sagen:
Beim FinanzAmt liegt die Info "Die Allianz hat im Monat X im Jahr X eine KapitalErtragsSteuer auf einen 'Gewinn' von Herrn Müller in Höhe von X € ans Finanzamt abgeführt". Diese Info wandert dann beim (automatischen...?) DatenAbgleich rüber zum JobCenter.
Da aber der "Gewinn" und somit die Höhe der KapitalErtragsSteuer wohl sehr lächerlich in meinem Fall ist, könnte es vom JobCenter heissen "Das ist ok, sehr kleiner Fisch..." .
Wäre meine These... Viell. kennt sich ja jemand mit diesem Foo aus und kann da was zu sagen. Danke ;)
Ah ok. danke Dir ! Hab deinen Comment erst grade gesehen.
Und egal ob Einkommen oder Vermögen - einen Großteil davon würden sie dann ja eh anrechnen / zurück haben wollen ...? ( Ich weiss nur zB bei Einkommen hat man ja bei ALG2 im monat nur 100€ freibetrag und darüber wenig prozentual zum Behalten... )
Grüße
Diesen Geldzugang musst du UNAUFGEFORDERT selbst dem JobCenter anzeigen. Wenn du das unterlässt, kann dir bereits diese Unterlassung als Betrugsversuch angelastet werden.
Das JobCenter prüft dann, ob dieser Betrag als Einkommen oder Vermögen zu behandeln ist.
Einfach "vergessen" darfst du das nicht. Dafür hast du unterschrieben.