Privates Naturschutzgebiet?
Hallo,
kann jeder ein Naturschutzgebiet "eröffnen"?
Also rein hypotetisch gesehen kann ja jeder Person sich ein Stück Wald kaufen. Ich bin mir zwar nicht sicher, ob man Fremden den Zutritt verbieten kann, man kann jedoch den Wald dann doch als "Bannwald" führen. D.h. man überlässt den Wald sich selbst.
Ist es nun aber auch für Privatpersonen gestattet dort Tiere anzusiedeln bzw. auszuwildern? Also dürfte ich jetz, besäße ich eine großes Areal von 150ha mit Wald und Wiesenflächen, dort z.B. Robustpferde wie Isländer frei laufen lassen? Praktisch als "private Wildpferde"? In Dülmen gibt es ja Wildpferde die jedoch einer privaten Person gehören.
Und was ist, wenn es sich um geschützte Tiere wie Luchse oder Fledermäuse handelt?
5 Antworten
Privatwald kann man nicht einfach zum Privatgrundstück erklären und einzäunen. Zumindest offizielle Wege (die in Karten eingetragen sind) müssen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und auch gesichert werden. Außerdem ist auch der Privatwaldbesitzer zu einer sachgemäßen Bewirtschaftung verpflichtet. Und gezieltes Auswildern von Tieren ist in jedem Fall ein Eingriff in die Natur, der genehmigt sein muss.
wenn du dein privatgrundstück einzäunst und steuern und versicherungen sowie kommunalabgaben zahlst (auch nötigenfalls haftpflichtversicherungen + steuern für die tiere), kannst du da tun und lassen, was du willst, sofern es keine verbotenen handlungen beinhaltet und die nachbarschaft nicht beeinträchtigt.
Hi, rein hypothetisch gesehen, Du hast 2000 ha Wald und möchtest ein Naturschutzgebiet gründen. Die Idee ist gut, aber: Im Bundeswaldgesetz und entsprechenden der Länder ist verankert, dass Jeder den Wald betreten darf. Somit ist das Einzäunen, was schon eine finanzielle Höchstleistung darstellt, nicht möglich. Dieses bräuchtest Du aber, wenn Du Wildpferde halten willst, da diese hierzulande nicht als Wild, sondern als Nutztier gelten. Damit bist Du verantwortlich für Schäden, hier insbesondere Straßenverkehr. Und das nicht nur finanziell, das geht bis ins Strafrecht. Weiterhin musst Du an Wegen die Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen, d.h. dafür sorgen, dass niemanden ein trockener Baum auf den Pudding fällt. Luchse müsstest Du, um sie auszuwildern, erst mal besitzen, dafür brauchst Du eine Genehmigung. Zum Auswildern wirst Du nur eine bekommen, wenn die Umgebung passt, 2000 ha sind zu klein als Einstandsgebiet. Luchse ziehen und brauchen dazu Korridore (Wald - und Pflanzenstreifen), welche das zulassen. Nicht umsonst sind Luchse eher in Gebieten WIEDER heimisch gemacht worden, die nicht intensiv genutzt werden, wie z.B. im Harz. Fledermäuse lassen sich, glaube ich nicht wirklich umsiedeln, wenn Du günstige Bedingungen schaffen kannst, kommen die von alleine. Im günstigsten Falle könntest Du mit der Naturschutzbehörde zusammen einen "Urwald" entstehen lassen, der im Kerngebiet (versch. Schutzzonen) nicht betreten werden darf, oder wie im Zittauer Gebirge zu Brutzeiten gesperrt ist. Ach so, der Jagdpächter ist kein Problem, wenn Dir der Wald gehört, lässt Du einfach keinen zu.
Wenn du deinen Wald einzäunst, wilderst du die Tiere nicht aus, darfst sie also auf deinem Grundstück "weiden lassen".
Schwieriger ist, den Jagdpächter auszusperren. Dafür musst du den Behörden zwingende Gründe nennen. Das du in deinem Wald seltene Arten hältst, dürfte aber ausreichen, um ein Jagdverbot durchzusetzen.
Na bei 140 ha könnte das schon ein Eigenjagdrevier sein, so dass dieser Jagdbogen dann nicht mehr zwingend verpachtet werden müsste.
Ich fürchte, in D geht das nur mit Erlaubnis der zuständigen Forstbehörde und ist an Auflagen gebunden
PS: Der Isländer gehört nicht zum typisch deutschen, schützenswerten Wildtier^