Privatinsolvenz und Steuerbescheid Erstattung?
Hallo, ich möchte gerne wissen, ob ein Guthaben aus dem Steuerbescheid vollends an den Insolvenzverwalter geht oder ich eine kleine Chance habe, dass ich etwas erstattet bekomme?
5 Antworten
Während des Insolvenzverfahrens werden Steuererstattungen aus Einkommens- und Lohnsteuer vom Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgeführt.
Durch die Eröffnung der Insolvenz geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über, § 80 Abs. 1 InsO (Insovenzordnung). Dadurch soll gewährleistet werden, dass die pfändbaren Beträge an die Gläubiger abgeführt werden – dazu gehören auch Steuererstattungen.
Im laufenden Verfahren der IV und in der Wvp gehört es dir. Anteilig wird nach Beendigung des laufenden Verfahrens zu 1/12 monatlich verrechnet.
Wird nicht auch bei einer Privatinsolvenz alles automatisch, das vom Finanzamt kommt, an den Verwalter geschickt?
Vielen Dank für die Info. Ich habe die Steuerbescheide auch direkt von meinem Insolvenzverwalter erhalten. Da steht drunter "Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine BESONDERE Nachricht" und für das Guthaben ist meine Kontoverbindung erforderlich. Momentchen: das gilt für den Insolvenzverwalter. Jetzt ist der Groschen gefallen.
Kommt darauf an ob Du noch in der Insolvenzphase oder bereits in der Wohlverhaltensphase bist...
Dann fürchte ich, bekommst Du von der Erstattung nichts ab...
Definitiv in der Insolvenzphase