Darf ich mein Auto während der Insolvenz verkaufen, ohne etwas dem IV abzutreten?
meine Freundin ist seit ca. 3 Monaten in der Insolvenz. und fährt einen Kleinwagen. der wagen wurde am Anfang der Insolvenz auf 500€ von ihrer Schuldnerberatung geschätzt. und sie durfte es behalten weil wir ich zur arbeit damit muss.(wir haben ein Kleinkind und sie ist noch in der Elternzeit). Nun läuft dieses Jahr der TÜV ab und die Reparaturkosten belaufen sich ca auf 1000€. für den wagen hab ich erst ein Angebot bekommen von 2000€. nun zu meiner frage 1. darf sie das auto verkaufen und das Geld behalten bzw neues kaufen?? 2 darf sie das auto verschenken (mir, Eltern, freunden,...) und ich kauf dann ein neues auto?? 3 gibt es eine andere Möglichkeit das auto loszuwerden ohne das wir das Geld abgeben zu müssen??? 4 falls sie das auto verkaufen darf muss sie sich davon ein auto kaufen oder dürfte ich das neue auto kaufen und somit den (neuen)wagen aus der Insolvenz zu nehmen bzw erst gar nicht einfließen zu lassen
6 Antworten
Manchmal bringt ihr aber auch alles durcheinander.
"Sie durfte es behalten" kann zweierlei bedeuten.
Zum einen, es wurde tatsächlich freigegeben, dann ist der aus einem Verkauf erzielte Wert dem Schuldner.
Wurde das Auto nur als unpfändbar nach 811 ZPo erklärt, geh der Verkaufserlös dem IV/TH, da dann die Unpfändbarkeit entfällt.
Bei solchen Konstellationen wie hier, bietet sich ein Freikauf an. Natürlich nicht zum Schwackewert, weil der IV/TH ja auch noch Kosten hätte, wenn er es veräußern müste. Der Freikauf erfolgt dann aus den unpfändbaren Bestandtteilen des Einkommens. Am Ende erklärt der IV/TH die Freigabe. Möglich wäre auch eine Freigabe unter objektiven Gesichtpunkten. Im Beispiel müßte der IV/TH zunächst den Wert begutachten lassen, das Auto bis zum Verkauf gesichert unterstellen und es dann auch noch tatsächlich verkaufen. Dies überschreitet im normalen Leben den Wert von 500,-; also Freigabe, da keine Masse generierbar.
mit der Insolvenzeröffnung ist ihr ganzes Vermögen zur Insolvenzmasse geworden (also auch das Auto). Sie darf gar nichts mehr damit (rechtswirksam) machen (nicht verkaufen, verschenken und sonstiges. Ihr könntet dem IV Bescheid sagen das ihr ein gutes Angebot für das Auto habt damit er es dann verkaufen kann. Wenn du ein neues Auto kaufst ist das für ihr Verfahren egal, denn das Auto ist dein Eigentum. Das Geld müsst ihr auf alle Fälle abgeben, aber das ist doch auch ganz normal. Sie hat Schulden und die müssen beglichen werden. Es ist ja schon eine große Hilfe das in 7 Jahren die restlichen Schulden erlassen werden.
darf sie denn das auto in Zahlung geben für ein neues oder tauschen gegen ein anderes??
genau das eben NICHT.- Dann soll das Alte Auto möglichst billig, berwertet werden und der Neue hat halt n seehr guten Rabatt.- Das neue Auto soll die am Besten auf jemand anderen zulassen.- Dann kommen keine dummen fragen.- eigentlich ist es zwar so, dass vom pfändungsfreien Einkommen gekaufte Sachen NICHT Bestandteil der Inso sind, aber einige Vollpfosten machen dann doch erstmal Schwierigkeiten.- Für die Inso is es egal, ob man sich aus dem pfändungsfreien Einkommen Nippes, wie fernseher o.ä oder ob man das versäuft.
mit dem auto kann sie machen was sie will, verkaufen,verschenken oder sonst was. sie kann sich auch jederzeit ein neues kaufen auch ohne dem treuhändler bescheid geben zu müssen. mit ihrem nicht pfändbarem anteil kann gemacht werden was will. wer sich ein auto für 10000€ kaufen kann dann hat er eben ein auto für 10000€ und der treuehändler macht nicht´s bzw. kann nicht´s dagegen machen, so zumindest hat es mein treuehändler erklärt.
Meine Freundin liegt mit einem "Einkommen" aus Elterngeld - 670€+Kindergeld 180€ =850€ weit unter ihrem pfändbaren Einkommen, nämlich um 500€. Das Auto wurde als nicht pfändbar bewertet, da wir kein Hartz4/Arbeitslosengeld beziehen und ich somit das Familieneinkommen für uns und unser Kind allein bestreite, was mit dem Fahrzeug steht und fällt. Es wurde übrigens nur auf 400€ bewertet.
Hallo ich bin seit Januar 2018 in Insolvenz. Nun musste ich letztes Jahr mein Auto mit 1000 Euro frei kaufen,da es zu viel Wert hatte....jetzt trete ich einen neuen Job an mit Firmenwagen und fa und meine Frage,darf ich mein Auto einfach so verkaufen ? Hab es ja mit den tausend Euro quasi frei gekauft vergangenes Jahr sonst wäre es mir verkauft worden.
Meine Freundin liegt mit einem "Einkommen" aus Elterngeld - 670€+Kindergeld 180€ =850€ weit unter ihrem pfändbaren Einkommen, nämlich um 500€. Das Auto wurde als nicht pfändbar bewertet, da wir kein Hartz4/Arbeitslosengeld beziehen und ich somit das Familieneinkommen für uns und unser Kind allein bestreite, was mit dem Fahrzeug steht und fällt. Es wurde übrigens nur auf 400€ bewertet.
Meine Freundin liegt mit einem "Einkommen" aus Elterngeld - 670€+Kindergeld 180€ =850€ weit unter ihrem pfändbaren Einkommen, nämlich um 500€. Das Auto wurde als nicht pfändbar bewertet, da wir kein Hartz4/Arbeitslosengeld beziehen und ich somit das Familieneinkommen für uns und unser Kind allein bestreite, was mit dem Fahrzeug steht und fällt. Es wurde übrigens nur auf 400€ bewertet.
aber wie wahrscheinlich ist es ein Auto aus der Inso freizugeben? Das ist wohl sehr unwahrscheinlich