Privatinsolvenz Gläubiger reagiert sich nicht?
Hallo guten Abend zusammen!
ich habe eine Frage, wenn man eine Privatinsolvenz vorbereitet, werden alle Gläubiger ein paar mal angeschrieben und befragt ob sie mit dem 0 Plan einverstanden sind.
Müssen die Gläubiger sich darauf melden? wenn sie sich darauf nicht melden, was passiert dann?
liebe grüße
3 Antworten
Hallo.
Dann ist der außergerichtliche Einigungsvergleich gescheitert.
Das ist normal so.
Es kann dann der Insolvenzantrag bzw Antrag auf Restschuldbefreiung
gestellt werden.
Alle werden nochmal vom Gericht angeschrieben. Meldet er sich nicht ist er weg.(raus seit 2016)
Bley 1914
Recht herzlichen Dank
Ob die sich melden oder nicht ist egal. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist werden alle Gläubiger nochmal angeschrieben und müssen bis zur einer Frist ihre Forderungen stellen. Verstreichen die den Termin, können die es noch 2 Wochen nachmelden. Danach haben die Pech gehabt
wieso sollten die dass tun? Die werden angeschrieben und.wenn die sich nicht rechtzeitig melden Pech.
Deswegen wunderte ich das, er meldet sich auf kein einziges schreiben, und dann kommt nach einem Jahr eine Strafanzeige.
weiß nur nicht warum wegen Missbrauch von Scheck und Kreditkarte,
Na das Zeigt sich dann in der Akte.
Vielen Dank für die Antwort :-)
Liebe Grüße
Die können aber auch Strafanzeige stellen wegen Eingehungs betrug oder so.
habe Privatinsolvenz gemacht und ein Gläubiger hat auch nichts reagiert, kam nie ne Antwort auf schreiben des Schuldnerberaters,
auch nicht nach Inso Eröffnung als er vom Inso Verwalter angeschrieben wurde.
Die können aber auch Strafanzeige stellen wegen Eingehungs betrug oder so.
Das hat aber erst mal rein gar nichts mit der Insolvenz zu tun. wenn ein Gläubiger den Verdacht hat, dass du bei Vertragsabschluss schon längst zahlungsunfähig warst, dann könnte er das tun. Dann könnte er (sofern er Recht hat und man verurteilt wird) auf diesem Wege eine vbuH feststellen lassen, um seine Schuld vor der Insolvenz retten zu lassen.
Ob dem dann so war oder nicht, ist eine separate Frage. Denn eine Insolvenz zu eröffnen bedeutet nicht, dass man automatisch Eingehungsbetrug begangen hatte in der Vergangenheit.
Aber auch dazu muss er sich mal melden und seine Forderung als vbuH zur Insolvenz anmelden. Macht er das nicht, bleibt stehen, was hier schon steht: Pech gehabt.
Bei mir war es der leider der Fall,
ein einziger Gläubiger reagierte auf kein schreiben der Schuldnerberatung,
nicht mal nach Rechtskraft der Privatinsolvenz als er von der Insolvenz Verwalterin angeschrieben wurde.
im November 2016 war die Privatinsolvenz rechtskräftig,
im Dezember 2016 stellte der RA des Gläubigers Strafanzeige wegen Missbrauch von Scheck und Kreditkarte.
Obwohl es meine Eigene Ec Karte gewesen ist mit der Eingekauft wurde.
Mittlerweile wurde die Summe aber Seitens meiner Eltern mit Zustimmung der Insolvenz Verwalterin bezahlt.
Deswegen meine blöde Frage :-)
ist es denn normal das man wirklich alle Gläubiger mit in Die Privat Insolvenz angeben muss?
meine Schuldnerberaterin sagte mir damals ich darf diesen Gläubiger nicht ausbezahlen da ich sonst meine Insolvenz gefährden würden, ( Gläubiger Bevorzugung) und sonst auch gleich alle Bezahlen könnte da,
wenn ich einen Bezahlen kann kann ich auch alle Bezahlen und brauche keine Insolvenz zu machen.
ich hätte mich vielleicht doch vorher mal besser über die Privatinsolvenz erkundigen sollen :-)
Lieben Dank für die Antwort
Dann ist der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert (standard). Es kann Insolvenzantrag bzw. Antrag auf das Restschuldbefreiungsverfahren gestellt werden.
Manche Gläubiger melden sich nicht, weil die einen Anwalt zwecks den Forderungen einschalten müssen und der kostet. Wenn ein Nullplan bevorsteht dann melden sich erfahrungsgemäss nicht alle.
Dann spielt das Ganze für dich sowieso keine Rolle mehr. Er ist Insolvenzgläubiger und auch von der Restschuldbefreiung umfasst.
er wurde mit aufgenommen in die Privatinsolvenz. ist seid November 2016 alles Rechtskräftig.
ja du musst absolut jeden Gläubiger angeben. Kann auch wenn das Verfahren eröffnet worden ist nachgemeldet werden. Manche Gläubiger versuchen es halt.