Sind Spaziergänger für Jagdberechtigte störend?

7 Antworten

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Spaziergänger stören im Normalfall überhaupt nicht. Das Wild gewöhnt sich daran und beachtet Spaziergänger kaum noch. Mir ist es schon mehrfach passiert, dass Spaziergänger an meiner Kanzel vorbeigelaufen sind, und kurze Zeit später stand trotzdem Wild da. Und manchmal haben die Spaziergänger es mir sogar unabsichtlich zugetrieben. Das Wild wär sonst sicher an einer anderen Stelle erschienen, aber durch die Leute aufgeschreckt hat es dann die Richtung geändert und stand plötzlich vor mir... das nennt man Schicksal.

Odysseus247 
Beitragsersteller
 29.04.2011, 17:58

Es scheint sich hier wohl um einen Einzelfall zu handeln. Der erfahrungsuntermauerte Bericht scheint mir hier am hilfreichsten zu sein. Es scheint offensichtlich einzelne Jäger zu geben, die dem zweideutigen Namen "Jagdschein" in allen Hinsichten Ehre machen. Ich Unterhielt mich weiter mit Ansässigen in der Nähe eines Privatforstes. Dabei kam einiges noch unschöneres zu Tage ... Ich bemerke, das dieses Thema Emotionen in eine Richtung weckt, die ich nicht provozieren wollte. Ich stelle nicht die Jagd, um es mit Wolff zu sagen, an sich in Frage, sondern die Art des Umgangs im Miteinander.

poeps  01.05.2011, 00:24
@Odysseus247

Vielen Dank für diesen Kommentar!

Genau DAS ist es nämlich: die Art und Weise, wie miteinander umgegangen wird!

Das Benehmen einiger Jagdgenossen stammt anscheinend noch aus der Zeit der Feudalherrschaft- leider!

Andererseits: oft werden auch Jäger von Spaziergängern angefeindet.

Letztendlich aber wollen wir doch alle Dasselbe: die Natur geniessen, oder?!

Das ist ein altes Argument von den Jägern, dass man den Bestand regulieren müsste. Fakt ist, dass sich die Natur immer am besten selbst reguliert. Wenn man die Rehe nicht zufüttert, können sie auch nicht so viele Junge durchbringen und wenn man dann noch zulassen würde, dass sich wieder Wölfe ansiedeln, hätte man einen schönen intakten Kreislauf. Und Menschen greifen die Wölfe auch nicht an.

velodog  28.04.2011, 22:39

" selbst regulieren "......., ja nee is klar......

Das wir inzwischen seit Dutzenden von Jahrzehnten in einer durch den Menschen gestalteten Kulturlandschaft leben in der die " Natur " eben nicht mehr so ohne weiteres alles selbst regeln kann scheint an dir wohl komplett vorübergegangen zu sein.

Aber zu diesen Träumereien passt natürlich auch das Märchen vom " zufüttern ",  zumal sowas wenn es das denn geben würde hübsch in das gewollte Bild des sowieso völlig skrupellosen Jägers der ja nur seiner primitiven Mordlust frönen will und dazu die Anzahl der Tiere die er abknallen kann noch durch zusätzliches Nahrungsangebot erhöht passen täte...

Wenn man auf dem Lande lebt und quasi täglich mitgekommt wie Wild aufwächst, welche Vorassetzungen es benötigt um gut zu gedeihen und wie die Jagd funktioniert, dann verkneift man sich ganz schnell solche peinlichen Behauptungen.

Raketenfritze  29.04.2011, 09:03
@velodog

DH für diesen Kommentar...

Terrier74  28.04.2011, 18:00

Das kannst du mal alles schön vergessen. Klingt zwar gut, geht aber leider völlig an der Realität vorbei.

Raketenfritze  28.04.2011, 19:09
@Terrier74

Stimmt, aber das wollen die meisten Jagdgegner gar nicht hören, die leben immer noch in ihrer heilen Welt, aufwecken unmöglich...

Es ist schon nicht schön, wenn einem ein Spaziergänger vor's Reh läuft und die Kugel abkriegt.

(Kann man das dann eigtl. als Kollateralschaden ansehen? >-D)

Terrier74  28.04.2011, 18:05

Ja, kann man. Wo gehobelt wird, fallen halt Späne.

man darf zu jeder Tages und Nachtzeit als Spaziergänger durch den Wald laufen. und dass nicht nur auf den Wegen sondern überall (außer im NSG). Dass des viele Jäger stört ist klar, weil wir ja schließlich ihr heiliges Wild (dass auch immer schön angefüttert wird, damit der Bestand stimmt) verscheuchen.

Am besten vorallen Abends mit Licht oder Warnweste in den Wald dann wirst nicht als Wildschwein verwechselt, und der Jäger kann dich mal, der hat keinerlei Recht dich vom Platz zu verweisen, oder dich festzuhalten... außer der Jäger ist gleichzeitig der Förster. und nicht direkt in der nähe von Jagdeinrichtungen aufhalten, weil die da etwas nervous sind weil ihrgendwelche Idioten auch gerne mal Hochsitze ansägen, oder an äsungsstellen urinieren, damit die vieher nicht mehr kommen

Terrier74  28.04.2011, 18:03

Da bist du aber schief gewickelt. Du darfst eben nicht kreuz und quer durch den Wald laufen, egal ob NSG oder nicht.

northwestriver  27.04.2011, 18:59

und ich habe auch kein Problem einem Jäger zu sagen  dass er keinerlei Recht hat mich aus dem Wald zu bringen, oder mich dumm anzumachen weil ich durch den Wald geh.

Naja, es kann schon vorkommen, dass durch Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer etc. das Wild mal beim Ansitz verschreckt wird und abspringt, aber damit muss man als Jäger halt leben, es gibt ja öfters die Gelegenheit, etwas zu erlegen.

Wenn ein Spaziergänger es wirklich darauf anlegt, den Jäger zu sabotieren und gezielt Krach macht und am Hochsitz vorbeiläuft, dann ist das zwar dumm, aber nicht zu ändern, die Polizei würde ich deshalb nicht rufen, ich wüsste auch nicht, was die da machen soll...

z95959599  27.04.2011, 21:55

Stimmt so nicht ganz: jedermann hat zwar ein Betretungsrecht des Waldes und das ist auch richtig so! Wer aber den Wald nur betritt um vorsätzlich das Jagdausübungsrecht eines Jagdpächters zu stören, macht sich Schadenersatzpflichtig und würde vermutlich zivilrechtlich eine Unterlassungsklage erfahren. Habe ich gerade so im Jagdrechtkurs gelernt! In Niedersachsen gilt laut NWaldG noch folgendes:

§23 (Auszug)

Nicht betreten werden dürfen

  1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
  2. Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
  3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

Also alles was nicht regulärer Waldweg ist.

§ 29
Rücksichtnahme

Wer Grundstücke im Rahmen der §§23 bis 28 betritt, darf die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden der betretenen und der benachbarten Grundstücke und andere Personen nicht schädigend gefährden oder belästigen.

Also nicht im Recht der Jagdausübung schädigen.

 

 

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Raketenfritze  28.04.2011, 19:11
@z95959599

So weit bin ich mit dem Jagdschein noch nicht ;)

Aber gut zu wissen, leider kann ich deinem Kommentar kein DH geben..

Eins würde mich noch interessieren: Hat man eigentlich als Jäger eine Chance, wenn einem sowas passiert? Oder mangelts dann z. B. an Beweisen?