Privatinsolvenz und Auto in der Wohlverhaltensphase
Hallo community, ich hätte eine Frage an die Insolvenzspezialisten hier im Forum. Meine Mutter befindet sich aktuell in der Wohlverhaltensphase ihrer Privatinsolvenz. Sie ist im Testament Ihres Lebensgefährten bedacht und soll nach dessen Tod u.a. sein Auto erben. Leider steht es nicht sehr gut um Ihren Lebensgefährten, weshalb ich mich vorab schon etwas informieren will. Wie verhält es sich mit dem "geerbten" Fahrzeug? Darf meine Mutter das Fahrzeug behalten, oder kann der Insolvenzverwalter dieses auch in der Wohlverhaltensphase verwerten? Welche Möglichkeiten gäbe es dies im Falle der zu befürchtenden Verwertung, dies zu umgehen? Vielen Dank im Vorraus. Bernd
2 Antworten
Es kommt auf den Wert des Autos an. Wenn es jetzt z.B. ein nagelneuer Ferrari ist, dann wird Deine Mutter ihn ganz sicher nicht behalten dürfen. Denn dann muss er verkauft werden um ihre Schulden zu tilgen. Und das ist denke ich mal auch für jeden verständlich. Denn Deine Mutter hat ja die Pflicht ihre Schulden abzuzahlen, wenn sie es denn kann. Und einen neuen Ferrari braucht sie nicht unbedingt zum Leben.
Wenn es aber ein gebrauchtes Auto ist, das nicht mehr viel Wert hat, dann wird sie es wahrscheinlich behalten dürfen. Denn wenn es kaum noch Geld beim Verkauf einbringt, dann ist es für den Insolvenzverwalter den Aufwand nicht Wert.
Auf jeden Fall sollte Deine Mutter ihre Erbschaft dem Insolvenzberater sofort mitteilen. Denn ansonsten kann sie ganz schön Ärger bekommen, wenn sie das nicht macht und es rauskommt.
In der Wohlverhaltensperiode wird im Grundsatz gar kein Vermögen mehr verwertet, sondern nur noch das pfändbare Einkommen. Allerdings gibt es eine Sonderregelung bei einem Vermögenserwerb von Todes wegen. Es ist die Hälfte herauszugeben. Da das bei einem Auto schlecht geht, wird sie die Hälfte des Wertes herausgeben müssen, wenn dies der einzige Vermögensgegenstand ist, den sie z.B. durch ein Vermächtnis erlangt.