Privatinsolvenz, Zwangsversteigerung, Übererlös
In der Privatinsolvenz. Eigentumswohnung wurde durch den Insolvenzverwalter freigegeben. Nun wurde die Wohnung zwangsversteigert, es wurde ein Übererlös erzielt. Wer bekommt das restliche Geld? Haben wir einen Anspruch darauf? Sollten wir uns diesbezüglich einen Anwalt hinzuziehen. Lg
4 Antworten
Wenn alle Forderungen beglichen worden sind, dann steht der Übererlös dem Schuldner zu.
Sofgern in der Insolvenz nicht noch andere Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben bekommt den Rest, nach Abzug von den Gerichtskosten (inklusive der Vergütung fur den Insolvenzverwalter), der Schuldner.
Danke
Das Geld steht dem Insolvenzschuldner zu, da es ein Surrogat des freigegebenen Grundstücks ist.
Anmerkung: Natürlich ohne Gewähr dahingehend, dass es hier abweichende Rechtsprechung o.ä. gibt.
Geld geht an die Gläubiger und wird vom Insoverwalter kassiert
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Ja ABER die Wohnung wurde vom Insolvenzverwalter aus der Masse entlassen ???!!
Es handelt sich um eine Zwangsversteigerung der freigegebenen Wohnung. Mit der Insolvenz hat diese seit der Freigabe nichts mehr zu tun, da sie nicht mehr zur Insolvenzmasse gehört.